Parkraumbewirtschaftung

Antrag gem. § 9 der GO des Rates der Universitätsstadt Siegen zur Sitzung des Rates am 21.11.2018

Um Missverständnisse zu vermeiden ziehen die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP alle bisher zu diesem Thema gestellten Anträge zurück und beantragen:

Der Rat beschließt:

Zu den Punkten 1 – 3 der Vorlage 1814/2018:

  • a) Der Rat lehnt den Beschlussvorschlag Nr. 3 ab.
  • b) Der Rat beschließt in den Bereichen - Bahnhof und Tiergartenstr. und - Hindenburgstr., Fürst-Moritz-Str., Herrengarten und Gebrüder-Busch-Str. wegen den dort geplanten Baumaßnahmen (Parkhaus Berufskolleg / Erneuerung des Herrengartens) derzeit keine Änderungen der Bewirtschaftung vorzunehmen.
  • c) Der Bereich der Straßen: Löhrstr., Markt, Marburger Str. und Marburger Tor wird wie bisher bewirtschaftet: - max. ½ Stunde kostenlos mit Parkscheibe.
  • d) Der Bereich der Straßen: Kornmarkt, Neumarkt, Pfarrstr. und Burgstr. wird bewirtschaftet: - max. 1 Stunde zu 1,50 €.
  • e) Der Bereich der Straßen Sandstr. (bis Emilienstr.), Friedrichstr. (von Sandstr. bis Emilienstr.) und Juliusstr. wird bewirtschaftet: - max. 1 Stunde zu 1,50 €. f) Der Bereich der Straßen Sandstr. (von Emilienstr. bis Kampenstr.), Friedrichstr. (von Emilienstr. bis Kampenstr.), Emilienstr., Grafestr., Mühlengraben, Nordstr., Elisabethstr., Schlämmchen, Albertus-Magnus-Str., Marienstr. und Kampenstr. einschl. des Parkplatzes Kampenstr. wird bewirtschaftet: - Max. 2 Stunden zu 1,50 €/h.
  • g) Der Parkplatz am Hasengarten wir bewirtschaftet: - max. 3 Stunden zu 1,50 €/h. - Die Verwaltung wird beauftragt, für Besucher des Museums eine Erstattungsregelung für Parkgebühren auf diesem Parkplatz und für ÖPNV-Fahrscheine zu vorzuschlagen.
  • h) Die Gebühren der Parkhäuser sollen für Kurzzeit-Parker konstant und damit wesentlich günstiger als die Straßenparkplätze bleiben.

Grundsätzlich für alle Bereiche gilt:
Die bestehenden Regelungen zum Anwohnerparken bleiben bestehen.

Die notwendigen Parkscheinautomaten sind zu ermitteln und zu beschaffen. Sie sollen zukunftsfähig, kompatibel für Parkleitsysteme und fernwartungsgeeignet sein. Eine sinnvolle gestaffelte Umsetzung soll möglich sein. In den Beschaffungsvorgang ist die Politik in geeigneter Form einzubinden.

Zu Punkt 4 der Vorlage 1814/2018:

  • a) Der Rat stimmt den vorgeschlagenen Tarifen für Dauerparker zu.
  • b) Die Verwaltung wird beauftragt mit der KEG ein Kontrollsystem zu entwickeln und einzuführen, welches sicherstellt, dass Dauerparker auf den für Kurzzeit-parkende Kunden der Oberstadt unattraktiven Stellflächen parken.

Zu den Punkten 5&6 der Vorlage 1814/2018:
Der Rat stimmt den Beschlussempfehlungen zu.

Begründung und Erläuterung:
Der Parksuchverkehr hat in Siegen wie in vielen Stadtzentren einen nicht zu unterschätzenden Anteil am Verkehrsaufkommen. Dieser soll durch die neue Parkregelung reduziert werde. Das wird die Aufenthaltsqualität in unserer Stadt erhöhen.
Dies darf jedoch die Erreichbarkeit der Geschäfte nicht erschweren.
Für Kurzeinkäufe etc. soll daher im Verkehrsraum entlang der Ladenzeile in der Oberstadt kostenloses Kurzparken für max. ½ Stunde möglich bleiben.
Ansonsten sollen die Parkgebühren einheitlich 1,50 €/h betragen und die günstigeren Gebühren in den Parkhäusern beibehalten werden.
Die maximale Parkdauer soll in Zentrums- und Parkhausnähe 1 Stunde betragen, in zentrumsferneren Bereichen und in Krankenhausnähe 2 Stunden, für Museums- und Parkbesucher am Oberen Schloss 3 Stunden.
So wird ausreichend Parkraum im öffentlichen Bereich zur Verfügung gestellt, der Parksuchverkehr lohnt nicht mehr, eine stärkere Frequentierung der Parkhäuser ist zu erwarten.

Hinweis: Die Erhebung von Parkgebühren auch auf bisher nicht oder nur mit Parkscheibe bewirtschafteten innerstädtischen Parkplätzen wurde bereits in der Haushaltsstrukturkommission beschlossen, aber bisher nicht umgesetzt.

Beratungsergebnis

Der Antrag wird so mit 36 Stimmen dafür, 28 dagegen und keiner Enthaltung angenommen.

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