Aktualisierung der Sondernutzungssatzung unter Bezugnahme auf die aktuellen Zielsetzungen zur Gestaltung und Nutzung der Innenstadt Siegen

Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 30.05.2012

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

wir bitten Sie, folgenden Beschlussvorschlag in der Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 30.05.2012 zur Diskussion und Abstimmung zu stellen:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Siegen beauftragt die Verwaltung, die derzeitig gültige Sondernutzungssatzung der Stadt Siegen, entsprechend der Bestrebungen zur Entwicklung einer Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich Siegen-Mitte, zu überarbeiten und ggf. zu erweitern; insbesondere hinsichtlich Art und Qualität der Möblierung im öffentlichen Raum.

Die hierfür zuständigen Stellen (Ordnungsverwaltung, Stadtplanung etc.) sind aktiv in den weiteren Ablauf zur Gestaltung und Aufstellung der Gestaltungssatzung einzubeziehen. Die betroffenen Ausschüsse sind in regelmäßigen Abständen über den Sachstand zu unterrichten.

Begründung

Der Rat der Stadt Siegen hat am 06.04.2009 die Erstellung eines `Gestaltungskompasses´ beschlossen. Dieser wurde zwischenzeitlich erstellt und dient den Bürgern und Bürgerinnen dieser Stadt als Orientierungshilfe zur Gestaltung des baulichen Umfeldes.

Zu Beginn des Regionale 2013-Prozesses wurde das `Forum Innenstadt´ als Beteiligungs- und Steuerungsinstrument installiert. Dieses setzte sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Hauseigentümer, Händlerschaft, Politik, Universität, Industrie- und Handelskammer und auch der Stadtverwaltung Siegen zusammen. Die Ergebnisse des im Rahmen des Geschichtsforums Wiederaufbau stattgefundenen Workshops `Chancen zum Erhalt des Stadtbildes´ wurden zusammengestellt und eindrucksvoll, unter anderem in den Räumlichkeiten der VHS im Krönchen-Center, präsentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Diese Arbeit diente der Verwaltung auch als Grundlage für die Ausarbeitung eines ersten, sich derzeit im Umlauf befindenden Konzeptes zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich Siegen Mitte. 

„ … In den beabsichtigten Geltungsbereich dieser Satzung, die auch Werbeanlagen regeln soll, d.h. die hier zwei wichtige Bausteine der Stadtbildoffensive zugleich übernimmt, wurde neben der Kernzone des Wiederaufbaues auch die Citylage umfasst, um den Fußgängerbereich attraktiv zu erhalten bzw. gestalten. ...“ (zu lesen auf den Seiten der Stadt Siegen, Stand: 12.05.2012). Diese örtliche Bauvorschrift gemäß §86 BauO NRW regelt nicht z.B. die Bestuhlung/Gastronomiemöblierung im öffentlichen Raum.

Grundsätzlich ist auch in Zukunft eine Bewirtung im Außenraum in geeigneten Bereichen der Siegener Innenstadt erwünscht. Sie bestimmt maßgeblich die Atmosphäre im Straßenraum und trägt zu einem positiven Stadtimage bei. Zur Optimierung des Stadtbildes ist unter anderem eine Beschränkung der Flächen für Außenbestuhlung/Möblierung als Sondernutzungen im öffentlichen Raum zu regeln. Zudem soll eine ungehinderte Durchwegung des öffentlichen Raumes gewährleistet werden. Auswüchse, wie derzeit an verschiedenen Stellen im innerstädtischen Raum zu beobachten sind, werden vermieden.

Abstimmungsergebnis im Rat am 30.05.2012:
einstimmig dafür, 3 Enthaltungen

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