Bauten im öffentlichen Raum auf Höhe Sandstr. 108 und 112

Anfrage an den Verkehrsausschuss der Stadt Siegen am 09.02.2021

Sehr geehrter Herr Eckhardt, sehr geehrte Damen und Herren,

auf dem Bürgersteig in Höhe der Gebäude Sandstr. 108 und 112 stehen zwei übermannshohe Gestelle aus Metall (s. Abb. 1-3). Zu diesen im öffentlichen Raum aufgestellten Bauten, die ein beträchtliches Hindernis für Fußgänger darstellen, stellen wir folgenden Fragen:

  1. Wer hat diese Gestelle aufgestellt? Falls es sich um Gestelle des Zoz Mobility Store handelt, ist der Verwaltung bekannt, dass diese ihren Geschäftsbetrieb laut Website eingestellt hat (s.Abb.4)
    Antwort: Die benannten „Gestelle“ sind Vorrichtungen aus Edelstahlrohren für die Anbringung von Ladeinfrastruktur (Rahmenhalterung für Wallboxen). Nach heutigem Stand der Technik sind solche Konstruktionen nicht mehr notwendig, da die Ladeinfrastruktur über Standfüße oder Gehäusesäulen errichtet wird. Der Betrieb „Mobility Store“ wurde vermutlich bereits 2017 eingestellt. Nutzer der Räume war die Zoz Mobility UG.
  2. Besteht oder bestand eine Genehmigung für das Aufstellen der Gestelle? Wenn ja, was war die Grundlage für diese Genehmigung und welchem Zweck sollte die Errichtung dieser Gestelle laut Genehmigung ursprünglich dienen?
    Antwort: Die Gestelle waren Teil des BMBF-Forschungsprojektes REMONET (Regionales EMobility Netzwerk, 2014-2017 der Uni Siegen mit der Stadt Siegen und mittelständischen Verbundpartnern) zur Erforschung und Entwicklung von Möglichkeiten zum Aufbau von Elektromobilität und Infrastrukturen in Siegen. Die Fa. Zoz GmbH war seinerzeit Kooperationspartner. Entwicklungsziel war, an dem gegenständlichen Standort öffentliche Ladesäulen aufzubauen, diese mit Strom aus der Brennstoffzelle im Objekt „Villa“ zu speisen (damals SVB/ZOZ Förderprojekt), die eigene Firmenflotte von ZOZ (10 E-Autos) zu nutzen und einen Beratungsstandort für Elektromobilität in dem o.g. Geschäftsräumen aufzubauen. Die Installation war eine Verbundkooperation in dem Forschungsprojekt. Die Nutzung der Fläche wurde für den o.g. mit der Stadt Siegen abgestimmt. Die Stadt Siegen hatte eine Gestattung der Nutzung für o.g. Zweck durch die Fa. Zoz als späteren privaten Betreiber der öffentlichen Ladesäule in Aussicht gestellt und die Fundamente als Kooperationsbeitrag hergestellt. Durch Rückzug des Partners der die Ladewallbox liefern sollte, kam es in der Folge bedauerlicherweise zu keiner weiteren Projektumsetzung. Ein Gestattungsvertrag zur Nutzung der Fläche wurde mithin nicht mehr beantragt und vereinbart.
  3. Wie lange stehen diese Gestelle schon im öffentlichen Raum?
    Antwort: Seit 2016.
  4. Ist die Verwaltung vom Errichter der Gestelle über den Fortgang der Baumaßnahme oder deren Einstellung unterrichtet worden?
    Antwort: Ja. Die Fa. Zoz GmbH suchte nach Ausscheiden des Partners für die Wallbox nach anderen Wegen. Ein wirtschaftlicher und technischer Anschluss an die geplante interne Haustechnik (Villa) wurde negativ geprüft und ein Anschluss an das öffentliche Verteilnetz der Westnetz GmbH durch das Elektrofachunternehmen empfohlen. Damit könnte der Standort jedoch auch als unabhängiger Standort betrieben werden. Einem Rückbau der Gestelle ist die Fa. Zoz GmbH bis heute nicht nachgekommen. Die Fundamente können für eine spätere Ertüchtigung von öffentlicher Ladeinfrastruktur im Bereich Kaisergarten jedoch weiterhin genutzt werden. Ja, die Gestelle waren Teil der Entwicklungsarbeiten im BMBF-Forschungsprojekt REMONET durch die Fa. Zoz GmbH.
  5. Die Gestelle ohne erkennbaren Zweck stellen eine Behinderung des öffentlichen Fußverkehrs dar. Besteht hier eine Pflicht zum Rückbau der Gestelle, wenn der eigentliche Zweck, der zur Genehmigung geführt hat, nicht erreicht wird?
    Antwort: Ja, die Gestelle waren Teil der Entwicklungsarbeiten im BMBF-Forschungsprojekt REMONET durch die Fa. Zoz GmbH.
  6. Wer ist für den Rückbau der Gestelle verantwortlich? Wurde diesbezüglich bereits Kontakt mit dem Errichter der Gestelle aufgenommen? Wurde eine Frist für den Rückbau gesetzt?
    Antwort: Die Firma Zoz GmbH ist für die Demontage der Ladesäulenplatzhalter und die Abteilung Straße und Verkehr, da sie seinerzeit Amtshilfe für das BMBF-Forschungsprojektes REMONET geleistet hat, für den Rückbau der Fundamente und Wiederherstellung der Gehwegoberfläche zuständig. Der Bauhof Straßenunterhaltung hat in der 2. KW Baken zur Absicherung der Fundamente in die Gestelle gestellt, damit die Ladesäulenplatzhalter abgebaut werden können. Der Abbau der Ladesäulenplatzhalter sollte bis Ende 3. KW 2021 erfolgt sein. Die letzte Aufforderung wurde heute verschickt, auf die Vorherige wurde nicht reagiert.
  7. Jeder Einzelhändler, der zur Auslage seiner Waren oder für Aufsteller den öffentlichen Raum, z.B. einen Bürgersteig, nutzt, ist der Stadt Siegen gegenüber hierfür gebührenpflichtig. Gab oder gibt es für diese Gestelle eine Gebührenpflicht gegenüber der Stadt Siegen? Wenn ja, wie hoch war diese und wurde die Gebühr ohne Abschlag bezahlt?
    Antwort: Nein. Eine Gebührenpflicht bestand nicht, da es sich um ein Forschungs- & Entwicklungsprojekt handelte.

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