Nächtlicher Motorenlärm auf Siegener Straßen

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Siegen am 19.08.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

viele Siegener Bürger*innen werden durch nächtlichen Motorenlärm auf der HTS und anderen Straßen (z.B. Oberstadt und ZOB) gestört. Regelmäßig scheinen ab 22.00 Uhr Rennen mit entsprechender Geräuschkulisse stattzufinden. Besonders betroffen sind die Abschnitte der HTS zwischen Geisweid und Siegen, gerne auch der Wellersbergtunnel, da er den Lärm verstärkt. Anrufe bei der Polizei wegen Ruhestörung führen offensichtlich nicht dazu, dass regelmäßig dort kontrolliert wird.

Deshalb fragen wir:

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass es im genannten Bereich häufig Ruhestörungen gibt?     Sowohl der Straßenverkehrsbehörde als auch der Ordnungsbehörde ist der Sachverhalt bekannt.                
  2. Hat die Stadtverwaltung bereits deshalb etwas unternommen, z. B. Gespräche mit der Polizei geführt? Wenn nicht, wann wird die Verwaltung Gespräche mit der Polizei über die Problematik führen?                                                                                                                                                Gespräche zwischen der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei haben zum Thema „OBI-Parkplatz“ stattgefunden. Da sich dieser aber nicht im städtischen Besitz befindet, sind verkehrsbehördlichen Maßnahmen schwierig umzusetzen. Weitere Abstimmungsgespräche laufen, es wird an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet. Ebenfalls haben Gespräche zwischen der Arbeitsgruppe 2/2-2 „Gewerbe- und Verkehrsüberwachung“ mit der Polizei stattgefunden. Zudem wurden bereits gemeinsame Geschwindigkeitsmessungen in den Abend- und Nachtstunden durchgeführt. Auch die semistationäre Messanlage wird regelmäßig an den entsprechenden Stellen aufgestellt, um gezielt gegen extreme Geschwindigkeitsverstöße vorzugehen. Messungen auf der HTS sind seitens der Universitätsstadt Siegen leider nicht möglich, da diese gemäß der Zuständigkeit ausschließlich durch den Kreis erfolgen können, da es sich um eine autobahnähnliche Straße handelt.                                       
  3. Sind der Stadt die Treffpunkte der „Szene“ bekannt? Werden auch hier Maßnahmen ergriffen, um die Lärmbelästigungen gar nicht erst entstehen zu lassen“ Ja. Bezüglich Kornmarkt/Oberstadt wurden erstmals am Wochenende 07.08. bis 09.08.2020 gemeinsame Maßnahmen ergriffen. Es wurde in der Löhrstraße eine Beschilderung (Zeichen 250 StVO, Verbot für Fahrzeuge aller Art, mit Zusätzen) angebracht. Zusätzlich wurde eine Absperrschranke aufgestellt. Diese Maßnahmen haben Wirkung gezeigt, sodass zwischen Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt und Polizei vereinbart wurde, diese bis Ende September 2020 beizubehalten.                                                                                                            
  4. Wurde bereits über eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung nachgedacht? Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, diese durchzusetzen? Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde sind nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht zielführend. Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit ist hier eher das Problem, sodass Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden müssen. Grundsätzlich hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Siegen die Möglichkeit, die Geschwindigkeit zu begrenzen, allerdings nicht willkürlich, sondern unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Auch dort sind Kontrollen erforderlich, da eine bloße Beschilderung ohne Kontrolle bei einem gewissen Kreis von Verkehrsteilnehmern keine Wirkung zeigt.                                                                                                                                          
  5. Welche weiteren Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen, um die Lärmbelästigungen zu verhindern? Da es sich hier um Verstöße aus dem fließenden Verkehr handelt, die in die originäre Zuständigkeit der Polizei fallen, sind neben den bereits erwähnten Geschwindigkeitsmessungen seitens der Arbeitsgruppe 2/2-2 zunächst keine weiteren Maßnahmen geplant.  

 

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