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Antrag zu TO 4 öff. Teil der Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 10.04.2013
Beschlussvorschlag
Die Stadt Siegen führt zurzeit keinen Grunderwerb am Kirchweg (Stadtteil Hammerhütte) durch.
Begründung
Vor einiger Zeit hat der Rat der Stadt Siegen das „Integrierte Handlungskonzept Innenstadt“ beschlossen. Dort heißt es bezogen auf die „Verwaltungsstadt": „Der Kirchweg weist als einziger Teil des Quartiers kleinteiligere Wohnstrukturen auf, die auf die Verbindung der ehemals selbstständigen dörflichen Ansiedlung Hammerhütte mit der Stadt Siegen zurückgehen... Mangels größerer Umgestaltungsmöglichkeiten sollen zumindest die noch vorhandenen kleinteiligen Strukturen und Funktionen gefördert werden."
Ähnliche Aussagen finden sich im Rahmenplan Hammerhütte. Hier wird anhand einer Karte eine mögliche Umgestaltung des Geländes der Hammerhütter Schule unter Einbeziehung des Grundstücks Hotel Klein dargestellt, während am Kirchweg keinerlei Eingriffe geplant sind.
Im Gegensatz zu diesen öffentlich diskutierten und beschlossenen Vorstellungen der Stadt Siegen schlägt die Verwaltung nun in einer nichtöffentlichen Vorlage vor, mehrere Immobilien am Kirchweg zu erwerben mit dem Ziel: „in dieser innenstadtnahen Lage über eine größere zusammenhängende Fläche zu verfügen, um eine selbstständige und der Lage entsprechende neue Bebauung realisieren zu können."
Diese Vorgehensweise - mit Hilfe einer nichtöffentlichen Vorlage ohne weitere Beteiligung der Bürger/-innen die öffentlich diskutierten Vorstellungen der Stadt in ihr Gegenteil zu verkehren - ist aus unserer Sicht völlig unakzeptabel und führt letztlich nur zu einem weiteren Anwachsen der Politikverdrossenheit.
Selbstverständlich steht es der Verwaltung jederzeit frei, aufgrund neuer Erkenntnisse oder mit neuen Ideen die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Zukunft des Stadtteils Hammerhütte aufzunehmen. Sofern überhaupt, ist der Erwerb von Immobilien am Kirchweg erst nach Abschluss dieser Diskussion denkbar.
Anzumerken ist noch, dass der bisher von der Verwaltung geplante Immobilienerwerb sicher weit mehr als 500.000 € benötigen wird, eine Summe, die bei der bekannten finanziellen Lage der Stadt kaum zu finanzieren ist. Ein entsprechender Haushaltstitel ist im erst kürzlich beschlossenen HH 2013 nicht vorhanden. Vorgesehen ist eine Finanzierung über die Sammelhaushaltsstelle „Allgemeiner Grunderwerb“. Diese Vorgehensweise ist aus unserer Sicht mit dem vielbeschworenen Grundsatz von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit nicht vereinbar.
Ergebnis der Abstimmung im Rat: 9 Stimmen für den Antrag /B.90/Grüne) 52 dagegen, 4 Enthaltungen (Die Linke)
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