Resolution der Stadt Siegen für eine Gewährung des Bleiberechts für langjährig hier lebende geduldete Flüchtlinge und Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung

Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 06.02.2013

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den folgenden Resolutionstext als Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 06.02.2013 zu nehmen und zur Abstimmung zu stellen:

Beschlussvorschlag

  • Der Rat der Stadt Siegen spricht sich für die Aufhebung der Befristung in der gesetzlichen Altfallregelung nach § 104a Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) aus.
  • Der Rat der Stadt Siegen bittet zu beachten, dass die Anforderungen an die Lebensunterhalts-sicherung so gestaltet werden, dass sie der wirtschaftlichen Gesamtsituation Rechnung tragen.
  • Der Rat der Stadt Siegen fordert eine gesetzliche Härtefallregelung für ältere, kranke, traumatisierte und arbeitsunfähige Menschen, die die Anforderungen der Lebensunterhalts-sicherung auf absehbare Zeit nicht erfüllen können.

Begründung
In den letzten Jahren wurden von Bund und Ländern mehrere Bleiberechtsregelungen beschlossen - aber mit begrenztem Erfolg: Noch immer leben 75.000 Menschen seit sechs Jahren oder länger ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland - ein Leben auf Abruf: Eine Rückkehr in ihr Herkunftsland ist für die allermeisten von ihnen undenkbar und in Deutschland sind sie nur befristet geduldet. Immer wieder droht ihnen die Abschiebung. Sie können ihre Zukunft nicht gestalten, weil sie keine sichere Lebensperspektive haben.

Die Bleiberechtsregelungen der Vergangenheit haben viele Menschen ausgeschlossen. Vor allem ältere und kranke Menschen konnten die darin festgelegten hohen Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht erfüllen.

Da auch in Siegen Menschen bereits viele Jahre nur geduldet leben ohne Aussicht auf  Rückkehrmöglichkeit in ihre Heimatländer, appelliert der Rat der Stadt Siegen an die Landes- und Bundesregierung sowie an alle politisch Verantwortlichen im Bundestag und im Landtag NRW, sich für eine qualifizierte und vor allem stichtagsfreie gesetzliche Altfallregelung einzusetzen.

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Rates der Stadt Siegen vom 06.03.3013 4. Anträge gem. § 9 der Geschäftsordnung

4.1 Resolution der Stadt Siegen für eine Gewährung des Bleiberechts für langjährig hier lebende geduldete Flüchtlinge und Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung
Antrag der Fraktion B' 90/GRÜNE

Herr Groß erläutert eingangs die aktuelle Problematik.

Die Fraktion DIE LINKE unterstützt das Anliegen uneingeschränkt, so Herr Gräbener. Es ist wichtig, auch auf kommunaler Ebene den Handlungsbedarf gegenüber Bund und Land zu verdeutlichen.

Herr Baumeister erinnert seitens der Verwaltung auf eine Resolution des Rates aus dem Jahr 2009 mit ähnlicher Zielsetzung. Die rechtliche Situation für eine Altfall-regelung hat sich dahingehend geändert, dass im Jahr 2011 die Innenministerkonferenz eine Regelung nach § 25 a Aufenthaltsgesetz geschaffen hat: Danach kann auch Personen, die die genannten Fristen nicht erfüllen, eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden, wenn eine positive Integrationsprognose für den betreffenden Personenkreis gestellt werden kann. Dies ist insbesondere für Heranwachsende von entscheidender Bedeutung und findet im Verwaltungshandeln seinen Niederschlag.
Damit verfügt die Verwaltung im Grunde genommen über ausreichende rechtliche Regelungen. Bezüglich der im Resolutionsentwurf genannten nachfolgenden Absätze wird jedoch eine Verbesserung für wünschenswert erachtet.
Als problematisch stellt sich aus Sicht der Ausländerbehörde ein vollständiger Verzicht auf eine Befristung, wie von den Antragstellern vorgeschlagen wird, im Hinblick auf möglichen Missbrauch dar.

Die SPD-Fraktion befürwortet die Grundausrichtung des Antrages, so Herr Rujanski, teilt aber die Bedenken hinsichtlich eines vollständigen Verzichts auf eine Befristung.

Herr Kesting stellt fest, dass nach Auffassung der CDU-Fraktion alle Möglichkeiten vorhanden sind, auch dem genannten Personenkreis einen geregelten Aufenthalt zu ermöglichen. Die CDU-Fraktion sieht daher keinen Handlungsbedarf. Darüber hinaus sollten keine Erweiterungen erfolgen die dazu führen könnten, dass mehr Menschen in das Sozialsystem einwandern.

Innerhalb der FDP-Fraktion bestehen unterschiedliche Auffassungen, so Herr Schneider. Er persönlich kann den Ziffern zwei und drei nicht zustimmen. Allerdings hält er es für widersinnig, gut integrierte und gut ausgebildete Menschen abzuschieben.

Herr Groß stellt richtig, dass es seiner Fraktion nicht um den Wegfall der Altfallregelung als solcher geht, sondern um den Wegfall des Stichtages, um eine für alle gleiche Regelung zu erhalten. Missbrauch verschiedenster Art ist überall in der Gesellschaft vorhanden und generell nicht zu verhindern.

Für Herrn Kötter ist ein Appell an die zuständigen Stellen nachvollziehbar. Eine Diskussion und Abstimmung über Details findet aber keine Zustimmung, zumal die Verwaltung die Problematik erkannt hat und die vorhandenen Regelungen für ausreichend hält.

Herr Baumeister betont, dass die Ausländerbehörde der Stadt Siegen die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt und die Ermessensmöglichkeiten im Interesse der Betroffenen wahrnimmt. Das Anliegen der Antragsteller läuft nach seiner Wahrnehmung auf eine Aufhebung des Stichtages und eine Dynamisierung hinaus.

Die SPD-Fraktion könnte dem Antrag mit der v. g. Konkretisierung zustimmen, so Herr Rujanski.
Herr Bertelmann hält Regelungen für wichtig, die eine jahrelange Ungewissheit für die Betroffenen verhindern und frühzeitige Entscheidungen ermöglichen. Die Resolution kann die UWG-Fraktion hingegen mangels Handlungsbedarf nicht unterstützen.

Für die Antragsteller ist Herr Groß einverstanden, die Formulierung der Verwaltung
zu übernehmen. Angesichts der kontroversen Diskussion bittet er um getrennte Abstimmung der Punkte.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Siegen spricht sich für die Aufhebung des derzeitigen Stichtags 01.07.2007 und dessen Dynamisierung in der gesetzlichen Altfallregelung nach § 104 a Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) aus.

Beratungsergebnis: 31 Stimmen dafür, 26 dagegen, 0 Enthaltungen

Der Rat der Stadt Siegen bittet zu beachten, dass die Anforderungen an die Lebens-unterhaltssicherung so gestaltet werden, dass sie der wirtschaftlichen Gesamtsituation Rechnung tragen.

Beratungsergebnis: 30 Stimmen dafür, 28 dagegen, 0 Enthaltungen

Der Rat der Stadt Siegen forderte eine gesetzliche Härtefallregelung für ältere, kranke, traumatisierte und arbeitsunfähige Menschen, die die Anforderungen der Lebens-unterhaltssicherung auf absehbare Zeit nicht erfüllen können.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür (23 Stimmen dagegen)

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