Ergänzungsantrag zu TOP 3 „Solartechnische Nutzung von Dachflächen in städtischen Gestaltungssatzungen ermöglichen“ / Antrag von CDU und SPD der Sitzung des Rates der Universitätsstadt Siegen am 27.10.2021

Sehr geehrter Bürgermeister Mues,
sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Siegen,

hiermit bittet die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, den folgenden Ergänzungsantrag  zu TOP3 „Solartechnische Nutzung von Dachflächen in städtischen Gestaltungssatzungen ermöglichen“, Antrag von CDU und SPD, in der Sitzung des Rates  der Stadt Siegen am 27.10.2021 zu beraten und abzustimmen.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die städtischen Gestaltungssatzungen schnellstmöglich bis spätestens Ende 2023 vollständig zu überarbeiten. Über den Stand der Bearbeitung ist den zuständigen Gremien regelmäßig zu berichten.
 
Begründung:
Der 1,5 Grad Pfad hängt unweigerlich von der Nutzung der erneuerbaren Energien ab. Wie in Fachkreisen prognostiziert, wird die Nutzung von Photovoltaik einen erheblichen Beitrag zur Energiewende leisten. Der Kohleausstieg ist beschlossen und wird nach den Verhandlungen zu einer neuen Regierungsbildung wahrscheinlich auf 2030 vorverlegt werden. Wir können es uns daher nicht leisten, investitionswillige Bürger*innen den Wunsch nach einer autarken Stromerzeugung bis auf unbefristete Zeit auf Grund der z.T. sehr restriktiven Satzungsfestlegungen zu verwehren. Wir sehen die Dringlichkeit, den Energieumbau schnellstens voranzutreiben. Hierbei sehen wir, entgegen des eingebrachten Antrages der CDU/SPD, keinen Spielraum, den Ausbau auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

Beschluss - der von CDU und SPD vorgelegte Beschlussvorschlag wird ergänzt:
Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt, die städtischen Gestaltungssatzungen schnellstmöglich bis spätestens Ende 2023 dahingehend zu überarbeiten, dass die solartechnische Nutzung der Dachflächen stadtbildverträglich in den Satzungsgebieten möglich wird. Im Wissen um die dafür notwendigen Personalressourcen wird die Verwaltung beauftragt, zunächst den in der gemeinsamen Sitzung von Bauausschuss und Kulturausschuss vom 02.06.2021 beschlossenen Arbeitsauftrag (Entwicklung eines Konzeptes zum Erhalt und zur Pflege der historischen Bausubstanz) umzusetzen und dann die städtischen Gestaltungssatzungen sukzessive anzupassen. Begonnen werden soll dort, wo in der jüngeren Vergangenheit die häufigsten Anfragen dieser Art gestellt wurden. Die Verwaltung wird beauftragt, halbjährlich über den Sachstand zu berichten.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

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