Barrierefreiheit an Siegener Schulen

Antrag gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen 19.11.13

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Siegen bitten, folgenden Antrag in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen mit auf die Tagesordnung zu nehmen:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung der Stadt Siegen gibt einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des am 04.07.2012 beschlossenen Antrags ‚Barrierefreiheit an Siegener Schulen‘ und der nachgestellten Anfrage, die am 04.06.2013 beantwortet wurde.

Begründung:
In Kürze soll in NRW ein Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung gelten. Schon jetzt werden Behinderte und nicht Behinderte Kinder an vielen Schulen gemeinsam beschult. Dies gilt auch für viele Schulen in Siegen und zwar in (vermutlich) allen Schulformen.

Angesichts der konkreten Lage von behinderten Kindern (beispielhaft möchten wir hier die an den Rollstuhl gebunden Kinder nennen, die an der Gesamtschule Eiserfeld aufgenommen wurden), sehen wir auch unter dem Gesichtspunkt der im Januar anstehenden Haushaltsberatungen dringenden Informations- und Handlungsbedarf.

Joachim Pfeifer
Schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Siegen

Michael Groß
Schulpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Siegen

Behandlung im Ausschuss:

Der Antrag wird unter TOP 8 ö. T. „Barrierefreiheit an Siegener Schulen“ behandelt.
Vorlage Nr. 2130/2013

Herr Pfeifer, Herr Kraft und Herr Kesting bedanken sich bei der Verwaltung für die aussagekräftige Vorlage, die damit Grundlage für weitere Planungen sein kann. Bezugnehmend auf die Vorlage macht Herr Pfeifer darauf aufmerksam, dass von 115 Kindern, die an städtischen, weiterführenden Schulen im Schuljahr 2013/2014 integrativ beschult werden, lediglich ein Kind ein Gymnasium besuche. Auch auf die vorgegebene Mindestgröße von Förderschulen, die die Pestalozzischule nur knapp überschreite, weist er hin.
Die Einrichtung von Schwerpunktschulen, an denen Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern praktiziert wird, lehne er ab. Dies widerspreche dem Gedanken der Inklusion und werde von der SPD-Fraktion nicht mitgetragen. Herr Kraft, Herr Schneider und Herr Kesting erklären, dass es, wie in der Vorlage dargestellt, zunächst sinnvoll ist, sich bei der Schaffung einer inklusionsgerechten Gebäudeinfrastruktur im Sekundarbereich zunächst auf die Gesamtschulen zu konzentrieren, da diese alle Schulabschlüsse anbieten. Allerdings dürften die anderen Schulformen nicht außer Acht gelassen werden.

Die Wortbeiträge von Herrn Pfeifer, Herrn Kraft, Herrn Schneider und Herrn Kesting bezüglich der beiden körperbehinderten Kinder an der Gesamtschule Eiserfeld aufgreifend teilt Herr Schmidt mit, dass die finanziellen Mittel für den dortigen Einbau eines Aufzuges für 2014 bei der Kämmerei angemeldet worden seien.

Frau Bammann und Herr Schmidt sagen zu, zur nächsten Ausschusssitzung am 16.01.2014 eine entsprechende Entscheidungsvorlage, die auch den rollstuhlgerechten barrierefreien Ausbau der Bertha-von-Suttner Gesamtschule beinhaltet, einzubringen.

Herr Schmidt betont, dass die weitere Beschulung der beiden Kinder Anlass war für den Einbau des Aufzuges, dieser aber auch aus brandschutzrechtlichen Gesichtspunkten erforderlich sei. Hinsichtlich der Mindestgröße von Förderschulen erklärt Herr Schmidt, dass der Verwaltung die Problematik bewusst sei und derzeit Lösungsvorschläge für die städtischen Schulen erarbeitet würden.

Die Verwaltung stehe der Einrichtung von Schwerpunktschulen mit großen Vorbehalten gegenüber, so Herr Schmidt. Für das kommende Schuljahr würden der Schulaufsicht für den Primarbereich keine Schwerpunktschulen benannt. Was den Sekundarbereich anbelangt, habe die Verwaltung die Schulleitungen der weiterführenden Schulen zu einem in Kürze stattfindenden Gespräch eingeladen, in dem das Thema diskutiert werden wird. Zur Klarstellung erklärt Herr Sidenstein, dass Schwerpunktschulen gemäß dem neu gefassten Schulgesetz NRW solche Schulen sind, die über die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung (LSE) hinaus weitere Förderschwerpunkte umfassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Schul- und Bildungswesen der Universitätsstadt Siegen nimmt den Zwischenbericht zum Prüfauftrag des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen hinsichtlich der Barrierefreiheit an Siegener Schulen zur Kenntnis.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

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