Kunstrasenplatz Kaan-Marienborn

Anfrage zur Sitzung des Sport- und Bäderausschusses der Stadt Siegen am 27.11.2019

Sehr geehrter Herr Bell,
sehr geehrte Damen und Herren,

am 27.05.2018 ist die 1. Fußball-Herrenmannschaft des FC Kaan-Marienborn in die Regionalliga-West aufgestiegen. Um auch in der Spielzeit 2018/2019 Heimspiele auf dem Sportplatz Breitenbachtal austragen zu dürfen, wurden durch den Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverband e.V. verbindliche Auflagen nach Stadionhandbuch des Deutschen Fußballbundes gefordert (§6 Abs. 3 RLSt und §6 Abs. 5 RLSt). Die erforderlichen Baumaßnahmen in Höhe von circa 60.000€ sollten vorwiegend vom Verein selbst getragen werden. Der Ausschuss für Sport und Bäder nahm am 20.06.2018 zur Kenntnis, dass dem Verein 1. FC Kaan-Marienborn e.V. gestattet wurde, auf eigene Rechnung die erforderlichen Baumaßnahmen auszuführen. Des Weiteren wurde beschlossen, dass die erforderlichen Baumfällungen und Rückschnitte sowie die Errichtung eines Ballfangnetzes auf Kosten der Stadt durchgeführt werden. Im Vorhinein beantragte der 1.FC Kaan-Marienborn zur Sitzung des Sport- und Bäderausschusses am 28.02.2018 die vorzeitige Erneuerung des Kunstrasenplatzes Breitenbachtal aufgrund eines möglichen Aufstiegs in die Regionalliga. Der Verein erklärte sich bereit, die anfallenden Kosten der Erneuerung des Belags in voller Höhe zu übernehmen. Der städtische Anteil von rd. 200.000€ soll erst zum regulären Zeitpunkt, Ende des bestehenden Nutzungsvertrags, 2022 fällig werden.

Mit der Vorlage des mündlichen Berichts der Verwaltung vom 28.11.2018 wurde deutlich, dass die Belag-Erneuerung aufgrund von Problemen mit der Elastikschicht noch nicht erfolgt war, weshalb ein Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Berichts noch nicht zustande kam und der 1.FC Kaan-Marienborn bis zu diesem Zeitpunkt kein Heimspiel im Breitenbachtal austragen konnte.

Nach Beendigung der Spielzeit 2018/2019 ist der 1.FC Kaan-Marienborn aus der Regionalliga abgestiegen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des Sport- und Bäderausschusses am 27.11.2019:

1. Ist der 1.FC Kaan-Marienborn trotz des Abstiegs aus der Regionalliga in der Lage und willens, die Zwischenfinanzierung für die Belag-Erneuerung zu übernehmen und die Instandhaltung der geforderten und nun nicht mehr benötigten, im Lizensierungsverfahren geforderten Baumaßnahmen aus eigener Hand zu bezahlen?

Antwort der Verwaltung:                                                                                                                                                                                                             Die wegen der vorgezogenen Belagserneuerung ursprünglich vom Verein vorgeschlagene Zwischenfinanzierung kam nach verwaltungsseitiger Prüfung aus finanzwirtschaftlichen und steuerrechtlichen Gründen nicht zum Tragen. Die Maßnahme wurde im Wege einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung (Beschluss Rat vom 04.07.2018) abgewickelt. Alle Zahlungen für die Belagserneuerung, die auf der Grundlage des Konzeptes zur Finanzierung der Erneuerung von Kunstrasenbelägen (Rat 1232/2012) zu berechnen waren, wurden durch den Verein gezahlt. Sowohl über den neuen Kunstrasenbelag als auch über die vom Verein erstellten Einbauten wurde ein Nutzungsvertrag (Laufzeit 15 Jahre) – wie mit den anderen Vereinen, die einen Kunstrasenplatz mitfinanziert haben – abgeschlossen. In diesen Verträgen ist eine Verpflichtung über die Instandhaltung enthalten. (Hinweis: Zunächst laufen für die einzelnen Gewerke die üblichen Gewährleistungsfristen)

2. Wer trägt die Mehrkosten von 8.000€, die aufgrund der großflächigen Ausbesserung der Elastikschicht angefallen sind?

Antwort der Verwaltung:                                                                                                                     Die Mehrkosten wurden auf der Grundlage des Konzeptes zur Finanzierung der Erneuerung von Kunstrasenbelägen (Vorlage 1232/2012) anteilig (18%) an den Verein weiterberechnet.

3. Welche Kosten sind für die Stadt Siegen in 2018 und 2019 jeweils für die Belag-Erneuerung des Kunstrasenplatzes Breitenbachtal und für das Lizensierungsverfahren des 1. FC Kann-Marienborn entstanden?

Antwort der Verwaltung:                                                                                                       

  • Belagserneuerung Gesamtkosten: 228.772,46 €. Die saldierten Kosten der Stadt Siegen für die Belagserneuerung beliefen sich auf 180.400 € (unter Berücksichtigung der Vereinsbeteiligung). Kassenwirksame Zahlungen 2018: 88.008,46 €, 2019: 140.764,01 €
  • Sonst. Maßnahmen Gesamtkosten: 2.546,21 € Kassenwirksame Zahlungen 2018: 2.546,21 €, 2019: 0 €
  • Ballfangzaun: Gesamtkosten: 4.074,93 €

Der neu errichtete Ballfangzaun steht nicht im Zusammenhang mit dem Lizensierungsverfahren. Diese Zäune werden zukünftig bei allen Fußballplätzen im Rahmen von Belagserneuerungen gebaut, wo hinter den Toren leichtathletische Anlagen errichtet sind, um eine Doppelnutzung ohne Gefährdung der Leichtathleten zu ermöglichen.

4. Sind für die Stadt Siegen während der Spielzeit 2018/2019 unerwartete Mehrkosten für die Verlagerung der Heimspiele des 1.FC Kaan-Marienborn auf andere zugelassene Spielstätten der Stadt Siegen angefallen, da bis zur Mitte der Spielzeit keine Heimspiele im Breitenbachtal möglich waren?

Antwort der Verwaltung:                                                                                                                                                                                                            Es sind im engeren Sinne keine unerwarteten Mehrkosten entstanden. In der Tarifordnung für die städtischen Sportplätze ist unter § 2 b eine Ausnahmeregelung während einer Belagserneuerung bzw. der Herstellung eines Kunstrasenplatzes enthalten, wonach der Verein bei Ausweichen auf andere städtische Sportplätze nicht kostenpflichtig wird. Unerwartete Mehrkosten sind jedoch für den Verein entstanden, da für die Nutzung außerstädtischer Sportplätze während der Bauphase der Verein an die jeweiligen Eigentümer zahlen musste. Der 1. FC Kaan-Marienborn war lediglich für die Nutzung des Leimbachstadions bei sogenannten Risikospielen, die nicht in Kaan-Marienborn ausgetragen werden durften, kostenpflichtig.

5. Sieht die Stadt Siegen andere Verwendungsmöglichkeiten für eine Spielstätte, welche den Anforderungen für höherstufig betriebenen Sport auch anderer Sportarten genügt?

Antwort der Verwaltung:                                                                                                                                                                                                            Die Sportplatzanlage Kaan-Marienborn kann insbesondere aufgrund des nunmehr vorhandenen separaten Gästebereichs bei Bedarf auch für andere Sportarten genutzt werden. Die Genehmigung zur Nutzung der Sportplatzanlage durch andere Nutzer wird dabei gemäß des bestehenden Vertrags durch die Stadt erteilt.

 

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