Vorbereitung der Hauptversammlung des RWE am 28.04.2021

Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 14.04.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt Siegen,
hiermit bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 14.04.2021 zu setzen:

Beschlussvorschlag
Der Vertreter der Stadt Siegen in der Hauptversammlung des RWE wird angewiesen, gegen die Entlastung des Vorstands des RWE zu stimmen.

Begründung
Die verschiedenen Vorstände des RWE betreiben seit Jahrzehnten eine Politik, die überwiegend an der Gewinnmaximierung des RWE ausgerichtet ist und gegen gesellschaftliche Ziele wie Klima- und Umweltschutz arbeitet. Gleichzeitig wird der Schutz der Bevölkerung gegen atomare Strahlung vernachlässigt. An dieser grundsätzlichen Linie ändert sich auch wenig durch den vom RWE betriebenen Bau von Photovoltaik und Windkraftanlagen. Die Diskussion über die Politik des RWE spitzt sich z. Zt. an der Frage des Erhalts der Dörfer Keyenburg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich und Beverath im rheinischen Braunkohlerevier ebenfalls zu. Obwohl der Erhalt dieser Dörfer problemlos möglich ist, beharrt der Vorstand des RWE auf der Zerstörung dieser Dörfer und der Zwangsumsiedlung ihrer Bewohner*innen. (Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf den offenen Brief von Oliver Krischer, Wibke Brems und Mona Neubaur an Ministerpräsident Laschet im Anhang.) Ein solches Verhalten ist aus unserer Sicht nicht tolerierbar. Auch die Stadt Siegen sollte hier ein Zeichen setzten und den Vorstand des RWE nicht entlasten.

Beratungsergebnis: 18 Stimmen dafür, 47 dagegen, 2 Enthaltungen

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Offener Brief an Ministerpräsident Laschet :
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

in den letzten Tagen ist ein Gutachten der Arbeitsgemeinschaft BET Aachen und EY im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums bekannt geworden, in dem nachvollziehbar darlegt wird, dass bei Umsetzung des Ergebnisses der Kohlekommission die Umsiedlung und Inanspruchnahme der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Beverath für den Kohleabbau NICHT erforderlich ist. Die Ergebnisse dieses Gutachtens dürften seit über einem Jahr im Bundeswirtschaftsministerium vorliegen. Bundestag, Bundesrat und der Öffentlichkeit waren sie bis dato, also auch bei Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetz am 03. Juli 2020, nicht bekannt.
Auch der Landesregierung NRW und damit auch Ihnen war das Gutachten nach Auskunft Ihres Sprechers nicht bekannt.
Die Enteignung und Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat ist überhaupt nur dann zu rechtfertigen, wenn es unabweisbare, zwingende Gründe im Sinne der Allgemeinheit dafür gibt. Darauf weisen auch immer wieder Gerichte in entsprechenden Verfahren hin.
Bisher haben Bundesregierung, Landesregierung NRW und Bergbautreibender argumentiert, bei Umsetzung des Ergebnisses der Kohlekommission inklusive des Erhalts des Hambacher Walds und Verbleiben der Abbaulinie des Tagebau Hambach auf dem heutigen Stand, sei die Gewinnung der Braunkohle unter den o. g. fünf Dörfern im Tagebau Garzweiler dann zwingend erforderlich. Darauf basiert auch der Entwurf Ihrer Landesregierung für eine Leitentscheidung zum Braunkohleabbau.
Mit dem nun vorliegenden Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums ist dem Entwurf der Leitentscheidung die Basis entzogen. Wo vorher schon Zweifel bei vielen waren, ob die Umsiedlung der fünf Dörfer und die Enteignung und Vertreibung der dort lebenden Menschen wirklich zwingend erforderlich ist, ist nun der umgekehrte Fall eingetreten: Das vorliegende Gutachten belegt, die Zerstörung der Dörfer ist nicht erforderlich.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
Sie waren als erster und bisher einziger Ministerpräsident des Landes NRW in den von Enteignung, Vertreibung und Zerstörung betroffenen Orten und haben mit den Menschen gesprochen. Dafür gebührt Ihnen Anerkennung und Respekt. Sie haben den Menschen dort den Eindruck vermittelt – so jedenfalls wird uns berichtet – dass die Landesregierung die unbedingte Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Dörfer für den Kohleabbau in den weiteren Verfahrensschritten immer wieder kritisch hinterfragen wird. Mit dem nun vorliegenden Gutachten ist der Punkt gekommen, genau dies zu tun. Denn durch das Gutachten hat sich die Geschäftsgrundlage geändert und ermöglicht Ihnen neuen Gestaltungsspielraum für eine politische Entscheidung im Sinne der Menschen in den Dörfern.
Bitte stoppen Sie alle Aktivitäten des Bergbautreibenden und seiner Beauftragen im Vorgriff auf die Zerstörung und Inanspruchnahme der Dörfer durch den Kohleabbau. Überarbeiten Sie den Entwurf der Leitentscheidung zum Braunkohlebergbau unter Berücksichtigung des nun bekannt gewordenen Gutachtens und sorgen Sie damit für den Erhalt der Dörfer.

Mit freundlichen Grüßen,
MdB Oliver Krischer
MdL Wibke Brems
Parteivorsitzende Mona Neubaur

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