Bestandsaufnahme der Altstadtgebäude

Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 22.09.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt Siegen,

hiermit bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 22.09.2021 zu setzen und zu beraten:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Siegen beauftragt die Verwaltung, eine Bestandsaufnahme zum Zustand der historischen Gebäude in der Siegener Altstadt zu erstellen. In einem zweiten Schritt sollen Maßnahmen entwickelt werden, die zum Teil mehrere hundert Jahre alte Bausubstanz zu sichern und zu erhalten.

Begründung
Die Siegener Altstadt mit ihrer zum Teil sehr alten Bausubstanz ist der Kern des historischen Siegen, der sowohl von Einheimischen als auch von Tourist*innen geschätzt wird. Viele Häuser machen, davon haben wir uns aktuell bei einer Begehung überzeugen können, einen sehr guten und für ihr Alter sogar hervorragenden Eindruck. Viele Häuser stehen hier auch unter Denkmalschutz. Aber es gibt auch die Kehrseite der Medaille: wir haben bei unserer Altstadtbegehung einige, darunter
ebenfalls denkmalgeschützte Häuser gesehen, die in einem schlechten, in Einzelfällen sogar baufälligen Zustand erscheinen.

Wenngleich uns klar ist, dass für den Erhalt der Häuser die Eigentümer*innen zuständig sind, halten wir es doch für unser Gemeinwesen für unabdingbar, das stadtbildprägende Ensemble unserer Altstadt auch in Verwaltung und Politik im Auge zu behalten.

Auch wir tragen dafür Verantwortung, dass die Gebäude, die Jahrhunderte überstanden haben, auch die nächsten Jahrzehnte überstehen. Gerade die Stadt Siegen verfügt u.a. aufgrund der umfangreichen Zerstörung im zweiten Weltkrieg und der folgenden Jahre aufgrund von städtebaulichen Interessen nur über wenige historische Gebäude, deren Erhalt uns sicher allen am Herzen liegt. Nach der beantragten Bestandsaufnahme muss es daher vor allem darum gehen, wie die Stadt Siegen Einfluss auf den Erhalt der historischen Bausubstanz nehmen kann.

Beschluss:
Aufgrund der Zusage der Verwaltung, im I. Quartal 2022 im Rahmen einer Vorlage 
dazulegen, welches Instrumentarium der Verwaltung zur Verfügung stehe, welchen Aufwand der Antrag verursache, was man überhaupt tun kann sowie die Information zu geben, wie die Kommunikation mit den Eigentümern der Immobilien laufe, wird der Antrag bis auf Weiteres zurückgestellt.

Beratungsergebnis: Ohne Abstimmung

Grüne Geschäftsstelle

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