Fragen zur Vorlage 1001/2022 Hallenbad Weidenau

Anfrage zur gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Sport- und Bäderausschusses der Stadt Siegen am 17.08.2022

Sehr geehrter Herren Klein und Bell,
sehr geehrte Damen und Herren,

zur o.g. Sitzung liegt die Vorlage 1001/2022 vor.
Zur umfassenden Beratung im Ausschuss bitten wir in Ergänzung dieser Vorlage folgende Fragen zu beantworten:

  1. Gemäß Ratsbeschluss sind bei allen Entscheidungen die Auswirkungen auf den Klimawandel zu berücksichtigen und in allen Vorlagen darzustellen. Weshalb wird dieser Beschluss in der Vorlage 1001/2022 nicht umgesetzt, obwohl es hier um eine Investitionsentscheidung von ca. 50 Mio. € geht?
    Antwort der Verwaltung: Im Regelfall wird in jeder Vorlage auf die Auswirkungen im Hinblick auf den Klimawandel hingewiesen. Eine genaue Aussage kann in diesem Fall aber erst dann erfolgen, wenn ein Beschluss vorliegt, welche Variante zur Ausführung kommt und die Planung der technischen Anlagen und Konzepte weiter fortgeschritten ist. Darin wird das Zielkonzept zum Klimaschutz der Stadt Siegen berücksichtigt. Jede Variante wird eine positive Auswirkung auf die Klimarelevanz und die Reduktion der CO2-Emissionen haben. 
     
  2. Welcher energetische Standard ist nach den bisherigen Planungen für das Hallenbad Weidenau (Erweiterung und Neubau) vorgesehen? Wie hoch wird der Energiebedarf (Wärme und Elektrizität) sein?
    Antwort: Für alle Varianten gilt als Grundforderung das Gebäudeenergiegesetz (ehemals KFW-70 Standard). Zusätzlich werden energetisch sinnvolle Maßnahmen im Hinblick auf Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeit geprüft. Den Gremien werden dann unterschiedliche Varianten aufgezeigt und zur Entscheidung vorgelegt. Der Energiebedarf kann erst in den weiteren Planungsphasen ermittelt werden. 
     
  3. Welcher energetische Standard ist bei der Kalkulation der Neubaukosten angesetzt worden?
    Antwort: Siehe dazu auch Punkt 2. Die Kalkulation der Neubaukosten basiert auf aktuellen Abrechnungskosten vergleichbarer Objekte.
     
  4. Wie hoch sind die bisher angefallenen und noch anfallenden Kosten (Planungskosten, juristische Begleitung, Projektsteuerung, Fachingenieure, Statiker, Abfindungen, usw.) für die Erweiterung des Hallenbads Weidenau? Sind diese  Kosten in der Kalkulation für den Neubau miteingeschlossen?
    Antwort: Es wurden Planungsleistungen in Höhe von 994.000 € vergeben. Da aber die Planer bisher nur Teilleistungen erbracht haben, kann zurzeit keine genaue Aussage darüber getroffen werden, welche Kosten tatsächlich bei Aufhebung des Vergabefahrens anfallen (entgangener Gewinn, evtl. vertragliche Regelungen). Kosten hierfür sind in der Neubaukalkulation nicht enthalten. 
     
  5. Wie hoch sind die Abrisskosten für das Hallenbad Weidenau? Sind diese in den angegebenen Kosten für den Neubau enthalten?
    Antwort: In der Kalkulation für den Neubau wurden Abriss- u. Entkernungskosten in Höhe von 650.000 € berücksichtigt, inkl. einem Ansatz für kontaminierte Materialien.
     
  6. Wie hoch werden die jährlichen Einsparungen an Energie und Personalkosten durch die vorgesehene Aufgabe eines Hallenbadstandorts voraussichtlich sein?
    Antwort: Ein Aussage zu möglichen Energieeinsparrungen kann zurzeit noch nicht seriös getroffen werden. Dies gilt auch für mögliche Personaleinsparungen. Zum einen wird die wegfallende Fläche des Hallenbades Löhrtor kompensiert durch neue Flächen (neues Becken, größere Umkleiden, etc.) im Neubau, zum anderen müssen die Betriebszeiten dann im neuen Bad deutlich erweitert werden (abends, Wochenende) um die durch den Wegfall des Hallenbades Löhrtor entstehenden Bedarfe aufzufangen. Das hat zur Folge, dass sowohl im Kassen-/Reinigungsbereich als auch im Aufsichtsbereich im neuen Hallenbad Weidenau ein erheblicher Mehrbedarf gegenüber dem bisherigen Bedarf entsteht. Ob im Saldo dann eine Personaleinsparung möglich ist, wird zeitnah ermittelt wenn die Flächen und das Betriebskonzept vorliegen. 
     
  7. Gemäß Ratsbeschluss vom 06.03.2019 ist die Verwaltung mit der Prüfung einer Nahwärmeinsel Bismarckplatz beauftragt. Wie ist das bisherige Ergebnis der Prüfung? Sind die dafür anfallenden Kosten in den veranschlagten Gesamtbaukosten enthalten?
    Antwort: Zum Thema Nahwärmeversorgung finden zurzeit Gespräche mit der SVB statt. Kosten hierfür sind noch nicht in den Gesamtbaukosten enthalten. Hier stellen sich noch erhebliche kostenrelevante Fragen (in beide Richtungen) zum Thema Contracting, Nahwärmenetz, etc. Kalkulativ wurden Kosten für ein Hallenbad mit eigener Energieversorgung berücksichtigt. 
     
  8. Welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz sind vorgesehen? Wie hoch sind die hierfür anfallenden Kosten? Sind diese in den Gesamtkosten enthalten?
    Antwort: Gem. hydrologischem Gutachtem liegen Bestand, Erweiterung oder Neubau außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Sollte es zu einem Extremhochwasser kommen (tritt im Mittel seltener als 100 Jahre auf), wird nur das Bestandsgebäude tangiert. Bei den Planungen für einen Neubau oder eine Erweiterung kann der Extremhochwasserstand berücksichtigt werden, indem das unterste Geschoss um 60 cm angehoben wird.

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