Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet Siegen

Antrag zu TO 7 der Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 10.12.2014
„Entwurf des Regionalplanes Arnsberg, Sachlicher Teilplan `Energie´ … - Stellungnahme der Stadt Siegen“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP schlagen zu TOP 5 folgenden alternativen Beschlussvorschlag vor:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Siegen beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur 85. Änderung der Flächennutzungsplanung (Windenergie) zur Offenlage zeitnah vorzubereiten.

Begründung
Mit Vorlage des „Fachgutachtens zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“ der Stadt Siegen aus Mai 2012 wurden 14 potentielle Flächen für die Ausweisung als Vorrangzonen für Windenergieanlagen von der Stadt Siegen in einem ausführlichen Gesamtplan auf der Grundlage des Windenergieerlass NRW  2011 dargestellt. Sechs davon sind nach erster Prüfung der Rahmenkriterien schon früh als potentielle Vorrangzonen ausgenommen worden. Die verbleibenden acht Flächen sind in den vergangenen Monaten von der Verwaltung mit Unterstützung von FachgutachterInnen ausführlich untersucht worden: in Form gutachterlicher Stellungnahmen, artenschutzrechtliche Prüfungen (z.B. Rotmilan-Vorkommen), Auseinandersetzung mit angefallenen Fragen und Einwänden von Bürgerinnen und Bürgern (z.B. Abstandsflächen zur Wohnbebauung), Windhöfigkeit etc. sind alle Kriterien ausführlich abgewogen worden.
Schließlich sind auch die im Nachgang von der Bezirksregierung vorgelegten Vorschläge in die Vorplanungen mit einbezogen worden und dazu eine Stellungnahme (gemeinsam mit benachbarten Gemeinden) erarbeitet worden.

Vor diesem Hintergrund und im Zuge dieser Verfahren sind nunmehr drei - auch von der Verwaltung ausgewiesene - Flächen  übrig geblieben, die nach  Abwägung aller erforderlichen Untersuchungskriterien als Vorrangzonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Siegen als  Festlegung nun für die Offenlage im 85. FNP vorbereitet werden sollen.

 

Beratung im Rat – Auszug aus der Niederschrift:

 7. Entwurf des Regionalplanes Arnsberg, Sachlicher Teilplan "Energie" - Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 13 Landesplanungsgesetz (LPLG) i. V. m. § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) Stellungnahme der Stadt Siegen
Vorlage Nr. 192/2014
dazu: 2 Anträge der AfD-Fraktion sowie 1 Antrag der Fraktionen CDU, B‘90/Grüne und FDP

Herr Dr. Sonneborn
führt aus, dass für die AfD-Fraktion die demografische Wende Vorrang vor der Energiewende hat. Vielmehr sollten die Aktionen zur Energiewende reduziert und die Subventionen gekürzt werden. Die dann frei werdende Wirtschaftskraft sollte für die Stabilisierung der alternden und schrumpfenden Gesellschaft verwendet werden. Windenergie in einem dicht besiedelten Land ist sehr konfliktträchtig. Deshalb unterstützt die AfD nicht die Ziele im Entwurf des Landesentwicklungsplanes im Bezirk Arnsberg. Bei diesem Zeitdruck und bei dieser Enge an Fläche wird die Toleranzgrenze der Wohnbevölkerung überschritten. Zu bedenken ist insbesondere die explosionsartig wachsende Zahl der unfreiwilligen Anwohner, die um ihre Wohn- und Lebensqualität fürchten und sich deshalb zu Bürgerinitiativen zusammenschließen.

Im Antrag 1 zum Entwurf des Regionalplanes bemängelt die AfD-Fraktion den Druck, der auf die Gemeinden ausgeübt wird. Dieser erfolgt einerseits durch eine über-schießende Parallelplanung an den Gemeinden vorbei, die schon einzelne Flächenkringel beinhaltet. Daneben gibt es einen Kollisionskurs zu den Eigenplanungen der Gemeinden. Darüber hinaus erklärt die Bezirksregierung die pauschalen18.000 ha zur alleinigen Verhandlungsmasse und die Anstrengungen der Gemeinden nur als additive Zugabe. Dies hält die AfD für einen nicht zulässigen Eingriff in die kommunale Planungshoheit. Die einzelnen Argumente und rechtlichen Bedenken finden sich ausführlich in der Resolution der Bürgermeister.

Im 2. Antrag (10 H) geht es um den Schutz der Anlieger. Die AfD bemängelt am Regionalplan, dass das Kriterium „Abstand zur Wohnbebauung“ zu gering gewählt und das Kriterium „Akzeptanz der Bevölkerung“ überhaupt nicht vorhanden ist. Es ist nicht sachgerecht, wenn aus einer Datenbank von Gerichtsurteilen diejenigen Abstände heraus präpariert werden, gegen die Anwohner in einem Prozess gerade nicht mehr erfolgreich klagen konnten. Das sog. 3-H-Kriterium (Abstand = Höhe x 3) in einem OLG-Urteil ist zwar als gerichtsfester Miniabstand anzusehen, jedoch nicht akzeptabel. Es fehlt in einer Flächenplanung ein kalkulatorischer Sicherheitszuschlag. Des Weiteren befindet sich in dieser ganzen Infraschallproblematik eine gewisse Bewegung, aus der möglicher Weise größere Abstände hervorgehen. Daher hält die AfD die bayerische Handhabung für praktikabel, den Abstand eher auf 10 H festzulegen.

 

Herr Gräbener hält fest, dass es keine Alternative zu alternativen Energien gibt angesichts der gesamten Entwicklung des Klimas, des Energieverbrauchs und allem, was an Folgeschäden aus der Nutzung fossiler Energien auf die Gesellschaft zukommt. Die Initiative der AfD erachtet er als den Versuch, durch die Hintertür die Nutzung konservativer Energien durchzusetzen gegen die Notwendigkeit alternativer und regenerativer Energien.

Die Regionalplanung benennt die Ziele und Flächen, die eine Protestwelle hervorrufen, da in einer augenscheinlich drängenden Art und Weise die Kommunen aufgefordert werden, diese Planung umzusetzen. Bei genauer Betrachtung der Erläuterungen ist festzustellen, dass bestehende und in Aufstellung befindliche kommunale Planungen in die Überlegungen einzubeziehen sind. Eine enge Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ist unerlässlich. Daher ist die Stellungnahme des Landrates und der Kommunen richtig. Es ist auch richtig, den nachgereichten Antrag von CDU, Grünen und FDP zu unterstützen. Wenn die Siegener Planung zu Vorrangflächen der Forderung der Bezirksregierung gegenüber gestellt wird, entsteht nach einer Prüfung der Fraktion DIE LINKE eine juristische Grauzone. Daher ist es richtig, im Gespräch die Verbindlichkeit der Kriterien in Erfahrung zu bringen und sich dann ggfs. zu einer Klage zu entscheiden.

Die SPD-Fraktion erachtet die Vorlage als detailliert und zustimmungsfähig, so Herr Schiltz. Der Antrag der AfD betreffend die Stellungnahme der Bürgermeisterkonferenz ist entbehrlich, da die Stellungnahme selbst genügend Aussagekraft beinhaltet. Das 10-H-Kritrium anzuwenden würde konkret bedeuten, dass keine Anlage im Stadtgebiet möglich wäre. Einer solchen, rechtswidrigen Verhinderungspolitik kann die SPD-Fraktion nicht folgen.
 

Auch die Fraktion B‘90/Grüne sieht keine Veranlassung, die Resolution der Bürgermeisterkonferenz zu bekräftigen, erklärt Herr Groß. Die Äußerungen der AfD beziehen sich vordergründig auf die Windenergie, tatsächlich steht aber eine Grundposition dahinter, die auf den Erhalt der Atomenergie abzielt.

Frau Strunk nimmt für die Fraktion B‘90/Grüne inhaltlich Stellung und weist darauf hin, dass sich Rat und Verwaltung bereits seit 2012 eingehend mit dem Thema befassen, was nunmehr in einer guten Vorlage gemündet ist. Eine Diskrepanz ergibt sich aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten für Windenergie einerseits und Regionalplanung andererseits. Jedoch wurde seitens der Bezirksregierung zugesagt, die vorhandenen kommunalen Planungen in die Überlegungen einzubeziehen. Wichtig ist es daher, im Sinne der Sache weiter zu arbeiten um zu verhindern, dass Anlagen an Standorten genehmigt werden müssen, die den städtischen Interessen entgegenstehen.

Bürgermeister Mues stellt klar, dass aus Sicht der Verwaltung frühzeitig die rechtlichen und die tatsächlichen Bedenken festgehalten werden sollten, um im Gespräch zu bleiben. Die eigene Planung soll darüber hinaus weiter betrieben werden.

Herr R. Heupel unterstreicht für die CDU-Fraktion die Notwendigkeit, die eigenen Planungen weiter zu verfolgen. Der gemeinsame Antrag ist daher als Ergänzung zur Vorlage der Verwaltung zu sehen.

Herr Schneider ergänzt, dass die Offenlegung des Flächennutzungsplanes zur Sicherung der städtischen Position richtig ist. Darüber hinaus sind bei der weiteren Bearbeitung die unterschiedlichen Interessen und Befindlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger mit der gebotenen Sensibilität zu beachten.

 
Beschluss (über die Verwaltungsvorlage):
Der Rat der Stadt Siegen beschließt die unter Punkt 3 bis 7 der Vorlage aufgeführten Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplanes, Sachlicher Teilplan „Energie“.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 2 Enthaltungen (Stv Sonneborn, Stv Eger-Kahleis)


Beschluss (über den Antrag der AfD-Fraktion)
Der Rat der Stadt Siegen unterstützt vollinhaltlich die „Gemeinsame Stellungnahme des Landrates des Kreises Siegen-Wittgenstein, der Bürgermeisterin und der Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein zum Entwurf des Regionalplanes der Bezirksregierung Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie – Ausbau der Windenergienutzung im Regierungsbezirk Arnsberg“ lt. Anlage zum Antrag.

Beratungsergebnis: 3 Stimmen dafür (AfD-Fraktion, Stv Eger-Kahleis), 56 dagegen, 0 Enthaltungen

Beschluss (über den Antrag der AfD-Fraktion)
Zum vorbeugenden Gesundheitsschutz empfiehlt der Rat der Stadt Siegen, das 10-H-Kriterium nach bayerischem Vorbild im Entwurf des Regionalplans Arnsberg anzuwenden.

Beratungsergebnis: 3 Stimmen dafür (AfD-Fraktion, Stv Eger-Kahleis),56 dagegen, 0 Enthaltungen


Beschluss (über den Antrag der Fraktionen CDU, B‘90/Grüne und FDP)
Der Rat der Stadt Siegen beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur 85. Änderung der Flächennutzungsplanung (Windenergie) zur Offenlage zeitnah vorzubereiten.

Beratungsergebnis: 56 Stimmen dafür, 3 dagegen (AfD-Fraktion, Stv Eger- Kahleis), 0 Enthaltungen


6. Rat 10.12.2014

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