Sachstand Umsetzung Ratsbeschluss November 2018

Anfrage zur Sitzung des Rates am 11.05.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Rat der Stadt Siegen hat in seiner 40. Sitzung vom 21.11.2018 einen Antrag zur Parkraumbewirtschaftung, der zusammen mit denen in dieser Legislaturperiode koalierenden Fraktionen gestellt wurde, mehrheitlich beschlossen.
Einige dieser beschlossenen Maßnahmen sind bis heute allerdings noch nicht umgesetzt. Daher ergeben sich für uns folgenden Fragen:

  1. Wie weit ist die Verwaltung fortgeschritten, die unter a) bis h) des Antrages vom 21.11.2018 genannten Maßnahmen umzusetzen? Insbesondere der Maßnahmen, die für die unteren Stadtbereiche gelten?
    Wann wird die Umsetzung dieses Teils des Beschlusses abgeschlossen sein? 
    Antwort der Verwaltung: Für die mit Antrag vom 21.11.2018 beschlossene zusätzliche Bewirtschaftung müssen zusätzlich 41 Parkscheinautomaten (PSA) beschafft werden. Die geschätzten Kosten in Höhe von 
    ca. 255.000 € beinhalten die Anschaffung, Aufstellung, Parametrierung und Inbetriebnahme der Geräte. Das Nachtragsvolumen neu zu beschaffender PSA (41 PSA) ist größer als die aktuelle Auftragshöhe (37 PSA). Nach dem aktuellen Vergaberecht muss die Stadt die PSA zwingend neu und zwar europaweit ausschreiben. Produktscharf darf dies nicht erfolgen, so dass auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass es PSA der gleichen Art werden, die jetzt schon im Stadtgebiet eingesetzt aufgestellt sind.
    Bewirtschaftet wird städtischer Parkraum von der KEG und der Abteilung Straße und Verkehr. Die KEG bewirtschaftet im Siegener Stadtgebiet sämtliche öffentlichen Stellplätze in Parkhäusern, 5 Parkplätze und 2  Anwohnerparkpaletten in der Altstadt mit einem Gesamtvolumen von rund 3.000 Stellplätzen und betreibt Parkscheinautomaten der Firma Siemens. Die Stadt bewirtschaftet im Siegener Stadtgebiet Parkplätze sowie Parkstreifen und verfügt über 34 PSA der Firma Siemens und 2 Wohnmobilstationen (WBS). Zuständig sind die Abteilungen Straße und Verkehr, Siegerlandhalle und Wirtschaftsförderung, wobei die Zuständigkeit der Wirtschaftsförderung per Vertrag auf die KEG übertragen wurde. Die Stadt Siegen hat mit der Firma APCOA einen Bewirtschaftungsvertrag in Anlehnung an den Hauptvertrag der KEG abgeschlossen (gültig bis 31.12.2022).
    Da Überwachung, Störmeldebearbeitung und Abrechnung über den Zentralrechner der KEG erfolgen, Störmeldungen bei KEG und Stadt auflaufen, unterschiedliche Zuständigkeiten bei auftretenden Problemen nicht nutzerfreundlich sind, die Gebühreneinnahmen nicht sauber trennbar sind, das Vergaberecht der Stadtverwaltung zu Folgen wie Wartungsvertragserneuerung, neuer städtischer Störzentrale sowie neuer Erfassungs- und Abrechnungstechnik führen kann und das Personal von 4/1 die Aufgabe in keiner Stellenbeschreibung hat, gab es zwischen KEG, Kämmerei, Wirtschaftsförderung und Abteilung Straße und Verkehr Abstimmungsversuche die Aufgaben zu bündeln und an die KEG zu übertragen. Dies scheiterte bislang aufgrund wirtschaftlicher, vergaberechtlicher und verfassungsrechtlicher Bedenken, die man zurzeit versucht abteilungsübergreifend auszuräumen.
     
  2. Wie weit ist die Verwaltung mit der Umsetzung der Erstattungsregelung für Besucher*innen des Museums?
    Antwort der Verwaltung: Die Erstattungsregelung für den Parkplatz Hasengarten wird seit dem 15.10.2019 für Besucherinnen und Besucher des Siegerlandmuseums umgesetzt. Besucherinnen und Besucher des Siegerlandmuseums, welche den unteren Quittungsabschnitt zum Parkticket (Parkplatz Hasengarten) bei der Museumskasse vorzeigen und abgeben, erhalten kostenlosen Eintritt in das Museum. Gäste, die das „Handyparken“ nutzen, erhalten ebenfalls freien Eintritt. Der kostenlose Einlass ist während der Dauer des Parktickets möglich. 
    Auf der Homepage des Siegerlandmuseums wird zudem auf diese Erstattungsregelung verwiesen (Anreise | Siegerlandmuseum im Oberen Schloss).
     
  3. Ist die unter Punkt 4 der Vorlage 1814/2018 beschlossene Beauftragung der KEG zur Entwicklung und Einführung eines Kontrollsystems, das sicherstellt, dass Dauerparker auf den für Kurzzeitparkende unattraktiven Parkflächen parken, umgesetzt? Wenn nicht, wann wird dies erfolgen?
    Antwort der Verwaltung: Für die unterschiedliche Zuordnung von Kurzparkern und Dauerparkern muss das Parkhaus in zwei Bereiche aufgeteilt werden. Sogenanntes „Parkhaus im Parkhaus“. Dafür muss im 
    Rahmen der Papierkartentechnik umfangreiche zusätzliche Technik in Form von Terminals und Schranken installiert werden. Dies ist einmalig kostenintensiv, hat erhebliche Folgekosten und führt zu keinen Mehreinnahmen. 
    Alternativ ist die Installation einer Parkabfertigungstechnik via Nummernschilderfassung angedacht, die zwar kostengünstiger umzusetzen ist aber ebenfalls keinerlei Refinanzierung hat. Zudem sind zahlreiche technische Details zu prüfen. Diesbezüglich sind mit dem beauftragten Unternehmen zur Parkraumbewirtschaftung entsprechende Verhandlungen aufgenommen worden. Ein erstes Modellprojekt soll noch in diesem Jahr erarbeitet und im Aufsichtsrat bzw. in der Gesellschafterversammlung der KEG vorgestellt werden.

Die Nachfrage, zu welchem Termin die kompletten Maßnahmen umgesetzt werden können, wird im Nachgang zur Sitzung von der Fachabteilung beantwortet:
„Es kommt darauf an, was die internen Abstimmungen ergeben und wie die Maßnahmen am Ende umgesetzt werden können. Je nach dem, sind unterschiedliche Vorbereitungsarbeiten 
und ggf. auch organisatorische Maßnahmen erforderlich. Eine ernsthafte zeitliche Prognose ist deshalb nicht möglich – grob geschätzt prognostiziert frühestens 2025.“
 

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