Stellungnahme der Stadt Siegen zur Neuaufstellung des Regionalplans durch die Bezirksregierung

Antrag zum Tagesordnungspunkt 11 der Ratssitzung am 23.06.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt Siegen,

hiermit legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 11 der Tagesordnung – Stellungnahme der Stadt Siegen zum Regionalplan-Entwurf -  den folgenden Beschlussvorschlag zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Beschlussvorschlag

  1. Der Rat beschließt, auf Seite 6 der Stellungnahme der Stadt zum Regionalplanentwurf den Abschnitt „Zu den Ausführungen in den Textlichen Festlegungen S. 14 und 24“ zu streichen.
  2. Der Rat beschließt, den Abschnitt „Anregung/Forderung“, Seite 60 Stellungnahme zum Regionalplanentwurf, zu streichen.
  3. Der Rat beschließt, den Abschnitt „2.2-1 Ziel – Kernbereich von Kaltluftbahnen…“, S. 7/8 Stellungnahme zum Regionalplanentwurf grundlegend zu überarbeiten oder zu streichen.
  4. Der Rat beschließt, den Punkt „6.6-3 Ziel – Flughafen Siegerland“, S.145 Regionalplanentwurf in die Stellungnahme aufzunehmen. Hier soll eine Anregung formuliert werden, den Siegerlandflughafen aus dem Regionalplan zu streichen.

Begründung
zu 1. Das schnelle Überbauen vorhandener Gewerbegebietsflächen in Siegen mit Bürobauten, die auch an anderer Stelle im Sinne einer Nutzung bestehender Immobilien bzw. Nachverdichtung im städtischen Umfeld einen Standort hätten finden können, führt zu einer Verknappung von Gewerbegebietsflächen für produzierendes Gewerbe, das in einem Wohnumfeld nicht toleriert wird. Die Folge ist die Ausweisung immer neuer Gewerbegebiete auf Kosten von Umwelt und Natur und die Verödung bestehender Büroflächen im Stadtgebiet. Dass der Regionalplanentwurf diese Entwicklung berücksichtigt und versucht, gegenzusteuern, ist begrüßenswert.

zu 2. Die östlich und westlich von Oberschelden gelegenen Ortschaften (Gosenbach, Heisberg, Ober-, Niederfischbach) sind durch die Anschlussstellen „Siegen“ und „Freudenberg“ ausreichend an die Autobahn angeschlossen. Eine Anbindung allein Oberscheldens ist nicht sinnvoll. Die nördlich der A45 gelegenen Ortschaften (Trupbach, Seelbach, Alchen) sind ebenfalls via „Freudenberg“ sehr gut angebunden. Eine Anschlussstelle Oberschelden ist nur sinnvoll im Zusammenhang mit dem geplanten Gewerbegebiet Oberschelden/Seelbach, das bei sparsamem Umgang mit Grund und Boden überflüssig ist.

zu 3. Die Stellungnahme bemüht ein 28 (in Worten: achtundzwanzig) Jahre altes Klimagutachten. 28 Jahre Waldumbau, 28 Jahre Klimakrise sind in diesem Gutachten nicht abgebildet. Hiermit zu argumentieren ist schwierig.
Ferner wird ein Mangel an Wissen der geographischen Gegebenheiten durch die Verfasser des Regionalplanentwurfs moniert („[..] da die Kaltluft danach vom Netphener Siegtal kommend ca. 70 Höhenmeter hangaufwärts über einen bewaldeten Höhenrücken (Feuersbacher Furt) fließen müsste[..]“). Bei diesem Höhenrücken handelt es sich jedoch um die sog. „Deuzer Höhe“. Die „Feuersbacher Furt“ befindet sich im Bereich des Zusammenflusses von Feuersbach und Weiß in der Talsohle, wie der Name Furt bereits vermuten lässt.

zu 4. Der Siegerlandflughafen erfüllt für Siegen keinerlei verkehrstechnische Notwendigkeit für die Allgemeinheit, die einen jährlichen Zuschuss aus Steuermitteln von 1 Mio. €, davon 400 T€ aus dem Haushalt der Stadt Siegen rechtfertigen.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dagegen

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