Aufteilung von Eingangsklassen an den Siegener Grundschulen

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Siegen am 29.01.2014

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die unterzeichnenden Fraktionen bitten Sie, in der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschlussvorschlag als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu nehmen und zur Abstimmung zu stellen:

Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt - abweichend von der in der Verwaltungsvorlage 2205/2013 dargelegten Aufteilung von Eingangsklassen an den Siegener Grundschulen -,dass die Diesterwegschule im Schuljahr 2014/2015, wie im Schulentwicklungsplan vorgesehen, zwei Eingangsklassen bildet (Zweizügigkeit).

Die bereits mehrfach von der Verwaltung zugesagten räumlichen Änderungsmaßnahmen (Einbau einer Trennwand im Aulabereich) werden im Rahmen der allgemeinen Bauunter-haltungsmittel bis zum Schuljahresbeginn 2014/2015 umgesetzt.

Beratung im Ausschuss/Protokollauszug

4.1 Bildung von Eingangsklassen an den Grundschulen im Schuljahr 2014/2015 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, B'90/GRÜNE und FDP dazu: Vorlage Nr. 2205/2014 A

Herr Groß führt aus, dass mit der Tischvorlage dem Anliegen der Antragsteller Rechnung getragen wird, in der Diesterwegschule zwei Eingangsklassen vorzusehen. Nunmehr müssen noch die baulichen Maßnahmen umgesetzt werden, die bereits mehrfach angemahnt wurden.

Daneben wurde im Fachausschuss zwischen Politik und Verwaltung kontrovers die Frage der Zuständigkeit bei der Festlegung der Zügigkeit geführt. Die Fraktion B‘90/Grüne hatte daraufhin den Bürgermeister aufgefordert, den Beschluss des Schulausschusses vom 16.01.2014 zu beanstanden, was dieser aufgrund mangelnder formaler Voraussetzungen abgelehnt hat. Herr Groß vertritt die Auffassung, dass es der Politik möglich sein muss, Verwaltungshandlungen zu korrigieren, wenn diese nicht mit den Vorgaben des Rates übereinstimmen. In diesem Fall bestand eine Differenz bei der Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen, die der Fachausschuss korrigiert wissen wollte. Daher fordert er, diese Grundsatzfrage der Zuständigkeit weiter zu prüfen.

Herr Gräbener unterstützt seitens der Fraktion DIE LINKE die Antragsteller und sieht die Zuständigkeit der Politik, diese Frage zu entscheiden.

Frau Flohren ergänzt, dass die Vorgehensweise im Fachausschuss zu Irritationen geführt hatte. Wenn verwaltungsseitig eine Zuständigkeit der Politik verneint wird stellt sich die Frage, warum dann der Ausschuss mit dem Thema befasst wurde. Vor dem Hintergrund der intensiven Diskussion über die Zügigkeit der Grundschulen im Rat und in den Ausschüssen entsteht der Eindruck, dass zweierlei Maß angelegt wird. Generell hält die SPD-Fraktion die Bildung von 32 Eingangsklassen für richtig, die Vorgehensweise hat jedoch für Verärgerung gesorgt und zu dem Antrag geführt.

Herr Walter betont, der FDP-Fraktion gehe es vordringlich um die zweite Eingangsklasse an der Diesterwegschule, die nunmehr zugesagt wurde. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen sollten schnellstmöglich umgesetzt werden. 

Bürgermeister Mues verweist auf den bestehenden Rahmen für die Grundschulen. Verschiebungen im Laufe eines Jahres können dabei nicht verhindert werden. Die Information über die Bildung von Eingangsklassen zum kommenden Schuljahr wurde dem Fachausschuss immer zur Kenntnis gegeben. Generell hat die Politik, d. h. der Rat, ein Rückholrecht. In diesem Fall wären jedoch die Fristen für die Festlegung der Anzahl der Klassen nicht einzuhalten.

Nach Auffassung von Herrn Groß bildet der Schulentwicklungsplan den Rahmen für die Umsetzungsvorschläge der Verwaltung. Real bestand aus Zeitgründen keine Möglichkeit für eine Beratung im Rat. Die zeitlichen Zwänge müssen in den nächsten Jahren genauer betrachtet werden.

Die Wortmeldung von Frau Flohren stellt auf die Diskussion im Jahr 2009 über die Hammerhütter Schule ab, so Frau Bammann. In den letzten Jahren wurde der Fach-ausschuss immer im Januar/Februar über die Bildung von Eingangsklassen informiert. Sie schlägt vor, im Arbeitskreis zu besprechen, wie künftig vor dem Hintergrund der zeitlichen Enge im Anmeldeverfahren vorgegangen werden soll.

Bürgermeister Mues fasst zusammen, dass
a) die in der Ergänzungsvorlage angeführte Aufstellung als Anlage nachgereicht wird und
b) die Bildung der zweiten Eingangsklasse an der Diesterwegschule zum Schuljahr 2014/2015 zugesagt wurde.
Er fragt daher, ob der Antrag trotzdem aufrecht erhalten wird.

Herr Mörbitz legt Wert auf eine klare Aussage seitens der Politik durch den Haupt- und Finanzausschuss. Eine erneute Befassung des Rates hält er dann für entbehrlich. Die übrigen Fraktionen bestätigen diese Auffassung.

Beschluss (gemäß Antrag):
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt - abweichend von der in der Verwaltungsvorlage Nr. 2205/2013 dargelegten Aufteilung von Eingangsklassen an den Siegener Grundschulen -, dass die Diesterwegschule im Schuljahr 2014/2015, wie im Schulentwicklungsplan vorgesehen, zwei Eingangsklassen bildet (Zweizügigkeit).
Die bereits mehrfach von der Verwaltung zugesagte räumlichen Änderungsmaßnahmen (Einbau einer Trennwand im Aulabereich) werden im Rahmen der allgemeinen Bauunterhaltungsmittel bis zum Schuljahresbeginn 2014/2015 umgesetzt.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

 

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