Antrag gem. § 9 der GO des Rates der Universitätsstadt Siegen zur Sitzung des Rates am 30.11.2016
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beantragen:
Der Rat beschließt
Das Hallenbad Eiserfeld wird erhalten. Die zukünftig notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen sollen Verwaltungsseits in die Haushalte 2017 ff. eingeplant werden.
Das Hallenbad Am Löhrtor wird nicht mehr saniert, es wird geschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in wie weit das Bad ohne größere Reparaturmaßnahmen zur Überbrückung der durch die Baumaßnahmen in Weidenau entstehenden Engpässe genutzt werden kann.
Das Hallenbad Weidenau wird in seiner jetzigen Form aufgegeben und durch einen Neubau ersetzt. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür konzeptionelle Vorschläge zu erarbeiten.
Über diese wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 entschieden.
Diese schließen auch Konzepte zur Umsetzung durch verschiedene Trägermodelle und mögliche Förderungen ein.
Es sind u.a. Aussagen zu folgenden Gesichtspunkten zu treffen.
Voraussichtliche Kosten – investiv und laufend im Betrieb
Mögliche Fördermittel
Mögliche Grundstücke
Realistische Zeitschiene
Für die Umsetzungsphase vorstehender Beschlüsse ist ein Konzept zur Minimierung des Ausfalls von Schwimmzeiten während der Bauphase zu entwickeln.
Die Verwaltung stellt die Verträglichkeit der zu beschließenden Maßnahmen mit dem Ziel eines ausgeglichenen Haushalts in 2022 dar.
Begründung Das gemeinsam beantragte Gutachten zu den Siegener Hallenbädern hat klar aufgezeigt, dass aus Gründen der Wirtschaftlichkeit
das Hallenbad am Löhrtor aufgegeben werden muss,
das Hallenbad in Eiserfeld erhalten werden soll und
dass für das Hallenbad in Weidenau eine Erweiterung besonders für den Lehrschwimmbereich erforderlich ist.
Dem schließen wir uns im Grundsatz an.
Dabei ist in Weidenau der komplette Neubau einem Anbau vorzuziehen, ein Erweiterungsbau in Weidenau an zwei nicht barrierefreie und sanierungsbedürftige Bädereinrichtungen aus 1956 und 1978 ist aus Kostengründen nicht zu vertreten.
Die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen wird zu Einschränkungen des Schwimmbetriebes führen. Diese sind durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.