27.07.2010
Anfrage zur Sitzung des Bauausschusses der Stadt Siegen am 02. August 2010
Baumaßnahmen auf ökologischer Ausgleichsfläche

Vor etlichen Jahren hat die Stadt Siegen das Grundstück Gemarkung Siegen, Flur 15, Flurstück 707 (Standort des ehemaligen belgischen Hallenbads) von der Bundesvermögensverwaltung gekauft. Sinn dieses Kaufs war gemäß Ratsbeschluss die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche und die Ergänzung des vorhandenen
Naherholungsgebiets.
Mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Bürbacher Giersberg wurde diese Fläche dann als „Externe Ausgleichsmaßnahme Nr. 5; Entsiegelung und  Neugestaltung einer Grünlandfläche" festgesetzt.
In den letzten Wochen fanden auf dieser Ausgleichsfläche offensichtlich größere Baumaßnahmen statt. Auf ca. einem Drittel des Geländes wurde die vorher vorhandene Grasnarbe komplett entfernt und die Fläche offensichtlich mit LKW und anderem schweren Gerät befahren und dadurch verdichtet, Teilbereiche wurden
geschottert bzw. gepflastert und es findet sich dort nun ein größerer, völlig nackter und massiv verdichteter Erdwall, dessen Sinn sich beim Betrachten nicht erschließt.
Zur Aufklärung dieser Vorgänge bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wer hat diese Baumaßnahmen veranlasst bzw. genehmigt?

2. Welche formellen Voraussetzungen und Genehmigungen müssen für einen derart massiven Eingriff in eine festgelegte ökologische Ausgleichsfläche vorliegen? Sind hier alle Voraussetzungen gegeben?

3. Wie sieht der von der Verwaltung geplante Endzustand dieser zurzeit stark geschädigten Fläche aus?

4. Welchen Ausschüssen des Rates der Stadt Siegen wurden bzw. werden diese Baumaßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt?

5. Welchen Sinn hat der neu angelegte Erdwall?

6. Der B-Plan Bürbacher Giersberg geht von einer Wertsteigerung von 11786 Wertpunkten auf dieser Fläche aus. Wie viele Wertpunkte sind beim jetzigen Zustand des Geländes noch anrechenbar?

Antwort der Verwaltung

Herr Diehl beantwortet die Fragen:
1. Wer hat diese Baumaßnahmen veranlasst bzw. genehmigt?
Die Baumaßnahme steht im Zusammenhang mit der KITA-Erweiterung, die bereits am 03.09.2008 vom Rat der Stadt Siegen beschlossen wurde (Vorlage 2067 / 2008). Die Vorstellung der Pläne dazu erfolgte im Jugendhilfeausschuss am 23.04.2009 und im Bauausschuss am 11.05.2009. Eine Gestaltungsplanung der Außenanlage, wie sie sich derzeit in der Örtlichkeit zeigt, war nicht Gegenstand der Vorstellung und in der Baugenehmigung nicht enthalten. Allerdings war es unumgänglich, bei Beschluss über die KITA-Erweiterung auch einen Ersatz für die entfallende Außenspielfläche zur Verfügung zu stellen, für den es von der Lage her keine Alternative gab.

2. Welche formellen Voraussetzungen und Genehmigungen müssen für einen derart massiven Eingriff in eine festgelegte ökologische Ausgleichsfläche vorliegen? Sind hier alle Voraussetzungen gegeben?
Die betreffende Grünfläche ist im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 355 "Bürbacher Giersberg" als externe Ausgleichsmaßnahme Nr. 5 enthalten. Die bereits im Jahr 2004 durchgeführte und im städtischen Ökokonto verbuchte Maßnahme ist im Rahmen der Eingriffsbilanzierung mit 11.786 Ökopunkten veranschlagt worden. Soweit die Ausgleichsfläche ganz oder teilweise für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden soll, ist an ihrer Stelle eine andere Ausgleichsfläche der gleichen ökologischen Wertigkeit festzulegen, um das Ausgleichskonzept zum Bebauungsplan Nr. 355 "Bürbacher Giersberg" nicht zu gefährden. Die Eignung der alternativen Ausgleichsfläche ist mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein abzustimmen. Für die geänderte Ausgleichsmaßnahme zum BPlan Nr. 355 ist ein Ratsbeschluss einzuholen.

3. Wie sieht der von der Verwaltung geplante Endzustand dieser zurzeit stark geschädigten Fläche aus?
Die Planung und Ausführung der Außengestaltung wurde durch den Trägerverein getätigt. Nach Fertigstellung der Hochbaumaßnahme wird die heute noch geschotterte Fläche in die Gestaltung des Außenanlagenkonzepts aufgenommen.

4. Welchen Ausschüssen des Rates der Stadt Siegen wurden bzw. werden diese Baumaßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt?
Die Gestaltung der Außenanlage wurde wie zuvor ausgeführt vom Trägerverein durchgeführt. Dazu wurden bisher keine Ausschüsse beteiligt.

5. Welchen Sinn hat der neu angelegte Erdwall?
Um Deponiekosten für die Verbringung des anfallenden Aushubs zu sparen, wurde ein Erdwall am Rande der Kindergartenfläche aus dem übrig gebliebenen Aushubmaterial aufgeschüttet, der zugleich die Trennung des Kindergartengeländes vom Rest des städt. Grundstücks dokumentiert.

6. Der B-Plan Bürbacher Giersberg geht von einer Wertsteigerung von 11786 Wertpunkten auf dieser Fläche aus. Wie viele Wertpunkte sind beim jetzigen Zustand des Geländes noch anrechenbar?
Der Restwert der Ausgleichsfläche in Wertpunkten ergibt sich aus der verbliebenen Größe des nicht durch die durchgeführten Baumaßnahmen dauerhaft beeinträchtigten und zerstörten Geländes. Da aktuell weitere Überlegungen für eine bauliche Nutzung der Restfläche (u. a. Stellplatzfläche für Berufsschüler) angestellt werden, wird die Beteiligung der Gremien erfolgen, wenn ein Gesamtkonzept verwaltungsintern abgestimmt ist. Vorgesehen ist dies ab September 2010.

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