Resolution des Rates der Stadt Siegen zur vorgesehene Kürzung der finanziellen Zuwendungen an das Tierheim/Tierschutzverein Siegen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Siegen
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Siegen
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Siegen
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Siegen

Antrag gemäß § 9 der GO für den Rat der Stadt Siegen zur Sitzung am 06.04.2011

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die unterzeichnenden Fraktionen im Rat der Stadt Siegen bitten, nachfolgende Resolution im Rat zur Abstimmung zu stellen:

Resolution gegen die vom Kreis Siegen Wittgenstein vorgesehene Kürzung der finanziellen Zuwendungen an das Tierheim/Tierschutzverein Siegen in Höhe von 15%.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat angekündigt, die Zuwendungen für den  Tierschutzverein/das Tierheim Siegen um 15% (2 490 Euro) zu kürzen. Bei den Zuwendungen handelt es sich nicht um freiwillige Zuschüsse, sondern um  Zuwendungen, die der Tierschutzverein/das Tierheim Siegen dafür erhält, dass er eine  eigentliche Pflichtaufgabe des Kreises Siegen-Wittgenstein erfüllt, der gemäß  Tierschutzgesetz entsprechend Tiere (Tierschutzfälle) unterzubringen hat.

Neben dieser Regelung hat der Tierschutzverein alle tierschutzrelevanten Tätigkeiten  übernommen und unterstützt den Kreis bei der Beschwerdebearbeitung zu  Tierschutzfragen aus der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit der Polizei. Fehlende Beträge bei der Übernahme von Pflichtaufgaben können nicht durch den Einsatz von Spendengeldern finanziert werden, da diese im Wesentlichen  zweckgebunden sind. Darüber hinaus verbietet sich eine Finanzierung pflichtiger  Aufgaben durch Spendengelder auch deshalb, weil es sich bei den Spendeneingängen um  in der Höhe nicht planbare Summen handelt. 

Im Falle einer Kürzung der Zuwendungen sind die schon jetzt nur noch mit außer ordentlicher Einsatzbereitschaft Einzelner zu erfüllenden Aufgaben kaum noch zu  erledigen; d.h. hier wird einerseits die Erfüllung von Pflichtaufgaben gefährdet und  andererseits ein gerade mit diesem Arbeitsfeld verbundenes hohes Engagement der  Bevölkerung diskreditiert. Die Spendenbereitschaft und die persönlichen  Spendenmöglichkeiten der Menschen sind aufgrund verschlechterter  privatwirtschaftlicher Verhältnisse zurückgegangen. Das bekommt auch das Tierheim  Siegen zu spüren. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Aktiven, die ihre Zeit und Kraft für  die Rettung, Versorgung und Betreuung von Tieren in Siegen zur Verfügung stellen.  Auch Serviceleistungen wie Einsätze mit der Polizei mit vereinseigenem  Tierschutzfahrzeug oder Informationsleistungen an die Bevölkerung – stünden bei noch  knapper werdenden Mitteln zur Disposition.

Wir fordern den Kreis Siegen-Wittgenstein daher auf, seinen gesetzlichen  Tierschutzauftrag wahrzunehmen und dem ehrenamtlichen Engagement im Tierschutz  im Kreisgebiet Siegen Respekt zu erweisen, indem die Kürzungen zurückgenommen  werden.

Beschluss im Rat:
Resolution gegen die vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgesehene Kürzung der
finanziellen Zuwendungen an das Tierheim / Tierschutzverein Siegen in Höhe von 15 %.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat angekündigt, die Zuwendungen für den Tierschutz
/ das Tierheim Siegen um 15 % (2.490 €) zu kürzen.

Bei den Zuwendungen handelt es sich nicht um freiwillige Zuschüsse, sondern um
Zuwendungen, die der Tierschutzverein / das Tierheim Siegen dafür erhält, dass er
eine eigentliche Pflichtaufgaben des Kreises Siegen-Wittgenstein erfüllt, der gemäß
Tierschutzgesetz entsprechend Tiere (Tierschutzfälle) unterzubringen hat.
Neben dieser Regelung hat der Tierschutzverein alle tierschutzrelevanten Tätigkeiten
übernommen und unterstützt den Kreis bei der Beschwerdebearbeitung zu Tierschutzfragen aus der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit der Polizei.
Fehlende Beträge bei der Übernahme von Pflichtaufgaben können nicht durch den
Einsatz von Spendengeldern finanziert werden da diese im Wesentlichen zweckgebunden sind. Darüber hinaus verbietet sich eine Finanzierung pflichtiger Aufgaben durch Spendengelder auch deshalb, weil es sich bei den Spendeneingängen um in der Höhe nicht planbare Summen handelt.

Im Falle einer Kürzung der Zuwendungen sind die schon jetzt nur noch mit außerordentlicher Einsatzbereitschaft Einzelner zu erfüllenden Aufgaben kaum noch zu erledigen; d. h. hier wird einerseits die Erfüllung von Pflichtaufgaben gefährdet und andererseits ein gerade mit diesem Arbeitsfeld verbundenes hohes Engagement der Bevölkerung diskreditiert.

Die Spendenbereitschaft und die persönlichen Spendenmöglichkeiten der Menschen
sind aufgrund verschlechterter privatwirtschaftlicher Verhältnisse zurückgegangen.
Das bekommt auch das Tierheim Siegen zu spüren. Dennoch gibt es eine Vielzahl
von Aktiven, die ihre Zeit und Kraft für die Rettung, Versorgung und Betreuung von
Tieren in Siegen zur Verfügung stellen. Auch Serviceleistungen - wie Einsätze mit
der Polizei mit vereinseigenem Tierschutzfahrzeug oder Informationsleistungen an
die Bevölkerung - stünden bei noch knapper werdenden Mitteln zur Disposition.
Wir fordern den Kreis Siegen-Wittgenstein daher auf, seinen gesetzlichen Tierschutzauftrag wahrzunehmen und dem ehrenamtlichen Engagement im Tierschutz im Kreisgebiet Respekt zu erweisen, indem die Kürzungen zurückgenommen werden.

Beratungsergebnis: 38 Stimmen dafür, 25 dagegen (CDU; BM), 4 Enthaltungen (UWG).

Grüne Geschäftsstelle

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Stadtverband Siegen
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