Gemeinsame Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 24.11.2010

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Siegen
Fraktion B. 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Siegen
UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen

Gemeinsame Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 24.11.2010

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

der Rat der Stadt Siegen hat am 14.4.2010 eine Reihe von Beschlüssen zum Haushalt 2010 gefasst, die wir nachfolgend aufführen.
Wir bitten Sie nun um einen Sachstandsbericht, wie diese Beschlüsse umgesetzt worden sind. Konkret möchten wir wissen:

  • Welche Mittel wurden jeweils konkret verausgabt?
  • Welche Maßnahmen wurden konkret durchgeführt bzw. gefördert?
  • Bei vorhandenen Restmitteln: Kommt es zu Mittelübertragungen ins Haushaltsjahr 2011?

    Hier die gefassten Beschlüsse vom April 2010:
  1. Produkt oder Auftrag und Sachkonto I 09020103 7852052 „Maßnahmen zur
    Reduzierung der Eingangsgeschwindigkeiten in Ortsteile“ wird um 97.000 Euro auf 117.000 Euro angehoben (Reduzierung gegenüber 2009 um 13.000 Euro).
  2. Produkt oder Auftrag und Sachkonto I 09020103 7852050 „Dorferneuerung“ wird um 25.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben (Reduzierung gegenüber 2009 um 50.000 Euro).
  3. Produkt oder Auftrag und Sachkonto 001 013 002 5211000 „Bauunterhaltung
    Bürgerhäuser und Sportanlagen“ wird von 0 auf 50.000 Euro angehoben
    (Reduzierung gegenüber 2009 um 100.000 Euro).
  4. Produkt oder Auftrag und Sachkonto 006003003 5279301 „Einrichtung eines
    Schüler- und Jugendparlamentes“ wird von 0 Euro auf 10.000 Euro angehoben (gleicher Ansatz wie 2009). Im Protokoll der Sitzung des Rates am 10.02.2010 heißt es: „ Den Rat wird ein Konzept zur Umsetzung des Beschlusses zum Schüler und Jugendparlament vorgelegt“. In welcher Sitzung des Rates soll dieses Konzept vorgelegt werden?
  5. Produkt oder Auftrag und Sachkonto 006 001 001 5318000 „Individuelle Förderung JHA“ wird um 9.000 Euro auf insgesamt 64.000 Euro angehoben (Reduzierung gegenüber 2009 um 17.600 Euro).
  6. Produkt oder Auftrag und Sachkonto 005 001 003 5318001 „Individuelle Förderung Sozialausschuss“ wird um 16.000 Euro auf insgesamt 61.000 Euro angehoben (Reduzierung gegenüber 2009 um 9.500 Euro).
  7. Produkt oder Auftrag und Sachkonto 005 001 003 5279307 „Interkulturelle Wochen“ wird von 0 Euro auf 3.000 Euro angehoben (gleicher Ansatz wie 2009).
  8. Produkt oder Auftrag und Sachkonto 003 001 001 5499000 „Zuschüsse für kleine offene Ganztagsgrundschulen“ wird von 0 Euro auf auf 30.000 Euro angehoben (Reduzierung gegenüber 2009 um 30.000 Euro).
  9. Produkt oder Auftrag und Sachkonto 014 001 002 5279300 „Pädagogischer
    Umweltpreis“ wird von 0 auf 3.000 Euro angehoben (gleicher Ansatz wie 2009).
  10. Produkt oder Auftrag und Sachkonto 014 001 002 5279301 „Verfügungsmittel
    Fachstelle Klimaschutz“ wird um 5.000 Euro auf insgesamt 15.000 Euro angehoben (Reduzierung gegenüber 2009 um 15.000 Euro).
  11. Produkt oder Auftrag und Sachkonto 005 001 003 5279308 „Maßnahmen im
    Rahmen des Städtebündnis gegen Rassismus“ wird von 0 auf 5.000 Euro
    angehoben (Reduzierung gegenüber 2009 um 15.000 Euro).

Zu Punkt 5,6, und 9 benötigen wir keine Auskünfte, da uns die Informationen hier vorliegen.

Darüber hinaus wurde bereits 2009 die Erstellung eines Leerstandskatasters für Wohnraum beschlossen.
Wurde dieses Kataster nun endlich erstellt?
Wann wird es den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt?

Ebenfalls aus 2009 stammt das städtische Förderprogramm zum Erwerb von
leerstehenden Häusern.
Hierzu fragen wir: Wie wurde diese Förderung 2010 nachgefragt?
Wie viele Bewilligungen gab es? Wie viel Geld wurde insgesamt verausgabt?

Antwort der Verwaltung:

Nr. 1 Maßnahmen zur Reduzierung der Eingangsgeschwindigkeit in Ortsteilen

(Stadtbaurat)
Die Produktkontobezeichnung I 12020100 7852052 lautet "Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung", es wurden 71.653,06 € verausgabt. Für die Machbarkeitsstudie
"Beseitigung Unfallschwerpunkt Breite Straße / Bahnhof Weidenau" 10.302,50 €, für
Software Ampelsteuerung Verkehrssignalanlagen 44.300,21 €, Mehrbedarf
Verkehrsgutachten Schleifmühlchen 1.063,40 €, Baukosten an verschiedenen
Verkehrssignalanlagen 15.986,95 €.. Darüber hinaus sind noch Aufträge im
Geschäftsgang.
Zur Reduzierung von Eingangsgeschwindigkeiten wurden Geschwindigkeitsanzeigetafeln installiert. Gestalterische Umbaumaßnahmen an Ortsteileingängen wurden auf Grund anderer Prioritäten noch nicht gelöst.

Nr. 2 Dorferneuerung
Die im Haushalt veranschlagten Mittel in Höhe von 50.000 € wurden durch Beschluss
des HFA am 06.10.2010 zugeteilt. Die Antragsteller wurden entsprechend
unterrichtet und zum Teil um ergänzende Unterlagen gebeten. Diese liegen der
Verwaltung zwischenzeitlich vor. Die konkreten Zuschussbewilligungen sind in
Vorbereitung und werden in den nächsten Tagen ausgesprochen. Gemäß
Förderrichtlinie haben die Zuwendungsempfänger 6 Monate Zeit, mit den
Baumaßnahmen zu beginnen. Erst dann können die Mittel ausgezahlt werden.
Insofern ist eine Mittelübertragung nach 2011 erforderlich.

Nr. 3 Bauunterhaltung Bürgerhäuser und Sportanlagen (FB 7/4)
Zu dem aufgeführten Produkt Nr. 001 013 002 - 5211000 konnte kein
entsprechender Beschluss bzw. veranschlagte Mittel festgestellt werden. Sofern die
Maßnahme "Turnhalle Langenholdinghausen gemeint ist, die Arbeiten bezgl. der
brandschutztechnischen Maßnahmen sind im Frühjahr abgeschlossen worden.
Derzeit erfolgt die Ausschreibung zur Dachsanierung, die allerdings im Rahmen der
Bauunterhaltung als Einzelmaßnahme erledigt wird.

Nr. 4 Kinder- und Jugendparlament (FB 5)
Wie in der Sitzung des Rates am 10.02.2010 angekündigt, hat der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Siegen in seiner Sitzung am 24.06.2010 die
Einrichtung eines Schüler- und Jugendparlaments beraten (s. Verwaltungsvorlage
Nr. 32412010). Neben einer Bestandsaufnahme vorhandener
Beteiligungsprojekte enthielt die Vorlage einen Zeit- und Arbeitsplan für die
Umsetzung des Ratsbeschlusses. Derzeit werden die damit verbundenen
Befragungen, Beteiligungs- Workshops und Foren ausgewertet. Für die Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 13.01.2011 ist daher vorgesehen, das Konzept
in einer ersten Lesung vorzustellen (s. hierzu auch mündlicher Bericht in der
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.11.2010). Bislang wurden - in
logischer Konsequenz - keine Mittel aus dem Sachkonto „Einrichtung eines
Schüler- und Jugendparlaments" verausgabt. Für 2010 werden aber noch
voraussichtlich 1.500 € benötigt.

Nr. 5 Individuelle Förderung JHA (FB 5)
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2010 die Fördermittel
für 2010 beschlossen (s. Verwaltungsvorlage Nr. 418/2010). Bezüglich der neuen
Förderstruktur wird ergänzend auf die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
09.11.2010 (s. Verwaltungsvorlage Nr. 491/2010) verwiesen.

Nr. 6 Individuelle Förderung AfSFS (FB 5)
Der Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen hat in seiner Sitzung
am 30.09.2010 die Fördermittel für 2010 beschlossen (s. Verwaltungsvorlage
Nr. 418/2010). Bezüglich der neuen Förderstruktur wird ergänzend auf die
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien- und Seniorenfragen vom
11.11.2010 (s. Verwaltungsvorlage Nr. 491/2010) verwiesen.

Nr. 7 Interkulturelle Wochen (FB 5)
Aufgrund der Entscheidung des Rates vom 14.04.2010 sind die Interkulturellen
Tage in das Programm des Jahres 2010 in Kooperation mit KulturSiegen
aufgenommen worden. Das Programm selbst ist bekannt und kann im lnternet
unter www.siegen.de eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Die
Haushaltsmittel in Höhe von 3.000 € sind auskömmlich.

Nr. 8 Zuschüsse für kleine OGTS (FB 4/1)
In 2010 wurden bislang noch keine Mittel verausgabt.
Dem Ausschuss für Schul- und Bildungswesen liegt zur Sitzung am 30.11.2010 ein
Fördermodell zur Unterstützung von kleinen Offenen Ganztagsschulen im Schuljahr
2010/2011 zur Beschlussfassung vor (siehe Vorlage Nr. 542/2010).
Das Fördermodell sieht auf Basis der Anmeldezahlen für die einzelnen Offenen
Ganztagsschulen zum Stichtag 25.10.2010 eine Förderung für die Birlenbacher
Schule (44 Kinder im Ganztag), die Giersbergschule (44 Kinder im Ganztag) und die
Hüttentalschule (29 Kinder im Ganztag) in Höhe von insgesamt 24.760 € vor. Sofern
das Fördermodell in der Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen am
30.11.2010 beschlossen wird, können die Mittel kurzfristig an die Maßnahmeträger
der v. g. Offenen Ganztagsschulen ausgezahlt werden.

Die Schulen haben ihren Bedarf zur Förderung wie folgt konkretisiert:
Die Birlenbacher Schule möchte die Mittel für die Fortsetzung der im vergangenen
Schuljahr begonnenen Sprachfördermaßnahme einsetzen.
Die Giersbergschule plant eine Verwendung für den stundenweisen Einsatz einer
Sozialpädagogin im Ganztag sowie für Personal einer qualifizierten
Hausaufgabenbetreuung.
Die Hüttentalschule möchte die Mittel für die Personalkosten einer sozialpädagogischen Fachkraft im Ganztag einsetzen.

Nr. 9 Pädagogischer Umweltpreis (Stadtbaurat)
Im Jahr 2009 wurden gemäß Beschluss des AfULE vom 03.12.2009 Preisgelder in
Hohe von 1.500 € vergeben.
Im Jahr 2010 betrug die Höhe der Preisgelder gem. Beschluss des AfULE vom
18.11.2010 insgesamt 750,00 €. Die Gelder wurden vollständig von der Volksbank
Siegerland als Sponsor bereitgestellt. Dies ist auch für die kommenden Jahre in
Höhe von 1.500 € zugesagt.

Nr. 10 Verfügungsmittel Fachstelle Klimaschutz (Stadtbaurat)
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 8.005,00 € verausgabt. Im Jahr 2010 werden
voraussichtlich Mittel in Höhe von 14.400 € für klimaschutzrelevante Projekte und
Aktionen benötigt.

Nr. 11 Städtebündnis für Rassismus (FB5)
Die Stelle wurde zum 15.06.2010 mit 0,5 Stellenanteilen besetzt. zurzeit wird im
Rahmen dieses Auftrages bzw. im Rahmen des Städtebündnisses ein
Arbeitskonzept entwickelt. Geplant ist, dies im I. Quartal 2011 in den
Fachausschüssen vorzustellen. Dazu noch folgender Hinweis:
Im Jahr 2011 ist u. a. vorgesehen, mit den Projektmitteln den Internationalen Tag
gegen Rassismus am 21.03 auszurichten. Mit Stand vom 22.11.2010 wurden 401 €
verausgabt. Der Mittelbedarf für 2010 wird sich auf rd. 1.000 € belaufen.
Leerstandskataster für Wohnraum (FB 5).
In der Sitzung des HFA am 30.06.2010 wurde festgelegt, dass der Bereich
Leerstandskataster in Federführung des FB 5 in Verbindung mit der AG Demografie
aufgearbeitet wird. Verabredet wurde, eine abschließende Betrachtung und damit
Behandlung im Rat bzw. seinen Fachausschüssen im IV. Quartal 2010
vorzunehmen. Dies muss auf das I. Quartal 2011 verschoben werden.
Hintergrund dafür ist, dass die damit verbundenen Kosten (geschätzt durch den
Fachbereich einmalig 70.000 € / ohne Folgekosten, die noch nicht beschrieben
werden können) sowie die personelle Besetzung (auch in Fortsetzung der
Wiederbesetzung der Planungsstelle Wohnen) noch nicht geklärt werden konnten.
Die Vorstellungen des Fachbereichs 5 umfassen:

  • Datenbänke (evtl. auch nur für Teilbereiche) mittels Lageplänen und unter
    Einbeziehung
  • der Dorfentwicklungspläne aufzubauen und daraus ableitend Aussagen zu
  • leerstehenden Häusern und Wohnungen,
  • leerstehenden gewerblichen Gebäuden
  • ggfs. in absehbarer Zeit leerstehenden Häusern, Wohnungen und
    gewerblichen Gebäuden sowie
  • ausgewiesenen Neubauflächen

zu treffen.
Ziel ist es dabei, eine generelle Beschreibung (Profil) für das Planungsgebiet
vorzunehmen. Generell ist aber noch nicht gelöst, ob und mit welchem Aufwand eine
Datenerhebung der in Siegen vorhandenen Gebäude unter den v. g. Bewertungen
umgesetzt und wie diese Datenbank dauerhaft gepflegt werden kann (23.817
Wohngebäude mit 51.787 Wohnungen zum 31.12.2008) Förderprogramm zum Erwerb von leerstehenden Häusern (FB 5).
Hierzu wird auf die Berichterstattung im Fachausschuss verwiesen. Für 2009 und
2010 standen insgesamt 225.000 € zur Verfügung (davon 75.000 € in 2010). Die
nicht in Anspruch genommenen Mittel aus 2009 wurden nach 2010 übertragen bzw.
stehen zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt wurden bisher 54 Anträge gestellt.
Davon konnten insgesamt 29 Anträge bewilligt werden. Die Ablehnungen erfolgten
überwiegend, weil die Voraussetzungen zur Förderung nicht gegeben waren; einige
wenige musste aber auch wegen fehlender Haushaltsmittel abgelehnt werden.
Übertragung von Restmitteln nach HJ 2011 (Kämmerer).

Anlässlich einer gleich lautenden Fragestellung der drei Fraktionen zur Sitzung des
Rates der Stadt am 10.02.2010 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur
Übertragung von Haushaltsmittel (= Ermächtigungsübertragung für Auszahlungen
und Aufwendungen) eingehend erläutert und dabei insbesondere die hierfür
geltenden strengen Bestimmungen für Kommunen in der Haushaltssicherung bzw.
im Nothaushalt dargestellt. Insofern wird auf diese grundsätzlichen Ausführungen in
der Sitzung des Rates am 10.02.2010 verwiesen.

Vor dem geschilderten eindeutigen rechtlichen Hintergrund und der zu treffenden
Feststellung, dass die Übertragung nicht in Anspruch genommener
Ausgabeermächtigungen des Jahres 2010 in das Jahr 2011 die ohnehin schon
angespannte Finanzlage zusätzlich belastet, ist beabsichtigt, mit
Ermächtigungsübertragungen weiterhin sehr restriktiv umzugehen und dabei
folgende Grundsätze zu verfolgen:
1. Nicht in Anspruch genommene Ausgabeermächtigungen für konsumtive
Aufwendungen werden in der Regel nicht übertragen. Ausnahmen können nur bei
solchen Positionen gemacht werden, bei denen in 2010 rechtliche Verpflichtungen
eingegangen worden sind, für die eine anderweitige Finanzierung des Aufwandes in
2011 nicht sichergestellt werden kann.
2. Im Bereich der Investitionen sollen bei den Maßnahmen Ermächtigungsübertragungen vorgenommen werden, bei denen in 2010 rechtliche Verpflichtungen, beispielsweise in Form von erteilten Aufträgen, eingegangen worden sind. Bei bisher noch unbewirtschaftet gebliebenen Haushaltsmitteln ist in jedem Fall der aktuelle Bearbeitungsstand zu hinterfragen. Es wird Aufgabe von Rat und Verwaltung sein, die Weiterverfolgung der hierzu vorgesehenen Maßnahmen im Lichte der Haushaltssituation der Stadt kritisch zu hinterfragen.
Nach seiner Einschätzung können dabei nur unabweisbar notwendige Ausgabeermächtigungen von 2010 nach 2011 überstellt werden. Es liegt in der
abschließenden Zuständigkeit des Rates, die jeweiligen Maßnahmen kritisch auf ihre
Haushaltsverträglichkeit zu prüfen. Die Verwaltung wird hierzu - wie in der
Vergangenheit - entsprechende Aufstellungen vorlegen; der diesbezügliche
Ratsbeschluss ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich vorzulegen, wobei für jede
Maßnahme der Rechtsgrund und die finanziellen Auswirkungen der Ermächtigungsübertragung darzustellen sind.

Herr Groß ist der Meinung, dass rd. 1/3 der Maßnahmen nicht abgearbeitet wurden
und fragt, ob die Verwaltung das für angemessen hält.

Bürgermeister Mues kann die Frage nicht nachvollziehen. Aus den Antworten gehe
hervor, dass die einzelnen Positionen erledigt seien oder sich in Bearbeitung
befinden.

Grüne Geschäftsstelle

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