Wahlwerbung durch die Firma Ströer

Anfrage zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Siegen am 29 Juni 2017

Laut Vertrag organisiert die Firma Ströer die Plakatierung für Wahlen im Stadtgebiet, so auch für die vergangene Landtagswahl. Im Schreiben der Stadt Siegen vom 20. März 2017 wurde den Parteien die benötigte Anzahl der Plakate mitgeteilt. Nach unseren Beobachtungen wurden dann jedoch von der Firma Ströer nur ein Teil der von uns den Angaben entsprechend übersandten Plakaten verklebt. Im Gegensatz zu vorherigen Wahlen wurden die Plakatwände sehr willkürlich, lieblos und unvollständig beklebt, große Flächen blieben frei (siehe Foto im Anhang), von den uns zugesagten 2 Plakaten pro Wand wurde – wie bei den anderen Parteien wohl auch – nur eins verwendet. Die Standorte der Plakatwände waren nach unserer Beobachtung durchweg sehr ungünstig und kaum frequentiert. Von den angekündigten Dreieckständer haben wir keinen in der Stadt gesehen.

Unsere Fragen hierzu:

  1. Welche genauen Absprachen bestehen zwischen der Firma Ströer und der Stadt Siegen zur Plakatierung vor Wahlen? Gibt es Zusagen zur Qualität der Standorte der Plakatwände?
  2. Warum gab es keine – in dem Schreiben der Stadt angekündigten - Dreieckständer? Welche Verabredungen gibt es zu diesen Ständern? Sollen diese durch die City-Light-Poster ersetzt werden? Wurden dort Wahlplakate eingestellt?
  3. Warum wurden bei der vergangenen Wahl nicht alle angeforderten Plakate verklebt? Warum wurden nicht die gesamten Plakatwände genutzt und auf eine ansehnlichere Gestaltung geachtet? Nach welchen Kriterien wurden die Plakate auf der Wand verteilt?
  4. Welche Absprachen bestehen bezüglich der anstehenden Bundestagswahl? Wie können die Fehler bei der vergangenen Wahl abgestellt werden?

 

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1:
Im Vertrag mit der Fa. Ströer ist zur Plakatierung von Wahlwerbung nur unter § 18 Folgendes geregelt: § 18 Wahlwerbung
Neben vorstehendem Rabatt gewährt DSM den zugelassenen politischen Parteien für deren Wahlwerbung einen kostenlosen Aushang auf insgesamt 50 Großflächen. Diese Zusage gilt für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin. Die Verteilung dieses Kontingentes auf die einzelnen Parteien erfolgt durch die Universitätsstadt Siegen. Von den politischen Parteien sind die Kosten für die Gestaltung, Druck und Konfektionierung der Plakate selbst zu tragen. Um keine bezahlten Werbeaufträge zurückweisen zu müssen, behält sich die DSM vor, die Auswahl der 50 Großflächen selbst vorzunehmen.

Zu Frage 2:
Seit dem mit Wirkung zum 01.01.2015 geänderten Vertrag zwischen der Stadt Siegen und der DSM gibt es - wie auch der Antwort zum 1. Fragenkomplex zu entnehmen ist - von der Firma Ströer keine kostenlos zur Verfügung gestellten Dreiecksständer mehr und auch keine Flächen in City-Light-Postern. Es wurden keine City-Light-Poster mit Wahlplakaten bestückt.
Die Information, dass es mit Inkrafttreten des neuen Vertrages zwischen der Stadt Siegen und der DSM keine Dreiecksständer mehr im Stadtgebiet gibt, ist rathaus- und abteilungsübergreifend an der Verwaltungsstelle, die die Wahlwerbung betreut, nicht angekommen, daher war die Information im Anschreiben an die Parteien falsch.

Zu Frage 3:
Die Verwaltung hat der Firma Ströer einen Plan mit der Flächenzuordnung der Plakate von 8 Parteien zugeschickt. Auf einer Großfläche sollten 3 Reihen mit je 6 Plakaten plakatiert werden. 4 Plakate der CDU, 4 Plakate der SPD, 2 Plakate der Grünen, 2 Plakate der FDP, 2 Plakate der Linke, 2 Plakate der AfD, 1 Plakat der Piraten und 1 Plakat der ÖDP – in Summe 18 Plakate.
Die Verteilung erfolgt an Hand der Ergebnisse der letzten Wahl und neue Parteien wie die AfD werden ebenfalls berücksichtigt.

Zu Frage 4:
Hier gilt ebenfalls ausschließlich der zum Fragenkomplex 1 zitierte § 18 des Vertrages.
Fehler können abgestellt werden, wenn die Parteien beim Bekanntwerden von Fehlern sofort die ihnen im Anschreiben mitgeteilten Ansprechpartner der Firma Ströer kontaktieren. Parallel dazu wird die Verwaltung im Vorfeld der Bundestagswahl mit den Verantwortlichen der Firma Ströer die Fehler der Vergangenheit besprechen, um einer Wiederholung vorzubeugen.

Herr Groß merkt an, dass dies nicht der Realität entspreche. Die angeforderten Plakate wurden nicht wie von der Firma angegeben geklebt.

 

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