Verkauf eines Grundstücks Am Birlenbach

Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 27.06.2012

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

in Ergänzung zu unserem Schreiben vom 13.06.2012 reichen wir zu dem von uns beantragten Thema „Verkauf eines Grundstücks Am Birlenbach“ für die Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 27.06.2012 Beschlussvorschlag und Begründung nach:

Beschlussvorschlag

Das städtische Grundstück zwischen dem Birlenbach und dem Hausgrundstück Birlenbacher Str. 40 wird nicht verkauft, sondern als Gewässerbegleitgrün erhalten.

Begründung

Bei dem angesprochenen städtischen Grundstück handelt es sich um einen wichtigen Teil des naturnahen Uferbegleitgrüns des Birlenbachs. Dieses Grundstück soll nach dem Beschluss des Wirtschaftsförderungsausschusses vom 14.06.2012 zum Zweck der Bebauung verkauft werden.

Da die Verwaltung in der angesprochenen Sitzung keine Angaben zu den Aussagen des Gewässerentwicklungsplans Birlenbach machen konnte und eine Beratung dieses Punktes im Umweltausschuss von der Verwaltung abgelehnt wird, war eine seriöse Beratung dieser Angelegenheit bisher nicht möglich. Hinzu kommt, dass die hier unzweifelhaft vorhandene hochwertige naturnahe Grünfläche von der Verwaltung fälschlicherweise als „Gebäude- und Freifläche, ungenutzt" bezeichnet wird.

Die auch in Siegen gültige EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht eine Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer vor. Ein derartig massiver Eingriff in den Gewässerrandstreifen des Birlenbachs, wie hier vorgesehen, der noch dazu ohne zwingenden Grund erfolgt, stellt daher einen klaren Verstoß gegen die EUWasserrahmenrichtlinie dar und sollte schon allein deshalb unterbleiben.

 

Beratung im Rat im nichtöffentlichenTeil:
Der Rat der Stadt Siegen nimmt den Sachverhalt nach längerer Diskussion zur Kenntnis.

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