Sachstand Umsetzung Ratsbeschluss zum Bürger*innenrat

Anfrage zur Sitzung des Rates am 15.06.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Rat der Stadt Siegen hat in seiner Sitzung am 22.12.2021 „die Einführung von Bürgerräten als Instrument der Bürgerbeteiligung“ mehrheitlich beschlossen. Dieser soll maximal einmal jährlich tagen und im Haushalt berücksichtigt werden. Die Themen sollen aufgrund von Vorschlägen aus der Bevölkerung vom HFA festgelegt werden. Ein Begleitgremium soll einberufen werden.

In diesem Zusammenhang fragen wir:

  1. Welche Vorbereitungen wurden bisher von der Verwaltung getroffen, um einen ersten Bürger*innenrat durchzuführen?
  2. Welche Stelle in der Verwaltung ist mit den Vorbereitungen betraut?
  3. Wie weit ist die Prüfung erfolgt, ob Sitzungsgeld und Kinderbetreuung für die Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden kann?
  4. Wann wird in der Öffentlichkeit darüber informiert, dass Themenvorschläge eingereicht werden können?

 

Antwort der Verwaltung:

"Die Fraktion Bündnis `90/Die Grünen haben die als Anlage beigefügte Anfrage gestellt. Diese wird wie folgt beantwortet:
1. Welche Vorbereitungen wurden bisher von der Verwaltung getroffen, um einen ersten Bürger*innenrat durchzuführen?
Seitens der Verwaltung wurde die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung eines Bürgerrates erhoben und zusammengestellt. Weitere Schritte konnten bisher jedoch aufgrund der Organisation und Durchführung der Landtagswahl sowie der prioritär gesehenen Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Livestreaming nicht unternommen werden. 

2. Welche Stelle der Verwaltung ist mit den Vorbereitungen betraut?
Das Thema ist als Querschnittsthema anzusehen, so dass aktuell die organisatorische Anbindung an das Büro BM gegeben ist in enger Abstimmung mit den Fachabteilungen – abhängig von der thematischen Auswahl.

3. Wie weit ist die Prüfung erfolgt, ob Sitzungsgeld und Kinderbetreuung für die Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden kann?
Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen auch vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Novellierung der Entschädigungsverordnung. Demzufolge kann auch noch keine abschließende Bewertung des Antrages Drucksache AT 1239/2021 erfolgen, da sich die Gewährung dem Grunde nach daran orientieren sollte.

4. Wann wird in der Öffentlichkeit darüber informiert, dass Themenvorschläge eingereicht werden können?
Sobald die organisatorischen Rahmenbedingungen in Abstimmung mit den Fachabteilungen feststehen wird die Öffentlichkeit informiert."

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