Anfrage an den Verkehrsausschuss der Stadt Siegen am  06.12.2022
Sachstand Fußgängerüberweg Bürbacher Weg

Der Verkehrsausschuss hat im Juni 2021, der Bauausschuss im August 2021 „vorbehaltlich der Finanzierung, den Bau des Fußgängerüberweges Bürbacher Weg gemäß Anlage 1 und 2“ der Vorlage VL 287/2021 beschlossen. 

Zu diesem Sachverhalt fragen wir 

  1. Hat es die in der Vorlage VL 287/2021 als „erwartet“ bezeichnete Zuwendung über die Förderrichtlinie „Nahmobilität“ gegeben? 
    Antwort der Verwaltung
    Der Antrag wurde mit Schreiben vom 17.12.2021 beim Zuschussgeber eingereicht. Eine Förderzusage wurde seitens des Zuschussgebers noch nicht bewilligt. Nach Rücksprache mit dem Zuschussgeber wartet dieser vor einer Bewilligung des Zuschusses die Fertigstellung der für dieses Jahr geplanten drei FGÜ’S in der Siegener Oberstadt ab, die ebenfalls als Zuschussmaßnahme laufen.
     
  2. Sind ggf. andere Fördermittel beantragt worden? 
    Antwort:
    Nein. Eine parallele bzw. doppelte Beantragung von Fördermitteln ist im Fördersystem nicht vorgesehen. Die Förderquote im Programm FöRi-Nah beträgt mindestens 80 %.
     
  3. In welcher Höhe wurde die Baumaßnahme im Haushalt 2022 angesetzt? 
    Antwort:
    Im Haushalt 2022 wurden im Produkt 12.01.01., Verwaltung öffentlicher Verkehrsflächen, auf dem Sachkonto I 120101002, Baumaßnahmen Barrierefreiheit, 85.000 Euro Vorlage Nr. AF 124/2022 Seite 2 / 2 zur Verfügung gestellt, um die FGÜ’s Marburger Straße und Marburger Tor barrierefrei umzubauen. Diese drei FGÜ’s befinden sich gerade in der Fertigstellung und werden noch in 2022 fertig gestellt. Für 2023 ist im Haushalt der Umbau der beiden FGÜ’s Bürbacher Weg und Obere Dorfstraße vorgesehen. Für den Fall einer zeitnahen Bewilligung des Zuschusses wurde im Haushalt 2022 eine Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt, um die beiden FGÜ’s noch in 2022 ausschreiben zu können. Dies wurde so auch im Haushalt bei der Investition I 120101002 erläutert. Die Kosten für den Bau des FGÜ Bürbacher Weg und dessen DIN-gerechte Beleuchtung wurden mit voraussichtlichen Baukosten in Höhe von 34.100,00 Euro ermittelt.
     
  4. Hat es bereits Planungen zur Errichtung des Fußgängerüberwegs gegeben? Wie ist der Stand dieser Planungen? 
    Antwort:
    Für den Bau des FGÜ Bürbacher Weg liegen ausführungsreife Baupläne vor, so dass direkt nach Zuschussbewilligung mit den Vorbereitungen für die Ausschreibung der Bauleistungen begonnen werden kann.

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