Fußgängerquerung des Bahngeländes

SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
FDP-Fraktion
UWG-Fraktion
Fraktion Die Linke


Antrag zu TOP 7 der Sitzung des HFA am 20.06.2012


Beschlussvorschlag

  1. Die Pläne für die Fußgängerquerung des Bahngeländes sind den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Siegen umgehend zur Stellungnahme vorzulegen. Das gilt auch für Zwischenstände der Planungen.

  2. Die Anforderungen der Stadt Siegen an die Fußgängerquerung legt der HFA folgendermaßen fest:

    Das Bauwerk muss hohen Anforderungen genügen. Dies gilt unter anderem für die Aspekte
    • städtebauliche Gestaltung und Erschließungswirkung für die Stadtteile hinter der Bahn
    • Nutzerfreundlichkeit
    • Barrierefreiheit
    • Subjektive Sicherheit
    In diesem Sinne sind sowohl die Lösung mit einer Unterführung als auch einer Überführung zu prüfen.

  3. Die Fußgängerquerung muss den Charakter eines öffentlichen Weges erhalten.

  4. Der Entwurf des Bau- und Finanzierungsvertrags ist dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorzulegen. Er wird erst nach einem endgültigen Beschluss über die bauliche Ausführung abgeschlossen.

  5. Der private Investor ist die die Planung mit einzubeziehen.

 

Ergebnis der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss: Nach langer Debatte wird der Beschlussvorschlag ergänzt und einstimmig verabschiedet:

Beschluss (ergänzt):

Der Haupt- und Finanzausschuss als Planungsausschuss des Rates der Stadt Siegen
beauftragt den Bürgermeister, für die Infrastrukturmaßnahme „Anbindung des
Fischbacherberges an die Verkehrssituation Siegen-Hauptbahnhof“ einen Bau- und
Finanzierungsvertrag im Zuge der Umsetzung der Maßnahme „Bahnhofsmodernisierungsoffensive
2 – Siegen Hauptbahnhof" vorzubereiten. Die endgültige Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung durch den Rat der Stadt Siegen.

Dabei sind u. a. folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Die Pläne für die Fußgängerquerung des Bahngeländes sind den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Siegen umgehend zur Stellungnahme vorzulegen. Das gilt auch für Zwischenstände der Planungen.
  2. Die Anforderungen der Stadt Siegen an die Fußgängerquerung legt der HFA folgendermaßen fest:
    Das Bauwerk muss hohen Anforderungen genügen. Dies gilt unter anderem fürdie Aspekte
    - städtebauliche Gestaltung und Erschließungswirkung für die Stadtteile hinter der Bahn
    - Nutzerfreundlichkeit
    - Barrierefreiheit
    - Subjektive Sicherheit
    In diesem Sinne sind sowohl die Lösung mit einer Unterführung als auch einer Überführung zu prüfen.
  3. Die Fußgängerquerung muss den Charakter eines öffentlichen Weges erhalten.
  4. Der Entwurf des Bau- und Finanzierungsvertrages ist dem Rat der Stadt Siegen zur Entscheidung vorzulegen. Er wird erst nach einem endgültigen Beschluss über die bauliche Ausführung abgeschlossen.
  5. Der private Investor ist in die Planung mit einzubeziehen.

 

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

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