Resolution an den Kreis Siegen-Wittgenstein: Kreis soll per Nachtragshaushalt Kommunen ihr Geld zurückgeben

Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 25.05.2011

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den folgenden Resolutionstext als Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 25.05.2011 zu nehmen und zur Abstimmung zu stellen:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Siegen fordert die Mitglieder des Kreistages Siegen-Wittgenstein auf, eine Senkung des Hebesatzes der allgemeinen Kreisumlage um mindestens 4,5 %-Punkte auf 41,25 % zu beschließen.

Sollten darüber hinaus für den Kreis Siegen-Wittgenstein weitere Haushaltsverbesserungen eintreten, so sind auch diese in voller Höhe an die Städte und Gemeinden des Kreises weiterzugeben.


Begründung
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat beschlossen, die Kommunen des Landes um über 300 Mio. € zu entlasten. Hierdurch erhöhen sich die Schlüsselzuweisungen des Kreises Siegen-Wittgenstein nach der 1. Probeberechnung um rund 5,8 Mio. €. Darüber hinaus erhöhen sich auch die Umlagegrundlagen des Kreises Siegen-Wittgenstein: Statt veranschlagter 294,7 Mio. € sind es nach der 1. Modellrechnung des Landes über 304,2 Mio. €. Dadurch entstehen dem Kreishaushalt durch Mitnahmeeffekte Mehrerträge in Höhe von ca. 4,3 Mio. €.

Im beschlossenen Haushalt 2011 des Kreises Siegen-Wittgenstein wurde von einem Hebesatz des LWL von 16,4 % ausgegangen. Die Landschaftsversammlung hat die Umlagehöhe aber nur auf 15,7% festgesetzt. Damit hat der Kreis Siegen-Wittgenstein 2011 rund 50,4 Mio. € an Landschaftsumlage zu zahlen, im Haushalt waren noch 55 Mio. € veranschlagt. Daraus ergibt sich eine Haushaltsverbesserung von weiteren 4,6 Mio. €.

Gleichzeitig bleibt aber auch festzustellen, dass der Kreishaushalt durch verminderte Wohngeldzahlungen des Landes eine Haushaltsverschlechterung von ca. 900.000 € hinzunehmen hat.

Insgesamt ergeben die Netto-Minderbelastungen und Mehrerträge also zusammengerechnet mindestens 13,8 Mio. €. Diese Summe ist an die Kommunen des Kreises in Form einer Hebesatzsenkung der allgemeinen Kreisumlage weiterzugeben, welche die in dem Beschlussvorschlag angeführte Höhe ausmacht. Für die Stadt Siegen entspricht diese Hebesatzsenkung einer Haushaltsersparnis von 5.414.000 Euro.

Es kann nicht angehen, dass die Kommunen Nothaushalte verabschieden mussten, die Kreisumlage jedoch in einer Höhe festgesetzt ist, die durch die oben genannten Minderaufwendungen und Mehrerträge nicht statthaft erscheint.

Behandlung im Rat:
Herr Groß erläutert eingehend das Anliegen der Antragsteller.
Herr Gräbener erklärt, die Fraktion DIE LINKE unterstütze das Anliegen und halte es
für geboten, die Interessen der Stadt Siegen zu wahren.
Die UWG-Fraktion im Kreistag sei seinerzeit für eine Reduzierung der Kreisumlage
eingetreten, führt Herr Bertelmann aus. Unabhängig davon sei auf der Ebene der
Kreistagsfraktionen die Sanierung der Straßen als vordringlich angesehen worden. In
der Abwägung des finanziellen Vorteils für die Stadt Siegen gegenüber den Belangen
der Verkehrsteilnehmer im gesamten Kreisgebiet lege die UWG-Fraktion den
Schwerpunkt auf letzteres und werde der Resolution daher nicht zustimmen.
Herr Baumeister erläutert verwaltungsseitig, aus der Modellberechnung für die
Schlüsselzuweisungen des Landes seien Ende letzten Jahres die Positiven Effekte
für den Kreis Siegen-Wittgenstein und die Kommunen dargestellt worden. Mit der
Verabschiedung des Landeshaushalts 2011 und des Gemeindefinanzierungsgesetzes
(GFG) lägen mittlerweile belastbare Planungsdaten vor. Bezug nehmend auf den
Antrag verweist er auf den bei der Verabschiedung des städtischen Haushalts angenommenen Ansatz für die Kreisumlage, der dem bei einer Senkung der Kreisumlage anstehenden Betrag entspreche. Positiv dabei sei, dass die Stadt Siegen die zusätzlichen Schlüsselzuweisungen aus dem GFG in einer Größenordnung von 8,6 Mio.

Euro in voller Höhe vereinnahmen könne. Wenn allerdings die angenommene Senkung der Kreisumlage nicht realisiert werden sollte, müssten rd. 4 Mio. Euro zusätzlich dafür aufgebracht werden.

Frau Höpfner-Diezemann hält fest, die CDU-Fraktion begrüße die Reduzierung der
Kreisumlage, wie zwischen den Fraktionen vereinbart. Man könne sich aber auch der
Tatsache nicht verschließen, dass erhebliche Mittel für die Sanierung der Kreisstraßen
erforderlich seien. Daher werde ihre Fraktion einer über 4 %-Punkte hinaus gehenden
Senkung der Kreisumlage nicht folgen.

Herr Rujanski verweist auf die Position der SPD-Fraktion, die sich gegen eine Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage ausgesprochen habe. Nunmehr gebe es die Situation, dass die Verbesserungen auf Kreisebene an die Kommunen - mit Ausnahme von 1,5 Mio. Euro für die Straßensanierung - zurückgegeben werden sollen. An dieser Stelle trete die SPD-Fraktion dafür ein, das Kirchturmdenken zu unterlassen und die Kompromisslinie auf Kreisebene mit zu tragen. Die Resolution könne die SPDFraktion daher nicht mit tragen.

Herr Groß und Herr Gräbener können der Auffassung von SPD und CDU nicht folgen.
Die Situation der Stadt Siegen im Nothaushalt müsse seines Erachtens anders
bewertet werden, als die des Kreises. Dieser verfüge über weitaus andere finanzielle
Handlungsspielräume und könne auch die Sanierung der Straßen aus anderen Mitteln
finanzieren.

Vor dem Hintergrund der Erläuterungen des Kämmerers könne die FDP-Fraktion den
Antrag nicht zustimmen, erklärt Herr Walter.

Beschluss
Der Rat der Stadt Siegen fordert die Mitglieder des Kreistages Siegen-Wittgenstein
auf, eine Senkung des Hebesatzes der allgemeinen Kreisumlage um mindestens
4,5 %-Punkte auf 41,25 % zu beschließen.
Sollten darüber hinaus für den Kreis Siegen-Wittgenstein weitere Haushaltsverbesserungen eintreten, so sind auch diese in voller Höhe an die Städte und Gemeinden des Kreises weiterzugeben.

Beratungsergebnis
13 Stimmen dafür, 54 dagegen, 2 Enthaltungen

Grüne Geschäftsstelle

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