Siegener Ausweis und Vergünstigungen für kinderreiche Familien

Anfrage gemäß § 9 der GO des Rates der Stadt Siegen zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien und Seniorenfragen am 15.09.2016

Seit vielen Jahren stellt der Siegener Ausweis eine willkommene finanzielle Hilfe für Personen und Familien mit geringem Einkommen dar. In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Anträge für den Siegener Ausweis wurden in den letzten 3 Jahren gestellt bzw. bewilligt?
  2. In dem Informationsblatt der Stadt Siegen stehen klar definiert die Bedingungen für den Anspruch eines solchen Ausweises. Einzig die Einkommensgrenzen wurden nur allgemein als „gering“ umschrieben. Welche Einkommenshöhe ist damit gemeint?
  3. Kinderreiche Familien mit geringem Einkommen haben zusätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Vergünstigung für den Bezug von Gas, Wasser (einschl. Kanalgebühren) und Strom zu stellen. Wie viele Familien haben in den letzten 3 Jahren diesen Antrag gestellt und bewilligt bekommen?
  4. Wäre es möglich, einen Hinweis auf diese Möglichkeit der Unterstützung (Punkt 3) für kinderreiche Familien auf der Internetseite der Universitätsstadt Siegen www.familie-siegen.de und in dem Flyer zum Siegener Ausweis zu geben?
  5. Seit 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabegesetz des Bundes, das sich zum Teil mit den Leistungen des Siegener Ausweises überschneidet. Zum Teil gibt es dort zusätzliche Möglichkeiten, um Zuschüsse bzw. Vergünstigungen zu erhalten. Wie werden Antragsteller darauf hingewiesen?
    Wäre es auch hier möglich, entsprechende Hinweise auf der oben genannten Internetseite sowie in dem Flyer zum Siegener Ausweis zu geben?

 

Antwort der Verwaltung:
Auszug aus Protokoll der Sitzung des Sozialausschusses am 15.09.2016
2. Fragestunde

2.1 Siegener Ausweis und Vergünstigungen für kinderreiche Familien

Herr Schmidt beantwortet die Anfrage der Fraktion B‘90/Grüne wie folgt:


Vorbemerkung: Die Verwaltung stimmt mit dem Fragesteller überein, dass der Siegener Ausweis eine wichtige Maßnahme für die Stadt Siegen als familienfreundliche Stadt ist.


1. Wie viele Anträge für den Siegener Ausweis wurden in den letzten 3 Jahren gestellt bzw. bewilligt?

Antwort:
Der Siegener Ausweis kann innerhalb der Jugend- und Sozialverwaltung an drei Stellen beantragt und ausgestellt werden: Die zentrale Antrags- und Ausstellungstelle ist dem Bereich Kinder-, Jugend- und Familienförderung und hier dem Familienbüro zugeordnet.

Darüber hinaus können Antragsteller und Bezieher von Grundsicherung und Antragsteller und Bezieher von Leistungen nach AsylbLG den Siegener Ausweis im Sinne der bürgerfreundlichen Verwaltung und effizienten Bearbeitung den Siegener Ausweis auch direkt in diesen Bereichen beantragen und ausgestellt bekommen.

In der zentralen Antrags- und Ausstellungsstelle wird eine Statistik geführt. Diese trifft Aussagen wie viele Ausweise neu ausgestellt und verlängert wurden.

Jahr                                      Gesamt               Neue Ausweise               Verlängerungen

2013                                     2046                      985                                        1061

2014                                     1558                      746                                        812

2015                                     1357                      619                                        738

2016 (bis 24.08.)                 899                        440                                        459

Beispielhaft ist für das Jahr 2015 zu benennen, dass 69% der bewilligten Ausweise an Bezieher von Leistungen nach dem SGBII, 18% an Familien mit einem geringen Einkommen und 11% an Personen mit einer geringen Rente ausgestellt wurden.

Über die beantragten und ausgestellten Ausweise im Bereich der Sozialen Leistungen wird keine Statistik geführt. Nach Einschätzung im Arbeitsteam SGB XII tätigen Mitarbeitenden, wird durchschnittlich in jedem 2. Fall ein Ausweis ausgestellt. Pro Jahr sind das ca. 750 Verlängerungen von Ausweises und 200 - 250 Neuausstellungen. Im Bereich der Leistungen nach dem AsylbLG sind die Bürgerinnen und Bürger in der Regel anspruchsberechtigt.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass mehr als 3000 Siegener Ausweise jährlich ausgestellt werden.


2. In dem Informationsblatt der Stadt Siegen stehen klar definiert die Bedingungen für den Anspruch eines solchen Ausweises. Einzig die Einkommensgrenzen wurden nur allgemein als „gering" umschrieben. Welche Einkommenshöhe ist damit gemeint?

Antwort:

Die Einkommensgrenzen richten sich nach den Bestimmungen des Sozial- und Wohngeldgesetzes und werden jährlich bzw. bei Erhöhungen der Beträge neu berechnet. Schon von daher ist eine Veröffentlichung von Beträgen nicht praktikabel. Hinzu kommt, dass es sich jeweils um eine individuelle Berechnung handelt, bei der u.a. die Anzahl der Personen im Haushalt, das Alter und andere Angaben zu berücksichtigen sind. Berücksichtigt werden der Grundbetrag nach §85 SGB XII, der Familienzuschlag und die Beträge für Kinder bzw. Senioren ab 60 Jahre sowie der Höchstbetrag nach dem Wohngeldgesetz/Mietenstufe 3.. . .
Beispielhaft bedeutet das im Jahr 2016 eine Einkommensgrenze für

eine alleinstehende Person 1.198,- €
Alleinerziehend mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1.993,- €
Ehepaar mit 2 Kindern unter 18 Jahren 2.369,- €
Ehepaar über 60 Jahre 1.621,- €

3. Kinderreiche Familien mit geringem Einkommen haben zusätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Vergünstigung für den Bezug von Gas, Wasser (einschl. Kanalgebühren) und Strom zu stellen. Wie viele Familien haben in den letzten 3 Jahren diesen Antrag gestellt und bewilligt bekommen?

Antwort:

Die hier benannten Vergünstigungen/Zuschüsse sind seit dem Jahr 2014 in Abstimmung zwischen dem RPA und der Fachverwaltung ausgesetzt. Aufgrund des Umfangs des Sachverhaltes gibt die Verwaltung unter dem TOP Verschiedenes der heutigen Sitzung einen Sachstandsbericht.


4. Wäre es möglich, einen Hinweis auf diese Möglichkeit der Unterstützung (Punkt 3) für kinderreiche Familien auf der lnternetseite der Universitätsstadt Siegen www.familie-siegen.de und in dem Flyer zum Siegener Ausweis zu geben?

Antwort:

Grundsätzlich sollten alle Möglichkeiten an Unterstützungsangeboten für Familien angemessen publiziert werden. Hierzu zählen auch die benannten Medien.


5. Seit 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabegesetz des Bundes, das sich zum Teil mit den Leistungen des Siegener Ausweises überschneidet. Zum Teil gibt es dort zusätzliche Möglichkeiten, um Zuschüsse bzw. Vergünstigungen zu erhalten. Wie werden Antragsteller darauf hingewiesen? Wäre es auch hier möglich, entsprechende Hinweise auf der oben genannten lnternetseite sowie in dem Flyer zum Siegener Ausweis zu geben?

Antwort:

Die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz bilden eine Grundlage bzw. Ergänzung zu den kommunalen Unterstützungsmöglichkeiten und werden umfangreich in Anspruch genommen. Eine Überschneidung der Förderungen besteht nicht. Die BuT-Unterstützungen beziehen sich auf den Schulbedarf, Ausflüge von Schulen und Kitas, Lernförderungen, Mittagessen und Vereinsmitgliedschaften bzw. Aktivitäten.

Die Bezuschussung des Schulbedarfs wird „automatisch“ mit den laufenden Leistungen berechnet und ausgezahlt. Über die einmaligen Unterstützungen sind Schulen, Kinder-tagesstätten und Vereine sehr gut informiert und müssen diese auch bestätigen. Die Beantragung erfolgt regelmäßig und flächendeckend. Insofern ist eine weitere Information möglich, aus Sicht der Verwaltung aber entbehrlich.

Nachfrage:
Frau Jung sieht durchaus Überschneidungen beim Siegener Ausweis und den Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes, z. B. im Bereich der Musikschulen. Ob eine weitere Information zu den Leistungen entbehrlich ist, sollte diskutiert werden. 

=> Der Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.

9. AfSFS 15.09.2016

 

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