Bürger*innenräte - Änderung der Beschlussvorlage

Antrag zu TOP 16 „Einführung von Bürger*innenräten“ der Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 22.12.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt Siegen,

zum Tagesordnungspunkt 16 der heutigen Ratssitzung legen wir folgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag in der Verwaltungsvorlage vor:

Beschlussvorschlag

  1. Punkt 2 des Beschlussvorschlags wird wie folgt geändert: „Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt, mindestens einen Bürger*innenrat pro Jahr durchzuführen.“
  2. Der Rat der Stadt Siegen beschließt die Einführung eines Begleitgremiums, das gleichmäßig besetzt aus Verwaltungsmitgliedern, Fraktionsmitgliedern und Mitgliedern des initiierenden Vereins (Transition Siegen) besteht.
  3. Der Rat der Stadt Siegen beschließt die Prüfung einer möglichen Aufwandsentschädigung sowie einer eventuellen Kinderbetreuung für teilnehmende Bürger*innen.
  4. Der Rat der Stadt Siegen beschließt, dass die Festlegung der Themen für die Bürger*innenräte auf Grundlage von Vorschlägen aus der Bevölkerung durch einen Beschluss im HFA erfolgt.

Begründung
Der Bürger*innenrat muss ein fest verankertes, regelmäßig stattfindendes demokratisches Medium in unserer Stadt werden, um mehr und barrierefreiere Möglichkeiten der politischen Teilhabe zu schaffen. Dafür sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Begleitgremium
Das Begleitgremium muss aus Gründen der vielseitigen Perspektivität aus Akteur*innen verschiedener Gruppen bestehen: der Verwaltung, der Fraktionen des Stadtrats und der initiierenden Gruppierung „Transition Siegen“. Dieses Gremium befasst sich mit der Expert*innenauswahl sowie der Wahl des/der Moderator*in.

Aufwandsentschädigung/Kinderbetreuung
Alle Bürger*innen der Stadt Siegen müssen die Möglichkeit haben, an dem Bürger*innenrat teilzunehmen. Dabei darf es keine strukturellen Hürden geben, welche direkt bestimmte Bevölkerungsgruppen von der aktiven politischen Teilhabe ausschließen. So darf es nicht an der finanziellen Situation oder an fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten der Beteiligten scheitern, an den Bürger*innenräten teilzunehmen. Um hier ein möglichst barrierefreies Konzept zu entwickeln, ist es besonders wichtig, die Möglichkeiten der finanziellen Entlohnung in Form einer Aufwandsentschädigung und der Kinderbetreuung zu prüfen und ggf. in das Konzept mit aufzunehmen.

 

Beschluss

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt

1. die Einführung von Bürgerräten als Instrument der Bürgerbeteiligung,

2. maximal einen Bürgerrat pro Jahr, sofern notwendig durchzuführen,

3. dafür einen jährlichen Betrag in Höhe von 15.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen,

4. die Prüfung eines möglichen Sitzungsgeldes sowie einer eventuellen Kinderbetreuung für Teilnehmende,

5. die Festlegung von Themen auf Grundlage von Vorschlägen aus der Bevölkerung bzw. der Verwaltung durch einen Beschuss des HFA.

Beratungsergebnis: 58 Stimmen dafür, 2 dagegen, 4 Enthaltungen 

 

Beschluss

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt die Einführung eines Begleitgremiums, das gleichmäßig besetzt aus Verwaltungsmitgliedern, Fraktionsmitgliedern und Mitgliedern des initiierenden Vereins (Transition Siegen) besteht.

Beratungsergebnis: 12 Stimmen dafür, 53 dagegen, 6 Enthaltungen

 

Grüne Geschäftsstelle

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Stadtverband Siegen
Löhrstr.12, 57072 Siegen
0271 / 38750662
stadtverband@remove-this.gruene-siegen.de