Ausdehnung des Bereichs des gebührenpflichtigen Kurzzeitparkens in der Straße „Bahnhof Weidenau“

Antrag zur Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Siegen am 08.07.2010
Ausdehnung des Bereichs des gebührenpflichtigen Kurzzeitparkens in der Straße „Bahnhof Weidenau“

Sehr geehrter Herr Krombach,
wir bitten folgenden Antrag in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschuss auf die Tagesordnung zu nehmen und zur Abstimmung zu stellen:

Beschlussvorschlag
Der Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Siegen beauftragt die Verwaltung, den Bereich des gebührenpflichtigen Kurzzeitparkens in der Straße „Bahnhof Weidenau“ bis hin zur Mündung in die Breite Straße auszudehnen.

Begründung
In der Straße „Bahnhof Weidenau“ ist schienenseitig ein Streifen zum gebührenpflichtigen Kurzzeitparkens ausgewiesen, der sowohl für den Bring- und Abholverkehr des Bahnhofs als auch von Kunden des Siegerlandzentrums und der im Bereich Weidenauer Straße und Bahnhof Weidenau gelegenen weiteren Geschäfte intensiv genutzt wird. Zu Spitzenzeiten reichen die Kapazitäten allerdings nicht aus, sodass ein nicht unerheblicher Parksuchverkehr entsteht. Der Straßenabschnitt unmittelbar im Anschluss an die Mündung in die Breite Straße (ca. 50 m) ist nicht Teil dieser gebührenpflichtigen Parkzone. Dieser Bereich steht dem Kurzzeitparkbetrieb jedoch nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Ortsbegehungen durch den Antragsteller haben gezeigt, dass es sich bei den abgestellten Fahrzeugen offenbar um Fahrzeuge handelt, die einem anliegenden Gewerbebetrieb zugehörig sind und deren Parkdauer sich häufig über mehrere Stunden erstreckt.

Durch die vorgeschlagene Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkbereiches auf den Mündungsbereich der Straße Bahnhof Weidenau würde die Nutzung als Dauerparkplätze eingeschränkt und dadurch das Angebot an Kurzzeitparkplätzen erheblich erhöht. Diese Maßnahme würde zu einer deutlichen Reduzierung des
Parksuchverkehr führen, was auch in Hinblick auf den derzeitigen Unfallschwerpunkt im Kreuzungsbereich Breite Straße – Bahnhof Weidenau (vgl. TOP 5 der 1. Sitzung der Arbeitskommission des Verkehrsausschusses vom 26.01.2010) positive Effekte mit sich bringen könnte. Zusätzlich ist zu bedenken, dass Kommunen mit einem Nothaushalt angehalten sind, die kommunalen Einkünfte zu optimieren. Auch wenn die durch den Beschlussvorschlag zu erzielenden Mehreinnahmen wohl nur gering sind, so sind sie auch als Teil des Bemühens anzusehen, zu dieser Optimierung beizutragen.

 

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Verkehrsausschusses am
08.07.2010
4.1 Ausdehnung des Bereichs des gebührenpflichtigen Kurzzeitparkens in
der Straße „Bahnhof Weidenau“
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.06.2010

Die SPD-Fraktion sehe keinen Bedarf, erklärt Herr Eckhardt, eine Änderung
vorübergehend bis zum Bau des Kreisels für maximal drei Plätze vorzunehmen.

Die CDU-Fraktion sehe ebenfalls einen Anlass für eine Änderung, die letztlich zu
Lasten der Anlieger gehe, so Herr Ferger.

Herr Krombach entgegnet, die Realisierung des Kreisels sei noch nicht absehbar.
Die Parkplätze würden mehr zu Werbezwecken genutzt, als für die Fahrzeuge von
Beschäftigten. Eine Bewirtschaftung bringe Einnahmen, der Aufwand für ein
zusätzliches Schild sei verhältnismäßig gering.

Herr Hamich hält fest, die Nutzung der Fläche könne nicht zwingend einer
angrenzenden Firma zugeschrieben werden. Der Parkdruck in diesem Bereich sei
nicht so groß, dass erhebliche finanzielle Einbußen zu beklagen wären.

Herr Kunter moniert, die Fläche stehe als Kurzzeitparkplatz nicht zur Verfügung. Der
Bedarf für Besucher der angrenzenden Behörden sei nach Auffassung der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vorhanden.

Grüne Geschäftsstelle

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