Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Siegen am  11.11.2009

Straßenreinigungssatzung der Stadt Siegen, hier: Winterdienst

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Ratsitzung am 25.03.2009 wurde über die Änderung der Satzung der Stadt Siegen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren entschieden. In der Diskussion wurde von Frau Strunk im Namen unserer Fraktion beantragt, die auf die Anlieger übertragene Reinigung der Fuß und Verbindungswege, vor allem der Winterdienst, wieder in die Zuständigkeit der Stadt Siegen zu
übernehmen. Von Verwaltungsseite wurde zugesagt, die diesbezüglichen Kosten „im Laufe der nächsten Monate“ darzulegen. Im Protokoll ist Ihre Feststellung vor der Abstimmung, dass Vorschläge bezüglich der Reinigungspflicht gesondert beraten werden sollten, festgehalten.

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann wird die weitere Beratung der Frage der Reinigungspflicht im Fachausschuss bzw. im Rat erfolgen? Wann wird die Kostendarstellung, wie im Rat angekündigt, vorgelegt?
  2. Wie kann noch vor Beginn der Wintersaison eine Regelung getroffen werden, die besonders ältere und gesundheitlich beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger von der Schneeräumpflicht freistellt?


Antwort der Verwaltung:

Herr Düber beantwortet die Fragen wie folgt:
Die notwendigen Berechnungen zum "Winterdienst auf Verbindungswegen" sind
fast abgeschlossen. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 41.000 qm, die
überschläglich zu Kosten von ca. 240.000 € jährlich führen würde, die entweder den allgemeinen Haushalt belasten oder ausschließlich auf die Anlieger von
Verbindungswegen umgelegt werden müssten. Letzteres würde eine erhebliche
Gebührenerhöhung für die Anlieger beinhalten. Es ist beabsichtigt, den Ausschuss
für Umwelt, Landschaftspflege und Energie mit dem Thema zu befassen.
Eine Regelung vor der Wintersaison wird nicht möglich sein, weil hierfür die
entsprechenden Beschlüsse zu Satzungsänderungen erfolgen müssen. Im Übrigen ist es trotz allem Verständnis nicht zulässig, besonders ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger als separate Gruppe von der Schneeräumpflicht auszunehmen.

 

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