Bericht zum Stand der Verhandlungen zur Überlassung der Immobilie „Ehemalige Jugendherberge Oberes Schloss“

Antrag zu TO 4 nöT der Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 10.07.2013

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die unterzeichnenden Fraktionen im Rat der Stadt Siegen bitten, folgenden Antrag unter dem o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung des Rates abstimmen zu lassen:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Siegen beschließt, das Gelände der ehemaligen Jugendherberge am Oberen Schloss nicht zu veräußern.
Grundsätzlich soll die Fläche für die Erweiterung des Schlossparks genutzt werden.  


Begründung
erfolgt mündlich in der Sitzung.


Mit freundlichen Grüßen,

Michael Groß
Vorsitzender der
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Siegen


gez. Stefan Kesting                  
Vorsitzender der CDU Fraktion
im Rat der Stadt Siegen

 

Behandlung im Rat
Mit Hinweis auf § 31 GO NRW verlässt Herr Rujanski den Sitzungsraum.

Herr Mörbitz verweist auf den Antrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE, dessen Begründung im öffentlichen Teil bereits dargelegt wurde. Das Angebot des Studentenwerks ist als einziger ernst zu nehmender Vorschlag verblieben, das Objekt für 350.000 € zu übernehmen und in der Kubatur zu einem Wohnheim umzubauen.

Herr Baumeister erläutert auf die Zwischenfrage von Herrn Mörbitz, dass die Immobilie selbst in der Bilanz mit einem Null-Ansatz geführt wird. Der Bodenwert ist in der Bodenrichtwertkarte mit 155 €/qm ausgewiesen. Somit ergibt sich ein Wertansatz in der Eröffnungsbilanz von rd. 481.000 €.

Herr Mörbitz hält das Angebot des Studentenwerks unter den bestehenden Auflagen für realistisch. Hinzu kommt, dass alle anderen Vermarktungsversuche in den vergangenen Jahren gescheitert sind. Er ist verärgert, dass keine frühzeitige klare Aussage gemacht wurde, dass das Vorhaben des Studentenwerks generell abgelehnt wird. Dies hätte mache unerfreuliche und zeitraubende Auseinandersetzung erübrigt. Die Folgen in finanzieller Hinsicht und im Hinblick auf die Wohnraumversorgung für Studierende sind dabei noch außen vor. Im Vorschlag von GRÜNEN und CDU sind die Abriss- und Herstellungskosten noch zu berücksichtigen, des Weiteren ist die nicht erzielte Einnahme aus dem Verkauf gegenzurechnen.

Herr Groß nimmt Bezug auf den in öffentlicher Sitzung geäußerten Vorwurf zur Befangenheit von Herrn Rujanski. Er vertritt die Auffassung, dass sicher dieser korrekt verhalten hat. In der Sache vertritt die Fraktion B' 90/GRÜNE die Auffassung, dass der Standort am Oberen Schloss für studentisches Wohnen nicht geeignet ist. Die Gründe dafür sind schon mehrfach dargelegt worden. Der im Ergebnis marginale Beitrag zur Wohnraumversorgung steht in keinem Verhältnis zu der stadtentwicklungspolitischen Bedeutung dieser Entwicklungsfläche. Seitens der Antragsteller wurde bewusst kein dezidierter Vorschlag unterbreitet, vielmehr sollten Entwicklungsmöglichkeiten offen gelassen werden. Die Fraktion B' 90/GRÜNE hat jedoch bereits Vorstellungen, die im Laufe des Jahres eingebracht werden, wenn diesem Vorschlag gefolgt wird.

Bürgermeister Mues sieht anlässlich aktueller Fälle die Notwendigkeit, zukünftig bei Grundstücksverkäufen neben wirtschaftlichen Argumenten mehr auf die Qualität der Bebauung im Sinne der Stadtentwicklung zu achten. Insgesamt stellt er einen Bewusstseinswandel in der Stadt bezüglich Bebauungsqualität und Freiflächengestaltung angeht. Für ihn gehört ein Gebäude, wie hier die ehemalige Jugendherberge, Niederschrift Seite 28 . . . nicht zu einem Schlosspark. Wenn sich Möglichkeiten zur Erweiterung des Parks eröffnen, sollten diese langfristig genutzt werden.

Herr Gräbener hinterfragt die Beweggründe der CDU-Fraktion, sich dem Ansinnen der GRÜNEN anzuschließen. Der Antrag lässt einen wirtschaftsfreundlichen Standpunkt im Hinblick auf ein einträgliches Grundstücksgeschäft vermissen. Er ist vielmehr davon geprägt, auf jeden Fall eine Gegenposition zu einem möglichen Verkauf an das Studentenwerk aus Gründen der politischen Konkurrenz zur SPD einzunehmen. Darüber hinaus gibt es einen grundlegenden Zielkonflikt zwischen den LINKEN und den GRÜNEN, wo ökologische Akzente wichtiger sind als die Lösung von grundsätzlichen sozialen Fragen. Bezug nehmend auf die Vorlage verweist er auf die Präsentation des Studentenwerks zu einer denkbaren neuen Wohnanlage, die an den Standort passt und zu einer Belebung des Schlossparks beiträgt.

Herr Cziba erinnert an einen Ortstermin des Bauausschusses vor einigen Jahren, wo eine Erweiterung des Parks auf dieser Fläche in Erwägung gezogen wurde. Eine Wohnnutzung wäre auf Dauer angelegt und der städtebauliche Zustand festgeschrieben. Dies erachte die Fraktion B' 90/GRÜNE als grundsätzliche städtebaulich falsch und lehnt privates Wohnen ab.

Herr Bertelmann konstatiert zwei grundsätzlich gegensätzliche Positionen. Zum einen ist es für eine Universitätsstadt gut, studentisches Wohnen in der Innenstadt zu ermöglichen. Insofern wäre eine entsprechende Nutzung der ehem. Jugendherberge denkbar. Vor dem Hintergrund der Historie - Stichwort JUFA - und der Forderung nach einem marktgerechten Preis ist das Angebot des Studentenwerks nicht auskömmlich. Die UWG-Fraktion könnte daher dem nicht zustimmen. Auf der anderen Seite steht die Idee der Erweiterung des Schlossparks, die in der Vergangenheit bereits von verschiedenen Seiten eingebracht wurde. Auch für eine solche Planung hat er Verständnis. Eine Zustimmung ohne konkretere Angaben über Abrisskosten, Investitions- und Folgekosten ist für die UWG-Fraktion aber auch nicht möglich.

Die FDP-Fraktion hat bei beiden Anträgen rechtliche Bedenken, da weder der Eine noch der Andere der seinerzeitigen Ausschreibung entspricht, so Herr Kötter. Daher kann keinem der beiden Vorschläge zugestimmt werden. Aus städtebaulicher Sicht sieht er eine Entwicklung des Gebäudes im Bestand als problematisch.

Dieser Aspekt kommt hier nicht zum Tragen erklärt Bürgermeister Mues, die Stadt Siegen kann als Grundstückseigentümerin frei entscheiden.

Die CDU-Fraktion hält eine dauerhafte Wohnnutzung in diesem Bereich für falsch, so Herr Kesting. Vielmehr sollten die Bausünden der Vergangenheit beseitigt und das Areal den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Das Angebot des Studentenwerks hält er bei genauer Betrachtung für nicht so attraktiv, wie es auf den ersten Blick erscheint. Nach Auffassung von Herrn P. Schulte ist das Angebot des Studentenwerks reell. Er möchte den Aspekt sozial verträglicher Mietpreise in den Vordergrund stellen.

Herr Schneider kann persönlich dem Ansinnen von CDU/GRÜNEN nicht folgen. Der Schlosspark und die sonstigen Grünflächen im Stadtgebiet bieten seines Erachtens genügend Aufenthaltsmöglichkeiten. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und vor dem Hintergrund der städtischen Finanzlage sollte das Angebot des Studentenwerks den Zuschlag erhalten.

Herr Gerhards hält abschließend fest, dass weder die ausschließlich finanzielle Betrachtung, noch die Behebung der Wohnungsnot von Studenten im Vordergrund stehen sollten. Es geht im Kern um die städtebauliche Entwicklung eines zentralen Bereiches, dem Schlosspark. Diesbezüglich besteht aber kein kurzfristiger Entscheidungsbedarf. Nach mehrheitlicher Auffassung in der FDP-Fraktion überzeugen beide Anträge nicht und finden daher keine Zustimmung.

Beschluss: über den Antrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE

Der Rat der Stadt Siegen beauftragt die Verwaltung, das mit der ehemaligen Jugendherberge am Oberen Schloss bebaute Grundstück zum Preis von 350.000 Euro an das Studentenwerk Siegen zu verkaufen. Ein Vorkaufsrecht für die Stadt Siegen für dieses Grundstück soll im Grundbuch abgesichert werden.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dagegen (17 Stimmen dafür)

Beschluss (über den Antrag der Fraktionen CDU und B' 90/GRÜNE):

Der Rat der Stadt Siegen beschließt, das Gelände der ehemaligen Jugendherberge am Oberen Schloss nicht zu veräußern. Grundsätzlich soll die Fläche für die Erweiterung des Schlossparks genutzt werden.

Beratungsergebnis: 31 Stimmen dafür, 23 dagegen, 2 Enthaltungen

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