Europäische Fördermittel

Anfrage zur Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Siegen am 17.06.2015

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Rat der Stadt Siegen hat im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2013 eine Stelle zur Sichtung von Förderlinien und Beantragung europäischer Fördermittel beschlossen.
Wir fragen:

  1. Seit wann ist die Stelle tatsächlich besetzt?
  2. Mit welchem Stellenanteil beschäftigt sich die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter mit dem angesprochenen Aufgabenfeld?
  3. Wurden der Stadt Siegen seit Schaffung der Stelle zusätzliche Fördermittel bewilligt? Wenn ja, in welchen Bereichen ist dies gelungen?
  4. Gibt es von der Stadt Siegen gestellte Anträge, über deren Bewilligung noch nicht entschieden ist? Wenn ja, in welchen Bereichen ?

Herr Helmes, Büro Bürgermeister, beantwortet die Fragen:

 

Seit wann ist die Stelle tatsächlich besetzt?

Seit dem 1. Juni 2013 mit Herrn Andreas Kornmann (bis 31.05.2013 Bereichsleiter Leistung und Regionalleiter Dienststelle Rathaus Weidenau im Jobcenter)

 

Mit welchem Stellenanteil beschäftigt sich die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter mit dem angesprochenen Aufgabenfeld?

Von 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2014 - einschließlich Aufbau der Stelle - in Vollzeit. Mit Beginn des Jahres 2015 wurde auf Grundlage dieser gewonnen Erfahrung verwaltungsintern abgestimmt, dass durch den Stelleninhaber zusätzlich die Generierung von Fördermitteln aus Bundes- oder Landesprogrammen (ohne EU) für den Fachbereich 5 und die Bearbeitung der individuellen freiwilligen Förderung des FB 5 zusätzlich wahrgenommen werden. Der Stellenanteil für EU-Fördermittel nimmt noch ca. 2/3 einer Vollzeitstelle ein.

 

Wurden der Stadt Siegen seit Schaffung der Stelle zusätzliche Fördermittel bewilligt? Wenn ja, in welchen Bereichen ist dies gelungen?

Zum Zeitpunkt der Besetzung der Stelle liefen alle Programme der Förderperiode 2007-2013 der EU aus, so dass keine mehr Anträge gestellt werden konnten. Vordringlich war in dieser Zeit daher auch die umfassende Fort- und Weiterbildung zu den oftmals sehr komplexen Förderprogrammen, so dass die neue Förderperiode kompetent und zielgerichtet für die Universitätsstadt Siegen genutzt werden kann.

Diese Förderperiode 2014-2020 ist erst nach Genehmigung der Operationellen Pro-gramme der Bundesrepublik durch die EU im Oktober 2014 angelaufen. Seitdem erfolgen laufend Ausschreibungen von Programmen, die seitens der EU-Förderstelle geprüft und bewertet werden. Bewilligt wurde seither für das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ durch Bewilligungsbescheid vom 30.01.2015, plus Aufstockungsantrag bewilligt mit Bescheid vom 29.05.2015, für die Zeit von 2015 bis 2019 für 5 Jahre jeweils 65.000 €, also insgesamt 325.000 €.

 

Gibt es seitens der Stadt Siegen gestellte Anträge, über deren Bewilligung noch nicht entschieden ist? Wenn ja in welchen Bereichen?

Für das Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ (JUSTIQ) aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wurde das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen und ein Förderantrag gestellt. Mit der Bewilligung wird noch im Juni 2015 gerechnet mit jährlich 75.000 € für 4 Jahre von 2015 bis 2018, also gesamte Fördersumme 300.000 €. Der vorzeitige Maßnahmebeginn zum 1. Januar 2015 wurde genehmigt.

Für das Programm „Bildung, Wirtschaft, Arbeiten im Quartier“ (BIWAQ) aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wurde das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen und ein Förderantrag gestellt. Mit der Bewilligung wird noch im Juni/Juli 2015 gerechnet mit 160.000 € für den Zeitraum 01.04.-31.12.2015 und jährlich 200.000 € für weitere 3 Jahre von 2016 bis 2018, also gesamte Fördersumme 760.000 €. Der vorzeitige Maßnahmebeginn zum 1. April 2015 wurde genehmigt.

Für das NRW-Landesprogramm „Entwicklung altengerechter Quartiere“ wurde ein Förderantrag gestellt, der sich aktuell beim Kreis Siegen-Wittgenstein in der Vorprüfung befindet. Sollt der Antrag von dort positiv bewertet und an die Bezirksregierung weitergeleitet werden, ergibt sich bei Bewilligung für die Zeit vom 01.06.2015 bis 28.02.2018 eine Fördersumme von insgesamt 110.000 €.

Hinweis:

Für das 2. Halbjahr ist eine Berichtsvorlage vorgesehen. Diese stellt den Aufbau, die Entwicklung, die Aufgaben und die aktuelle Situation der EU-Förderstelle ausführlich dar.

 

=> Die Mitglieder der Haupt- und Finanzausschusses nehmen Kenntnis.

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