Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für den Bereich Schulsozialarbeit

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Siegen am 06.07.2011

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaket sind jetzt bundesweit insgesamt 400 Mio. € vorgesehen. Diese Summe gilt jeweils für die Jahre 2011, 2012, 2013. Für den Kreis Siegen Wittgenstein müssten demnach ca. 1 Mio. € ab 2011 zur Verfügung stehen.

Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen kurzfristig, komplett und zweckgebunden für neue, zusätzliche Projekte im Kreis Siegen-Wittgenstein eingesetzt werden. Geht man von der kalkulierten 1 Mio. € p.a. aus, so könnten schon in 2011 insgesamt ca. 15 Schulsozialarbeiter/-innen Stellen im Kreis Siegen-Wittgenstein eingerichtet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Plant die Verwaltung der Stadt Siegen eigene Maßnahmen im Rahmen des Bildung- und Teilhabepakets? Wenn ja, welche sind das? Wie weit ist der Stand der Planungen/die Umsetzung?
  2. Beteiligt der Kreis Siegen-Wittgenstein die Stadt Siegen an der Planung bzw. der Umsetzung der Maßnahmen im Kontext des Bildung- und Teilhabepakets? In welcher Form? Ist eine Weiterleitung der finanziellen Mittel vom Kreis an die Kommunen vorgesehen?
  3. Liegen der Verwaltung der Stadt Siegen genaue Informationen zu den finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen vor?


Frau Bammann beantwortet die Fragen:

Zu 1. Die Stadt Siegen wird sich an dem Programm der Schulsozialarbeit beteiligen, sobald konkrete Informationen über den Umfang des städtischen Anteils und das Antragsverfahren vorliegen.
Grundsätzlich sollten nur Schulen berücksichtigt werden, deren Schulleitungen entsprechende Bedarfe anmelden. Die zeitliche Begrenzung des Programms auf den Zeitraum 2011 - 2013 ist im Sinne eines anzustrebenden nachhaltigen Arbeitsansatzes von Schulsozialarbeit hier sicherlich eine Hürde im Antragsverfahren.

Zu 2. Die Stadt Siegen ist insofern an der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaktes beteiligt, als sie mit Mitarbeitern der Fachbereiche 4 und 5 in einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe mitwirkt, die aufgrund einer Einladung und unter Federführung des Kreises Siegen-Wittgenstein eingerichtet wurde.
Geplant ist, dass die Städte und Gemeinden die Mittel für Schulsozialarbeit beantragen können.
Geplant ist auch, Förderrichtlinien in der o. g. Arbeitsgruppe gemeinsam zu erarbeiten. Es können sowohl Anträge für einzelne Schulen, Schulzentren oder für einen Verbund von verschiedenen Schulen gestellt werden.

Zu 3. Exakte und verbindliche Informationen zu den finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen liegen der Verwaltung der Stadt Siegen nicht vor. Hier ist auf die Steuerungsverantwortung des Kreises Siegen-Wittgenstein zu verweisen.  Inzwischen ist eine Grundsatzentscheidung getroffen worden, dass zunächst eine zentrale Bearbeitungsstelle beim Kreis Siegen-Wittgenstein eingerichtet wird.

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