Besichtigung städtischer Notunterkünfte

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien- und Seniorenfragen der Stadt Siegen am 02.06.2022

Sehr geehrte Frau Schneider,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien und Seniorenfragen am 02.06.2022:

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung organisiert für die Mitglieder des Sozialausschusses einen Besichtigungstermin für eine städtische Notunterkunft für Wohnungslose sowie für einen privaten Beherbergungsbetrieb, in dem Wohnungslose von der Verwaltung zur Unterbringung zugewiesen werden. Die Termine sollen zeitnah, spätestens innerhalb des dritten Quartals 2022 stattfinden.

Begründung
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien und Senioren vom 21.04.2021 wurde beschlossen, dass die Verwaltung innerhalb eines Jahres ein Gesamtkonzept zur Wohnungslosenhilfe erstellt. Damit sich der Ausschuss – zumindest beispielhaft - ein Bild von den vorhandenen Notunterkünften machen und das vorzustellende Gesamtkonzept zur Wohnungslosenhilfe entsprechend sachkundig bewerten kann, bitten wir um die Besichtigung einer städtischen und einer privaten Notunterkunft. Dabei wäre es völlig ausreichend, wenn ein Zimmer gezeigt wird, das in dem Moment der Besichtigung nicht belegt ist, sowie die (ggf. vorhandenen) gemeinschaftlich genutzten Räume.

Da es hier um die notfallmäßige Unterbringung von Menschen geht, die sich in einer sehr schwierigen Lebenssituation befinden und die in vielen Fällen auf unterschiedliche Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen angewiesen sind, sollten wenigstens die Mitglieder des Sozialausschusses die Möglichkeit erhalten, einen authentischen Einblick in die vorhandenen Einrichtungen zu erhalten. Wir sehen dies als wichtige Basis für die weiteren Beratungen zum Wohnungslosenkonzept an.

 

In der Beratung abgeänderter Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung organisiert im 2. Halbjahr 2022 für die Mitglieder des Sozialausschusses einen Besichtigungstermin für eine städtische Notunterkunft für Wohnungslose sowie für einen privaten Beherbergungsbetrieb, in dem Wohnungslose von der Verwaltung zur Unterbringung zugewiesen werden. Die Fraktionen benennen der Verwaltung ca. 1-2 Personen für die Teilnahme an der Besichtigung . 

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltung(en)

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