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Sehr geehrte Frau Strunk,
zu dem von uns am 27.01.2010 beantragten Tagesordnungspunkt Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für freilaufende Katzen“ legen wir folgenden Beschlussvorschlag mit Begründung vor:
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie beauftragt die Verwaltung eine Verordnung für ein Kastrations- und gleichzeitiges Kennzeichnungsgebot für freilaufende Katzen auf der Basis der hier aufgeführten Maßnahmen sowie den Verordnungen der Städte Paderborn und Düsseldorf zu erarbeiten.
Begründung
Ein großes Problem mit unkontrolliert und unversorgt wachsenden Katzenpopulationen haben inzwischen viele Städte in Deutschland. Nicht nur herrenlose verwilderte Katzen vermehren sich, sondern auch freilaufende, unkastrierte Katzen in menschlicher Obhut.
In beiden Fällen gibt es Versorgungs- und Unterbringungsprobleme mit dem Nachwuchs, der dazu noch 2x im Jahr zahlreich zur Welt kommen kann. Bei den wildlebenden Katzen sterben die Tiere oft einen elenden Tod und leiden unterernährt und ungeimpft an Krankheiten, die sie auch wieder auf andere Katzen – in bestimmten Fällen auch auf Menschen – übertragen können. Eine weitere Gruppe sind Katzenhalter in der Landwirtschaft. Hier werden bis heute die Jungen nicht selten vom Halter getötet oder sich selbst überlassen. Auch bei den in menschlicher Betreuung befindlichen Katzen werden die Tierhalter/-innen oft mit ungewolltem Nachwuchs konfrontiert, der dann die Versorger nicht nur zeitlich und räumlich, sondern auch finanziell überfordert. Eine Unterbringung von 5-8 Jungtieren ist dazu mühselig, spätestens beim 2. Wurf findet sich häufig kein zu Hause mehr, die Tiere werden ausgesetzt oder getötet.
Zumeist sind jedoch die Tierheime die Anlaufstelle, die bis an die Kapazitätsgrenzen mit Katzen gefüllt sind. Hier bleiben die Kosten für Impfung, Kastration und Versorgung hängen. In manchen Städten ist das Ausmaß des Problems derart angewachsen, dass die Tierheime und Tierschutzverbände Alarm schlagen. Tierheime verhängen einen Aufnahmestopp für Katzen, die Tiere verenden elendig auf der Straße.
In Paderborn, aber auch jüngst in Düsseldorf, wo auch ein Kastrationsgebot für freilaufende Katzen
beschlossen wurde, ist man nun dabei, erste Erfahrungen mit der Umsetzung des Kastrationsgebotes zu sammeln. Führende Tierschutzorganisationen begrüßen die laufenden Maßnahmen zur Stabilisierung – nicht Ausrottung – der Katzenpopulation unter Tierschutzaspekten.
Auch die Tierheime in Siegen und Umgebung befürworten diese Maßnahmen, da in einigen Heimen die Menge der aufgefundenen oder abgegebenen Tiere nur noch mühsam versorgt werden kann und in einigen Städten bereits Aufnahmestopps verhängt werden mussten. Trotz regelmäßig durchgeführter Kastrationsmaßnahmen einiger Tierschutzorganisationen sind durchschlagende Erfolge zur Minimierung der Population nicht erkennbar.
Den Kommunen, deren Pflichtaufgabe die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren ist, kann durch eine Stabilisierung der Katzenpopulationen durch ein Kastrationsgebot kurz- bis mittelfristig auch ein enormer Kostenaufwand erspart werden.
Die Maßnahmen müssten sich konzentrieren auf
Der Stadtverwaltung entstehen keine Kosten, da die Kastration und die damit verbundene Chip-Kennzeichnung der Katzen vom Tierhalter oder bei streunenden Katzen/Fundtieren vom Tierschutz/Tierheim übernommen werden.
Auszug aus dem Protokoll der Sitzung mit dem Beratungsergebnis:
2. AfULE 11.02.2010
4. Anträge gemäß § 9 der Geschäftsordnung
4.1 Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für freilaufende Katzen
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frau Strunk erläutert den Antrag und weist auf das Überangebot von Katzen im Stadtgebiet hin, welches einzugrenzen sei.
Herr M. Müller begrüßt den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Problematisch seien jedoch die enormen Kosten, die für eine Kastration der Tiere anfallen. Er erweitert den Antrag dahingehend, dass parallel neben der Erarbeitung der Verordnung die Öffentlichkeitsarbeit mit entsprechenden Appellen an die Tierhalter durch die Verwaltung forciert werden müsse.
Nach Auffassung von Herrn Schneider sollte zunächst eine massive Öffentlichkeitsarbeit mit einer Überprüfung der Ergebnisse in einem Jahr betrieben werden. In diesem Zusammenhang sei außerdem die Nachhaltigkeit der Regelungen in den anderen Städten zu untersuchen. Dann könne immer noch eine Verordnung erlassen werden, wobei die rechtliche Handhabe geklärt werden müsse.
Herr H. Müller schließt sich den Ausführungen von Herrn Schneider an. Zunächst sei innerhalb von einer Probezeit die Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit den ansässigen Tierärzten erforderlich. Fraglich sei, ob die Tierhalter bereit seien, die Kosten für die Kastration zu zahlen und wie die Kontrolle eines Gebotes erfolgen könne.
Frau Strunk unterstreicht, der heutige Beschluss beinhalte eine Beauftragung der Verwaltung zur Erarbeitung einer Vorlage über die ordnungsrechtliche Umsetzung von Gegenmaßnahmen.
Einer Erweiterung des Antrags um die gleichzeitige Forcierung der Öffentlichkeitsarbeit stimmen Herr M. Müller, Herr H. Müller und Herr Schneider zu.
Herr Sauerland erklärt, eine Ordnungsbehördliche Verordnung könne nicht verpflichtend durch den Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie beschlossen werden. Als Fachausschuss sei der Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung zu beteiligen und sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat in die endgültige Beratungsfolge einzubinden. Weiterhin müsste ggf. eine Abstimmung mit dem Kreisveterinäramt erfolgen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie des Rates der Stadt Siegen beauftragt die Verwaltung, eine Verordnung für ein Kastrations- und gleichzeitiges Kennzeichnungsgebot für freilaufende Katzen auf der Basis der im Antrag aufgeführten Maßnahmen sowie den Verordnungen der Städte Paderborn und Düsseldorf zu erarbeiten und parallel die Öffentlichkeitsarbeit voranzutreiben.
Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Stadtverband Siegen
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