Städtebaulicher Vertrag Sieghütter Hauptweg

Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 14.04.2010

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

In der letzten Sitzung des Werksausschusses wurde der Auftrag zur Erneuerung eines Teils des Kanals im Sieghütter Hauptweg vergeben. Die Investitionskosten liegen bei über 200.000 € und waren im Wirtschaftsplan von ESi für 2010 nicht enthalten.
Anlass für diese ungeplante Baumaßnahme ist ein städtebaulicher Vertrag vom 22.12.2010, abgeschlossen von der Verwaltung, in dem sich die Verwaltung zur Durchführung dieser Maßnahme verpflichtet. Da der Rat der Stadt Siegen bisher mit diesem Thema nicht befasst war und auch  keine Beschlüsse dazu gefasst hat, fragen wir zur Aufklärung dieses Vorgangs:

  1. Weshalb wurde der angesprochene städtebauliche Vertrag dem Rat bisher nicht zur Beschlussfassung vorgelegt?
  2. Was sind die genauen Inhalte dieses Vertrags, welche Verpflichtungen ist die Stadt Siegen mit diesem Vertrag eingegangen?
  3. Der Rat hat am 16.12. den Wirtschaftsplan für ESI beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt müssen der Verwaltung die Inhalte des am 22.12. geschlossenen städtebaulichen Vertrages bekannt gewesen sein. Weshalb wurde der Rat am 16.12. nicht darüber informiert und weshalb hat die Verwaltung am 16.12. nicht eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans 2010 vorgeschlagen?
  4. Wie hoch ist der Restbuchwert des Kanals, der jetzt erneuert werden soll?
  5. Wann hätte der Kanal nach der bisherigen Planung von ESI erneuert werden müssen?
  6. Wie sieht das formal korrekte Verfahren zur Änderung des ESi-Wirtschaftsplans bzw. zur Aufnahme neuer Projekte aus?

Die Antwort der Verwaltung (PDF)

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