Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 13.11.2019 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Anfrage unserer Fraktion im Kulturausschuss im September dieses Jahres, hat die Verwaltung mitgeteilt, dass ein Großteil der nicht genehmigten Baumaßnahmen an der Fassade des „Laternchens“ in der Löhrstraße zurückgebaut und der alte Zustand wieder hergestellt werden muss. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Was genau wurde mit dem Hauseigentümer an Rückbaumaßnahmen besprochen und besteht hierüber mit den Beteiligten Einvernehmen?

Antwort der Verwaltung:                                                                                                               Die Fassade des Erdgeschosses zur Straße ist im momentanen Zustand baurechtlich ungenehmigt und stellt einen Zwischenstand nach der Anhörung vom 15.08.2019 durch die Bauaufsicht dar. Der Bauherr hat in der Folge am 19.08.2019 einen Bauantrag gestellt, in dessen Zug auch die denkmalrechtliche Erlaubnis geprüft wird. Hier befinden sich die Fachbehörden derzeit im Austausch. In Kürze ist mit einer entsprechenden Bescheidung zu rechnen.  

2. Gibt es zeitliche Vorgaben, bis wann die Wiederherstellung der Fassade zu erfolgen hat?

Antwort der Verwaltung:                                                                                                     Antragsgemäß hat die Baumaßnahme ab Erteilung der Baugenehmigung in 5 Monaten zu erfolgen. Durch Witterungseinflüsse und/oder ein Klageverfahren kann sich die Durchführung der Maßnahme entsprechend verzögern.

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