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Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 02.05.2018
Für die Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrkosten stellt der Bund den Ländern im Zeitraum von 2016 bis 2018 über eine Erhöhung des Länderanteilsan der Umsatzsteuer eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen hiervon 434 Millionen Euro. Obwohl die Unterbringung und Integration geduldeter Flüchtlinge zu einem relevanten Teil von den Kommunen finanziert werden, wird die Integrationspauschale nicht ausreichend weitergeleitet, so die Kritik der kommunalen Spitzenverbände. Noch sei unklar, nach welchem Verteilungsschlüssel und mit welchen Auflagen die Mittel an die Kommunen weitergereicht werden und wann damit begonnen wird.
Am 12.04.2018 erklärten nun die MdL Kamieth und Fuchs in der Presse, dass die Bundesmittel für Integrationsarbeit vor Ort jetzt vom Land an die Kommunen weitergeleitet würden.
Unsere Fragen zu diesem Thema:
Für die Verwaltung antwortet Herr Schmidt:
1. Wie werden die Kosten für die Unterbringung und Integration geduldeter Flüchtlinge aktuell erbracht? Welchen Anteil erstattet das Land NRW der Stadt Siegen?
Anzumerken ist, dass sich die hier angefragten zusätzlichen Mittel für kommunale Integrationsmaßnahmen in der Verwendung nicht auf bestimmte Personengruppen beziehen. Lediglich hinsichtlich des Verteilungsschlüssels werden die Personen aus der FlüAG-Bestandsmeldung und der Meldung der Personen mit Wohnsitzauflage herangezogen (Siehe Antwort zu Frage 2).
Zur Kostenerstattung für geduldete Personen hat sich die Gesetztes- und Erlasslage bisher nicht geändert. Eine Erstattung dieser Ausgaben erhalten die Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW lediglich für die Dauer von drei Monaten nach einer bestandskräftigen Ablehnung. Diese Menschen bleiben dann allerdings häufig auf unbestimmte Zeit in den Städten und bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wir erwarten deshalb vom Land weiterhin auch eine Lösung für diesen Kostenausgleich. 2.
2. Sind die angekündigten zusätzlichen Mittel vom Land NRW bzw. Bund in der Kommune Siegen angekommen? Hat das Land NRW die Bundes-Mittel komplett an die NRW-Kommunen weitergeleitet?
Die Landesregierung hat beschlossen aus der vom Bund erhaltenen Integrationspauschale 100 Mio. € an die Kommunen weiterzuleiten. Hierfür soll das Teilhabe- und Integrationsgesetz geändert werden, um so Kriterien und Verfahren für die Verteilung zu regeln.
Die Landesregierung sieht einen belastungsorientierten Verteilungsschlüssel vor, der sich an der Zahl der tatsächlich vor Ort aufhältigen Flüchtlinge ausrichtet. 40% der Mittel sollen dabei auf die von Oktober bis Dezember 2017 (Durchschnitt) gemeldet Personen nach FlüAG entfallen und 60% auf die mit einer Wohnsitzauflage gemeldeten Personen zum 01.01.2018.
Die zusätzlichen Mittel müssen nicht beantragt werden, werden per Bescheid verteilt und die Verwendung muss nicht gesondert nachgewiesen werden.
Für die Stadt Siegen würde die zusätzliche Finanzierung einen Gesamtbetrag von 773.455,- € ausmachen, bei durchschnittlich 615 gemeldet Personen nach FlüAG und 1282 gemeldeten Personen mit Wohnsitzauflage.
Die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände wurde durchgeführt, so dass in Kürze mit einer entsprechenden Gesetzesänderung zu rechnen ist. Die Bescheiderteilung soll bis spätestens 31.10.2018 erfolgen.
3. Wofür werden diese zusätzlichen Mittel in Siegen verwendet? Reichen diese aus, um die Kosten für die kommunalen lntegrationsmaßnahmen zu decken bzw. auszubauen?
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass die städtischen Integrationskosten deutlich über den Erstattungen durch Land und Bund liegen. Zwischenzeitlich hat sich die Erstattungslage deutlich verbessert. Mit der landesweiten IST-Kostenerhebung in allen Kommunen, die derzeit vom Land ausgewertet wird, hat sich auch für die Stadt Siegen bestätigt, das wir mit einem Aufwand im Jahr 2017 8.817.000,- € und einer Erstattung über das FlüAG von 6.000.000 € einen städtischen Anteil 2.800.000,- € hatten.
Zu beachten ist, dass das geänderte Gesetz auch die Möglichkeit gibt, Integrationsmaßnahmen der Jahre 2015 bis 2017 zu berücksichtigen sowie eine Mittelverwendung für Maßnahmen Oktober 2019.
Gesetzliche Leistungen nach dem SGB II, SGB VIII, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz fallen allerdings nicht hierunter, sind aber zum Teil in der IST-Kostenerhebung enthalten. Hinsichtlich der Integrationsmaßnahmen werden die zusätzlichen Mittel daher eine deutliche Verbesserung bringen.
In Siegen werden diese Mittel vor allem für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerber durch freie Träger und städtische Mitarbeitenden, für den Arbeitsbereich des Integrationsbeauftragten mit den vielen Maßnahmen und Angeboten der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe aufgewendet.
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