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Anfrage gemäß § 8 GO zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Siegen am 01.07.2021
Sehr geehrter Herr Schiltz,
sehr geehrte Damen und Herren,
zum Haushalt 2020 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Rat der Universitätsstadt Siegen beauftragt die Verwaltung, den Sanierungsbedarf bei den Jugendtreffs und Jugendeinrichtungen aufzuarbeiten und dem Rat ein veranschlagungsreifes Maßnahmenpaket bis zu den Haushaltsplanberatungen vorzulegen und ab 2021 dann die entsprechenden Mittel bereitzustellen.“
Im HFA am 12.02.2020 wurde unsere Frage nach den Kosten für alle nötigen Sanierungsarbeiten wie folgt beantwortet:
„Die Gesamtkosten der Liste schließen ab mit Kosten in Höhe von 873.500 €. Bei den einzelnen Gebäuden sind die nachfolgend aufgeführten Summen erforderlich:
Im Haushalt 2021 wurden 100.000 Euro bereitgestellt. Das geforderte veranschlagungsreife Maßnahmenpaket liegt noch nicht vor. Auch bleibt offen, für welche konkreten Maßnahmen die eingestellten Mittel im Jahr 2021 verausgabt werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Antwort der Verwaltung:
Das durch die Verwaltung erstellte aktualisierte Maßnahmenpaket liegt der Verwaltungsvorlage bei. Durch Abarbeitung von Maßnahmen stellt sich aktuell nur noch ein Gesamtsanierungsbedarf i. H. v. 715.000,- € dar. Die in 2019 und 2020 erledigten Arbeiten sind dem Maßnahmenpaket zu entnehmen.
Vor der Beantwortung der gestellten Fragen muss an dieser Stelle auch einmal auf die personelle Situation in der Technischen Gebäudewirtschaft (TGW) hingewiesen werden. Der für die Kinder- und Jugendtreffs zuständige Sachbearbeiter war vom Sommer 2020 bis zum Ende des ersten Quartals 2021 langzeiterkrankt. Sein Stellvertreter war sogar noch länger erkrankt.
Beide sind mittlerweile wieder, nach einer Wiedereingliederungsphase, im Dienst und können sich ihren Aufgaben widmen.
Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass die beantragte Verstärkung der haustechnischen Sachbearbeiter durch zwei Vollzeitstellen erst in 2021 gelingen wird, die Verfahren zur Neubesetzung der Stellen laufen noch und werden hoffentlich Erfolg haben.
Durch die Vielzahl von bereits laufenden Maßnahmen im Bereich Heizung/ Lüftung/ Sanitär und Elektro/ Beleuchtung ist es den derzeit hierfür verantwortlichen Mitarbeitern nicht möglich, alle erforderlichen Maßnahmen abzuarbeiten.
Im Folgenden werden die gestellten Fragen beantwortet:
1. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen werden dieses Jahr an den städtischen Kinder- und Jugendtreffs durchgeführt?
Dieses Jahr werden Sanierungsarbeiten an den Decken im Kinder- u. Jugendtreff Fischbacherberg durchgeführt. Die Aufträge über Elektroinstallationen, Beleuchtung und Erweiterung der Brandmeldeanlage sind erteilt, die Abhangdecke ist submittiert und wird in Kürze beauftragt. Diese Arbeiten werden im Rahmen einer investiven Maßnahme (MN 1675) durchgeführt. Hierfür stehen derzeit noch investive Haushaltsmittel i. H. v. 70.000 € zur Verfügung. Weitere Maßnahmen aus Bauunterhaltungsmitteln (hier stehen aktuell noch rund 107.000 € zur Verfügung) werden in 2021, in Absprache mit dem Jugendamt und abhängig von der Priorität der Maßnahmen durchgeführt.
2. Welche Arbeiten werden in den Jahren 2022 bis 2024 durchgeführt und wie hoch belaufen sich die Kosten jeweils?
Die Listen für die Jahre 2022 bis 2024 sind der Vorlage beigefügt. Folgende Beträge werden für die Maßnahmen in den v. g. Haushaltsjahren benötigt:
- 2022 – 234.000 €
- 2023 – 76.000 €
- 2024 - 111.500 €
Die auf die v. g. Haushaltsjahre gefilterten Maßnahmenlisten sind der Vorlage beigefügt. Die jeweiligen Kosten sind der entsprechenden Liste zu entnehmen
3. Reicht die im Haushalt eingestellten 104.000 (2021) bzw. 90.000 (2022-2024) Euro aus, um die Kosten zu decken?
Wie unter der Antwort auf die Frage 1. geschrieben, ist, bei strikter Umsetzung der Maßnahmen gemäß den angeführten Listen, folgender Mehr- bzw. Minderbedarf in den Haushaltsjahren 2022 – 2024 darzustellen:
- 2022 – 234.000,- € abzügl. 90.000 € = Mehrbedarf i. H. v. 144.000 €
- 2023 – 76.000,- € abzügl. 90.000 € = Minderbedarf i. H. v. 14.000 €
- 2024 - 111.500,- € abzügl. 90.000 € = Mehrbedarf i. H. v. 21.500 €
Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass zusätzlich jeweils der Haushaltsansatz für die laufende Bauunterhaltung (BU) für die Kleinreparaturen, Wartungen, Sicherheitsüberprüfungen und unvorhersehbare Schäden bereitzustellen ist. Die Möglichkeit der Umsetzung gerade der haustechnischen Maßnahmen (Elektrosanierungen, Sanierung Trinkwassernetze etc.) hängt, wie schon zuvor beschrieben, insbesondere davon ab, in wie weit die Neubesetzung der beiden ausgeschriebenen Stellen in 2021 gelingt.
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