Deutlich mehr Wohngeldanträge durch Wohngeldreform zum 01.01.2023

Anfrage zur Sitzung des Rates am 09.11.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

„Zum 1. Januar 2023 ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte in Deutschland geplant. Mit dem neuen `Wohngeld Plus´ sollen deutlich mehr Geringentlohnte ein höheres Wohngeld bekommen: Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll von heute rund 600.000 auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert werden.

Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Das bedeutet eine Verdoppelung des Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.“ (Zitat online-Seite der Bundesregierung).

Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GÜNEN im Rat der Stadt Siegen begrüßt die Erhöhung des Wohngeldes und die Erweiterung des Kreises der Berechtigten ausdrücklich.
Jetzt gilt es, zeitnah auch kommunal Entscheidungen zu treffen, die dem erhöhten Antragsaufkommen Rechnung tragen. Dabei geht es für uns darum, Wohngeldanträge in max. 4 Wochen entscheidungsreif zu bearbeiten und das Geld auszuzahlen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Mitarbeiter*innen sind mit welchen Stellenanteilen derzeit mit der Bearbeitung von Wohngeldanträgen befasst?
  2. Mit welchem personellen Mehraufwand rechnet die Stadt Siegen durch die zu erwartende mindestens 3 x so hohe Antragszahl beim Wohngeld?
  3. Wann werden entsprechende zusätzliche Stellen ausgeschrieben? Erfolgt eine externe Ausschreibung? Sind interne Umsetzungen geplant?
  4. Wann ist mit der Besetzung aller erforderlichen Mehrstellen zu rechnen? Teilt die Verwaltung unsere Auffassung, dass bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen eine
  5. Bearbeitungsdauer vier Wochen nicht überschritten werden soll?

 

Antwort der Verwaltung:

  1. Wie viele Mitarbeiter*innen sind mit welchen Stellenanteilen derzeit mit der Bearbeitung von Wohngeldanträgen befasst?
    Derzeit sind in der Wohngeldstelle sechs Mitarbeitende mit einem Gesamtstellenumfang von 5,77 VZÄ beschäftigt. Hiervon sind fünf Mitarbeitende in Vollzeit und eine Mitarbeiterin mit 0,77 VZÄ beschäftigt. Ab 01.01.2023 wird die Wohngeldstelle im Rahmen einer Umsetzung durch eine weitere vollzeitbeschäftigte Mitarbeiterin ergänzt.. Hinzu kommen Zeitanteile bei der Führungskraft und Unterstützungsleistungen.
     
  2. Mit welchem personellen Mehraufwand rechnet die Stadt Siegen durch die zu erwartende mindestens 3x so hohe Antragszahl beim Wohngeld?
    Welcher Mehraufwand durch die Wohngeldreform 2023 genau zu erwarten ist, ist zunächst unklar. Eine deutliche Steigerung ist aber zu erwarten. Zumindest die Verdreifachung der Antragsberechtigten lässt sich recht genau beziffern. Insofern dürfte die Verdreifachung der Anträge der Maximalwert sein. Davon gehen auch die Kommunalen Spitzenverbände aus, u.a. im Schnellbrief 490/2022. Allerdings haben die Kommunalen Spitzenverbände zahlreiche Vorschläge zur Vereinfachung und Beschleunigung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens unterbreitet und mit dem pauschalierten Basiswohngeld auch einen Vorschlag für eine gestaffelte Einführung des neuen Wohngeldgesetzes formuliert. Dies könnte die Bearbeitungsaufwände deutlich reduzieren. Inwieweit die Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, ist noch unklar.
    Dennoch muss und wird die Stadt Siegen sich auf die ab 2023 zu erwartende andere Lage in der Wohngeldbewilligung vorbereiten und versucht, angesichts der oben genannten Fakten und genauso der noch offenen Fragen eine realistische Schätzung des Personalbedarfs, die möglichst Mehrbelastungen weitgehend auffängt und auch die finanziellen Spielräume nicht unnötig strapaziert.
    Die Abteilung 1/1 geht zum Beginn der neuen Wohngeldregelungen davon aus, dass sich die Zahl der Anträge zumindest verdoppelt. Dies würde vereinfacht bedeuten, dass 14 statt bisher 7 Sachbearbeitungsstellen benötigt werden. Vor diesem Hintergrund ist zunächst die Einrichtung von 5 Mehrstellen und eine Einstellung von externem Personal beabsichtigt, um anschließend die Lage zu beobachten. Ferner ist beabsichtigt, 1,0 VZÄ aus der Arbeitsgruppe 5/1-1 (Grundsicherung) zur Wohngeldstelle zu verlagern, da dieser Bereich durch die Wohngeldreform nach Prognosen eine Entlastung erfährt. Ggf. ist zusätzlich noch eine weitere zweite Stelle intern zu verlagern.
    Für das AT Grundsicherung ist zudem eine erneute Betrachtung und Berechnung des Personalbedarfs zwischen den Abteilungen 1/1 und 5/1 abgestimmt.
    Die Abteilung 1/1 wird insofern 5 Mehrstellen in den Stellenplanentwurf für 2023 einbringen.

    3. Wann werden entsprechende zusätzliche Stellen ausgeschrieben? Erfolgt eine externe Ausschreibung? Sind Umsetzungen geplant?
    4. Wann ist mit der Besetzung aller erforderlichen Mehrstellen zu rechnen?

    Ein aktuelles Stellenbesetzungsverfahren für mehrere Stellen im Bürgerbüro mit externer Ausschreibung hat einen außergewöhnlich großen Bewerberkreis angesprochen. Aus diesem aktuellen Bewerberkreis hat die AG 1/1-2 Personal ca. 15 Personen angesprochen, die ebenfalls ihr Interesse erklärt haben, im Wohngeldbereich zu arbeiten. Zusätzlich sind zwei Initiativbewerbungen eingegangen, die ebenfalls mit berücksichtigt werden.
    Derzeit finden die entsprechenden Vorstellungsgespräche statt, welche am 09.11.2022 zum Abschluss gebracht werden sollen. Über den Umfang geeigneter Bewerberinnen und Bewerber kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
    Bei entsprechend kurzen Kündigungsfristen ist nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens mit einer Besetzung von Stellen zum 01.01.2023 zu rechnen.

    5. Teilt die Verwaltung unsere Auffassung, dass bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen eine Bearbeitungsdauer von vier Wochen nicht überschritten werden soll?
    Die Verwaltung teilt diese Auffassung unter der Voraussetzung, dass keine Antragsrückstände bestehen. Aufgrund von Personalausfällen, Stellenvakanzen und Mehraufwand durch Gesetzes-/Erlassänderungen konnten die Rückstände noch nicht vollständig abgearbeitet und daher die Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen sofort bei Antragseingang nicht vorgenommen werden.

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