Besetzung der Leitung der Zentralen Gebäudewirtschaft

Anfrage zur Sitzung des Rates am 15.12. 2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

durch das Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers ist die Leitung der Zentralen Gebäudewirtschaft seit einiger Zeit nicht mehr besetzt. Die Ausschreibung zur Besetzung dieser Stelle wurde erst am 5.12. 2020 mit einer Bewerbungsfrist bis zum 3.01.2021 veröffentlicht.
Das bedeutet, dass mit einer längeren Vakanz dieser wichtigen Stelle zu rechnen ist. Angesichts der Klimaschutzbeschlüsse des Rates der Stadt Siegen, die zu einem großen Teil von der ZGW umgesetzt werden müssen, ist dies aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.

Zur Aufklärung dieses Sachverhalts fragen wir:

  1. Wann war der letzte Arbeitstag des bisherigen Stelleninhabers?
  2. Seit wann war der Verwaltung der Zeitraum des Ausscheidens des bisherigen Stelleninhabers bekannt?                                                                                                                                                                                                                                        Antwort: Aufgrund personenbezogenen Daten liegt die Antwort auf die Fragen 1 und 2 im nicht-öffentlichen Teil. Im Jahr 2020 hat sich die Verwaltung bereits frühzeitig Gedanken darüber gemacht, wie die Stelle neu besetzt werden soll. Dabei kristallisierte sich schnell heraus, dass es aus verschiedenen Gründen notwendig erschien, zunächst eine Organisationsuntersuchung der Zentralen Gebäudewirtschaft vorzunehmen. Hierzu wurde die Expertise der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Management Köln (KGSt) zur Hilfe genommen. Nach verschiedenen internen Vorbesprechungen sowie Besprechung mit der KGSt wurde im Juli 2019 von dort aus ein Angebot vorgelegt. Nach erfolgter Untersuchung wurde am 25.08.2020 der finale Abschlussbericht vorgelegt. Ein wesentliches Ergebnis der Organisationsuntersuchung war, dass sich zum einen keine Bewerberin und kein Bewerber aus dem eigenen Hause für die Stelle findet und zum anderen die externe Ausschreibung ebenfalls durch die KGSt begleitet werden soll, da die Anforderungen an die künftige Abteilungsleitung 4/4 nicht mit denen an den bisherigen Stelleninhaber vergleichbar sind. Die Verwaltung hat in einem langen Abwägungsprozess daher in Kauf genommen, dass eine Vakanz entsteht und zur Bewältigung dieser Zeit bereits personalwirtschaftliche Maßnahmen getroffen. Unterm Strich erscheint dies aber nach wie vor allen Beteiligten als der richtige Weg.
  3. Warum wurde der Beschluss des Rates vom 03.06.2020 nicht beachtet?                                                                                                                                                                                                                                                                                        Antwort: Ein Jahr vor Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers lag ein entsprechender Ratsbeschluss noch nicht vor. Am 03.06.2020 war bereits absehbar, dass aus den oben genannten Gründen eine nahtlose Besetzung nicht in Frage kommt.
  4. Wann wird die neue Leitung realistischer Weise spätestens ihren Dienst antreten?                                                                                                                                                                                                                                                                             Antwort: Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Besetzung im Sommer 2021 möglich sein wird.
  5. Weshalb gab es angesichts der Bedeutung dieser Stelle keinen unmittelbaren Übergang von der alten zur neuen Leitung, wer trägt die Schuld an diesem Missstand?                                                                                                                                                Antwort: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. „Schuld“ in Anführungszeichen an einem überaus weitsichtigen, sach- und zielgerichtetem Vorgehen in dem Gesamtkomplex ZGW in Verbindung mit der Besetzung der Abteilungsleitung tragen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Sachbearbeitungsebene bis hoch in die Verwaltungsspitze, die sich einem intensiven Beratungsprojekt gestellt haben und weiterhin bereit sind, Verantwortung im Sinne der Stadt zu tragen und die Zeit der Vakanz so gut wie möglich zu überbrücken.
  6. Weshalb wurde in der Stellenausschreibung nicht explizit auf die Klimaschutzbeschlüsse des Rates hingewiesen, für deren Umsetzung die neue Leitung der ZGW in weiten Bereichen die Verantwortung trägt?                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Antwort: Die Inhalte des Ausschreibungstextes wurden im Wesentlichen auf der Basis der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung erarbeitet. In der Organisationsuntersuchung wurden wesentliche Schwerpunkte der neuen Stelle und besondere Herausforderungen transparent, die in besonderem Ausmaß bestimmend für die gute Besetzung der Stelle der Abteilungsleitung sind. Die Verwaltung vertritt zudem die Meinung, dass klimaschutzbezogene Beschlüsse regelmäßig im Fokus entsprechender Stellen sind und nahezu Standard für zukunftsorientiertes Handeln einer Stadtverwaltungen. So wird von einem Stelleninhaber/einer Stelleninhaberin erwartet, dass sie oder er sich damit auseinander zu setzen hat und diese Beschlüsse nicht nur zu verantworten, sondern auch weiterzuentwickeln hat.

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