Berücksichtigung der Kinderzahl bei Beitragsstaffelung der Elternbeiträge für Kita-Kinder

Antrag zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Siegen am 10.09.2013


Sehr geehrter Herr Kamieth,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses  10.09.2013 folgenden Beschlussvorschlag in die Tagesordnung aufzunehmen:

Beschlussvorschlag
Die Stadt Siegen orientiert ihre Kita-Beitragsbemessung nicht nur an der Höhe des Familieneinkommens, sondern auch anhand der tatsächlich vorhandenen Kinderzahl innerhalb einer Familie. Dies ist bei der jetzt anstehenden Neuregelung der Beitragssätze zu berücksichtigen.

Begründung
Die Kita-Beitragsstaffelung wird derzeit linear den Jahres-Einkommensstufen angepasst. Bei der anstehenden Neuregelung sollten auch die Anzahl der Kinder, die in der Familie leben, berücksichtigt werden. Bisher werden nur die Kinder, die ebenfalls eine Kita besuchen, bei der Beitragsberechnung berücksichtigt, bzw. das zweite oder weitere Kita-Kind freigestellt.

Die Zeit, in der Geschwisterkinder gleichzeitig eine Kita besuchen, ist sehr begrenzt. Diese Regelung entspricht nicht den tatsächlichen finanziellen Belastungen einer Familie mit mehreren Kindern, die z.B. eine Grund- oder weiterführende Schule besuchen, und muss bei der Neuausrichtung überdacht werden. Im Rahmen einer familienfreundlichen Neuregelung der Kita-Beiträge sollten daher die Familien nach ihrer Kinderanzahl gerecht belastet werden. So ist es nach unserer Auffassung nicht angemessen, dass eine Familie mit 4 Kindern und einem Einkommen von 35 000 Euro denselben Beitrag zahlen muss wie eine einkommensgleiche Familie mit einem Kind.

Behandlung im Ausschuss

Frau Menn verweist auf die Vorberatung im Unterausschuss und die Zielsetzung der Fraktion B' 90/GRÜNE, dem sozialen Aspekt mehr Rechnung zu tragen.

Die CDU-Fraktion begrüßt den Vorschlag, so Frau Opterbeck.

Herr Ernst fügt hinzu, nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE sollte mittelfristig die Gebührenfreiheit angestrebt werden. Er fragt, wie viele Kinder von einer Neuregelung betroffen wären und wie eine Staffelung ausgestaltet werden könnte.

Frau Böcking befürwortet für die SPD-Fraktion den Vorschlag ebenfalls, möchte aber auch den Bestand der bisherigen Regelungen sichergestellt wissen.

Auch aus Sicht des Jugendamtselternbeirates sollte die Beitragsfreiheit das Ziel sein, so Herr Knocke.

Laut Herrn Dr. Jung ist zunächst zu klären, wie der Begriff „Kind“ definiert werden soll.

Herr Kamieth schlägt vor, durch die Verwaltung einen Vorschlag mit der Darstellung verschiedener Varianten erstellen zu lassen, um u. a. die finanziellen Folgen einschätzen zu können.

Beschluss:
Die Stadt Siegen orientiert ihre Kita-Beitragsbemessung nicht nur an der Höhe des Familieneinkommens, sondern auch anhand der tatsächlich vorhandenen Kinderzahl innerhalb einer Familie. Dies ist bei der anstehenden Neuregelung der Beitragssätze zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag für die Definition des Begriffs „Kinder“ unter Darstellung möglicher Varianten vorzubereiten und deren Folgen aufzuzeigen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

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