Wohnraumsituation Siegen Mitte/“Uni in die Stadt“

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Siegen am 12.02.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

grundsätzlich begrüßen wir die Pläne der Universität Siegen, verschiedene Fachbereiche in die Siegener Innenstadt zu verlagern, sehr. Die Umsetzung dieser Vorhaben werden jedoch weitreichende Auswirkungen auf den dortigen aktuellen Gebäudebestand haben. Auch zahlreiche Wohnungen in den anvisierten Planungsflächen werden von diesen Veränderungen betroffen sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Wohnungen werden aufgrund der Planungen der Universität in der Innenstadt wegfallen? Gibt es Erkenntnisse zur Anzahl der Wohnungen, Größe, Mietpreisniveau und Anzahl der betroffenen Personen?                                                                                                                                 In den derzeit für die Universität im Rahmenkonzept zur Überplanung vorgesehenen Immobilien werden nach Auskunft der Campus Unteres Schloss Verwaltungs GmbH (CUS) auf einer Fläche von 7,7 ha genau 20 Wohnungen wegfallen. In drei dieser Wohnungen wohnen Hausmeister, die an die jeweilige Institution bzw. Liegenschaft gebunden sind. Sie sind somit für den Wohnungsmarkt nicht relevant. Mit Ausnahme von zwei Wohnungen sind es kleine Wohneinheiten von denen der Großteil von einer oder zwei Personen bewohnt werden. Das Mietpreisniveau liegt im unteren Segment, was darauf zurückzuführen ist, dass sich der überwiegende Teil der Wohnungen in einem schlechten baulichen Zustand befinden.
  2. Gibt es Pläne für Ersatz? Wie kann sichergestellt werden, dass die betroffenen Bürger*innen stadtnah und in verkehrsgünstiger Lage angemessenen Wohnraum mit vergleichbaren Mietkonditionen finden?                                                                                                                Für das etwaige Freiziehen der Wohnungen gelten selbstverständlich der gesetzliche Mieterschutz und die gesetzlichen Kündigungsfristen. Wir gehen zudem davon aus, dass die Projektgesellschaften die betroffenen Mietparteien frühestmöglich informieren. Im Rahmen des geltenden Mieterschutzes werden sich die Projektgesellschaften im Zweifelsfall mit dem Thema von Ersatzwohnraum auseinandersetzen müssen. Im Übrigen ergeben sich durch die Aufgabe der Universitätsstandorte Emmi-Noether-Campus, Campus Hölderlinstraße und Campus Paul-Bonatz-Straße vielfältige Chancen und Optionen zur Schaffung von modernem und kostengünstigem Wohnraum in verkehrsgünstigen stadtnahen Lagen. Global und längerfristig betrachtet wird also durch die Verlagerung von Teilen der Universität voraussichtlich ein deutliches Plus an Wohnraum in attraktiven Lagen geschaffen.

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