Vergabe von Zuschüssen für den Erwerb von eigengenutzten Familienheimen und Eigentumswohnungen

Antrag zum Tagesordnungspunkt 5 „Vergabe von Zuschüssen für den Erwerb von eigengenutzten Familienheimen und Eigentumswohnungen – Erfahrungsbericht und Änderung der Richtlinien“ der nächsten Sitzung des Rates der Universitätsstadt Siegen


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die unterzeichnenden Fraktionen im Rat der Universitätsstadt Siegen bitten, folgenden Antrag unter dem o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung des Rates der Universitätsstadt Siegen abstimmen zu lassen:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt folgende Änderungen der Richtlinien der Stadt Siegen für die Vergabe von Zuschüssen für den Erwerb von eigengenutzten Familienheimen und Eigentumswohnungen:
    a) § 2 „Fördervoraussetzungen“, Absatz (1) wird wie folgt gefasst: Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zuzüglich des zu versteuernden Jahreseinkommens der haushaltsangehörigen Personen die folgende Grenze nicht übersteigt:
    Die für die Förderberechtigung maßgebliche Einkommensgrenze beträgt für einen 1-Personen-Haushalt 18.010 Euro
    2-Personen-Haushalt 21.710 Euro zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.980 Euro.
    Für jedes haushaltsangehörige, minderjährige Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 640 Euro.
    Für die Prüfung dieser Einkommensgrenze reicht die Vorlage eines/der aktuellen Einkommensteuerbescheide/s aus. 
    b) § 5, Absatz 2 wird nicht verändert.
    c) § 6 wird wie folgt gefasst:Die Änderung der Richtlinien treten mit der Unterzeichnung durch den Bürgermeister in Kraft.
    d) Alle weiteren von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen werden übernommen.
  2. Der Rat der Stadt Siegen beauftragt die Verwaltung, spätestens alle drei Jahre die Einkommensgrenze des § 2 analog zu den Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes zu überprüfen und dem Rat der Stadt Siegen einen Vorschlag zur Anpassung dieser Grenze an den Verbraucherpreisindex zur Entscheidung vorzulegen.


Begründung:


Zu 1):
Zu a):
Um ausschließlich finanziell schwächer gestellte Antragssteller/innen zu fördern und Mitnahmeeffekte zu vermeiden, halten die unterzeichnenden Fraktionen die Beibehaltung einer Einkommensgrenze als Fördervoraussetzung für geboten. Das komplizierte Verfahren nach den Wohnraumförderungsbestimmungen scheint sich als nicht praktikabel herausgestellt zu haben. Daher sollte als vereinfachtes Verfahren die Festlegung einer Einkommensgrenze in den städtischen Richtlinien erfolgen, die durch Vorlage eines aktuellen Einkommensteuerbescheides überprüft wird. Die vorgeschlagene Höhe der Einkommensgrenze orientiert sich an den zum 01.01.2013 angepassten Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes.
Antragsberechtigt sollen alle natürlichen Personen bleiben, um auch generationen- und familienübergreifende Wohnprojekte fördern zu können. Eine Einschränkung auf ausschließlich Familien mit minderjährigen Kindern wird abgelehnt.

Zu b):
Eine Differenzierung nach Siegener und auswärtigen Bürgerinnen und Bürgern, sowie nach dem Alter der Kinder wird abgelehnt. Alle förderberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind den unterzeichnenden Fraktionen gleich viel Wert.

Zu c):
Eine rückwirkende Änderung der Richtlinien sollte vermieden werden, da diese nur Unsicherheit erzeugen wird.

Zu d):
Die weiteren von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen sind einleuchtend und sollen übernommen werden.

Zu 2):
Um die Einkommensgrenze der Inflation anzupassen, soll eine regelmäßige Anpassung an den Verbraucherpreisindex erfolgen.

 

Detlef Rujanski
Vorsitzender der
SPD-Fraktion
im Rat der Universitätsstadt Siegen

Joachim Boller
Stellv. Vorsitzender der
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Universitätsstadt Siegen

Martin Gräbener
Vorsitzender der
Fraktion DIE LINKE
im Rat der Universitätsstadt Siegen

 

Erläuterung:
Wir haben gemeinsam mit SPD und UWG dieses Förderprogramm initiiert, um dem immer größer werdenden Leerstand von Wohnhäusern insbesondere in den dörflichen Ortsteilen entgegen zu wirken.

Bei der Ausgestaltung der Zuschussbedingungen gilt dabei für uns folgendes:

  • es muss eine Einkommensgrenze für die Zuschussempfänger geben, um Mitnahmeeffekte auszuschließen
  • im Gegensatz zur Verwaltung vertreten wir, dass die Zuschüsse auch an Siegener Bürger/-innen  gezahlt werden sollen
  • zuschussberechtigt sollten alle Bürger/-innen unabhängig vom Familienstatus sein. Wir wollen ausdrücklich auch z.B. Seniorenwohngemeinschaften oder gleichgeschlechtliche Partnerschaften fördern.

Da die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen diesen Kriterien nicht gerecht werden,  haben wir den Verwaltungsvorschlag abgelehnt und gemeinsam mit SPD und den Linken einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht.

In der Ratssitzung stehen beide Beschussvorschläge – zunächst zu unserem gemeinsamen Antrag, dann zu der Verwaltungsvorlage – zur Abstimmung. Beide werden mit unterschiedlichen Mehrheiten abgelehnt. Somit bleibt es bei der alten Fassung der Richtlinien, die im  Prinzip unseren Forderungen entsprechen.

Grüne Geschäftsstelle

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