Mobile Bürgerbüros

Antrag gemäß § 9 der GO des Rates der Universitätsstadt Siegen zur Sitzung des Rates am 10. Mai 2017 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit der Einsatz von mobilen Bürgerbüros die Servicequalität der städtischen Bürgerbüros verbessern kann.

Begründung:
Inzwischen sind Kommunalverwaltungen in ganz Deutschland dazu übergegangen, einen Teil ihres Bürgerbüro-Services mit mobilen Einheiten da anzubieten, wo ausreichend viele Bürger diesen Service in Anspruch nehmen wollen.

Standorte für die mobilen Bürgerbüros können Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Bankfilialen ebenso sein wie Seniorenheime, in denen es regelmäßig auch Bedarf für derartige Dienstleistungen gibt. Die mobilen Einheiten dürfen inzwischen als ausgereift und für den täglichen Einsatz geeignet gelten. Mit dem Einsatz der mobilen Einheiten können auch andere Elemente verknüpft werden, also zum Beispiel Bürgersprechstunden der Bezirksausschussvorsitzenden, Stadtverordneten und Verwaltungsvertreter.

Ziel soll es sein, mit vertretbarem Aufwand Infrastruktur auf die Dörfer zurückzubringen.

Weitere Begründung mündlich.

Beratungsergebnis: einstimmig dafür, eine Enthaltung

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