Siegen, 26.08.2009

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Siegen am 26.08.2009.
Sicherheit bei Großveranstaltungen in der Oberstadt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in den letzten Jahren werden vermehrt Großveranstaltungen in der Siegener Oberstadt und auch im Park des Oberen Schlosses durchgeführt, die sicher bei entsprechender Konzeption einen Beitrag zur Verbesserung der Attraktivität der Stadt leisten können.
Ein Beispiel für diese Art von Veranstaltungen ist die "Nacht der 1000 Lichter" am 22.08.2009.
In den letzten Wochen wurden wir vermehrt von Siegener Bürger/-innen auf die mit solchen Großveranstaltungen verbundenen Sicherheitsprobleme angesprochen.
Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie wird gewährleistet, dass notwendige Rettungswege für Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst ständig freigehalten werden?
Antwort:
Grundsätzlich waren die Rettungswege für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Wie bei jeder Großveranstaltung in der Siegener Innenstadt kann es naturgemäß zu Verzögerungen in der Anfahrt von Rettungsfahrzeugen, insbesondere durch "Fußgänger/Besucherströme" auf den Fahrbahnen kommen. Um dem entgegen zu wirken, waren das City-Service-Team und die Polizei vor Ort und haben von einem ruhigem Verlauf der Veranstaltung berichtet.

2. Wo verläuft der Rettungsweg zum Park des Oberen Schlosses und zu den Schlossgebäuden?
Antwort:
Die formale Zufahrt für die Einsatzfahrzeuge führt durch die Burgstraße bzw. über den Parkplatz Hasengarten oder die Zufahrt Höhstraße.
Alternativen bestehen zusätzlich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten. Die Schlossparkanlage verfügt über insgesamt fünf offizielle Zugänge, von denen vier (von der Höhstraße/Alte Jugendherberge, vom Parkplatz Hasengarten, durch das Torgebäude sowie vom nördlichen Altenhof aus) ebenerdig und stufenlos begeh- und befahrbar sind. Der schmalste dieser vier Zugänge ist noch 2,50m breit (der breiteste ca. 3,80m breit) und damit ausreichend dimensioniert für das Befahren von entsprechenden Rettungsfahrzeugen. Es handelt sich beim Oberen Schloss Siegen damit um ein historisches Schlossgebäude, das wie kaum eine andere deutsche Burganlage in vergleichbarer Höhenlage über drei Straßen von nahezu allen vier Himmelsrichtungen derartig barrierefrei zugänglich ist. An drei der genannten Zugänge (Jugendherberge, Hasengarten und Torgebäude) war während der "Nacht der 1000 Lichter" ausreichendes Kassen- bzw. Sicherheitspersonal stationiert, das
im Ernstfall die dort aufgestellten Absperrgitter innerhalb weniger Sekunden hätte verschieben können, so dass eine ungehinderte Zufahrt zum Schlosspark jederzeit gewährleistet war. Darüber hinaus war während der Veranstaltung auf dem Parkplatz Hasengarten ein Sanitätsfahrzeug incl. Besatzung permanent anwesend, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr waren in einer Entfernung von ca. 300m vom Torgebäude am "Klubb" stationiert.

3. Bei der Nacht der 100 Lichter 2007 fiel die gesamte Beleuchtung des Schlossparks, während der Anwesenheit von Tausenden von Besucher/-innen, zeitweise aus. Hält die Verwaltung vor diesem Hintergrund die Installation einer netzunabhängigen Sicherheitsbeleuchtung für sinnvoll oder erforderlich? Wurde eine Sicherheitsbeleuchtung diese Jahr vorgehalten?
Antwort:
Da es sich nicht um eine Versammlungsstätte handelt, ist eine netzunabhängige Stromversorgung zwar wünschenswert, aber nicht vorgeschrieben. Die vorhandene Elektroversorgung wurde gerade vor dem Hintergrund der Erfahrung der "Erstveranstaltung
2007" erneuert, ausgebaut und an den "neuen" Bedarf angepasst. Wobei in der Nachbetrachtung der Veranstaltung 2007 festzuhalten ist, dass auch bei dem damaligen Ausfall der Beleuchtung zu keinem Zeitpunkt auch nur ansatzweise Panikgefahr oder Unruhe bestand. Hierzu habt sicherlich maßgeblich die "verbliebene Geländebeleuchtung" mit über 3.000 im Schlosspark aufgestellten Kerzen und Windlichtern erheblichen Anteil gehabt.

4. Im Schlosspark ist bei solchen Veranstaltungen mit Tausenden von Besuchern zu rechnen. Damit Eintrittsgelder erhoben werden können, sind die normalen Zugänge geschlossen. Um im Falle von Panik, Feuer oder anderen Katastrophen den Schlosspark schnell räumen zu können, sind ausreichend dimensionierte, beschilderte und beleuchtet Rettungswege erforderlich. Entspricht das Rettungswegekonzept für den Schlosspark allen einschlägigen Vorschriften? Stellt dabei die teilweise falsche Schlagrichtung der Zugangstore ein Problem dar? Wie wird sichergestellt, dass im Falle von Panik sofort alle Tore des Schlossparks geöffnet werden?
Antwort:
Bei einer Gefährdungsbeurteilung für die Veranstaltung ist zuerst die Frage nach möglichen Szenarien gestellt worden, die ein Fluchtverhalten auslösen könnten. Im Fall dieser Veranstaltung ist eine solche Gefahr als gering eingestuft worden.
Im Park haben sich zeitgleich ca.1.000 bis maximal 2.000 Besucher aufgehalten. Für diese Anzahl sind die Fluchträume ausrechend dimensioniert. Neben den drei permanent geöffneten Haupttoren blieben die beiden Tore zum Altenhof geschlossen. Wiewohl die Panikforschung zeigt, dass Menschen in Panik grundsätzlich in die Richtung flüchten, aus der sie das Veranstaltungsgelände betreten haben, waren zwei Helfer mit entsprechenden Schlüsseln ausgestattet und entsprechend positioniert, um im Ernstfall auch diese Tore sofort öffnen zu können.

5.
Mit wie viel Besuchern wurde im Vorfeld der "Nacht der 1000 Lichter" gerechnet, wie viele sind tatsächlich gekommen, wie viele davon haben sich im Schlosspark aufgehalten?
Antwort:
Die Gesamtbesucherzahl bei der "Nacht der 1000 Lichter" in der Oberstadt, am Unteren Schloss und am Oberen Schloss kann aufgrund der Schnittmengenproblematik nicht genau beziffert werden. Schätzungen zufolge bewegt sich die Besucherzahl
bei rund 7000. Beim Lichterfest im Schlosspark wurden gemäß Kassenabrechnung des Apollo-Theaters 3.684 zahlende Besucher gezählt - incl. Pressekarten, Sponsorentickets, Kinder bis 14 J (kostenlos) ist von einer Gesamtbesucherzahl von rund 4000 Menschen über den kompletten Veranstaltungszeitraum (3,5 Stunden) auszugehen. Gegenüber 2008 bedeutet dies eine Steigerung der Besucherzahl um rund 10% - was aufgrund des Vorjahreserfolges und des absehbar guten Wetters in dieser
Größenordnung auch zu erwarten war. Aufgrund der Besucherfluktuation (ausgehend von einer geschätzten Verweilzeit von 1 bis 1,5 Stunde) ist davon auszugehen, dass sich selbst zu Stoßzeiten kaum mehr als 2000 Besucher gleichzeitig auf dem
15.000qm großen Veranstaltungsareal befanden.

6. Die "Nacht der 1000 Lichter" wird von einer Veranstaltergemeinschaft veranstaltet. Welche dieser Organisationen und welche Person trägt letztendlich die Verantwortung für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften? Besteht beim Veranstalter eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Versicherungssumme?
Antwort:
Grundsätzlich ist Voraussetzung für derartige Veranstaltungen auf städtischen Flächen der Nachweis einer Veranstalterversicherung. Diese liegt auch hier vor. Darüber hinaus legt die Stadt Siegen im Rahmen der verbleibenden Betreiberverantwortung großen Wert darauf, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bereits in der frühzeitigen Einbindung in die Planung der Veranstaltung, aber auch in der späteren Durchführungsauswertung sehr gezielt aufzuarbeiten.

Frau Radermacher beantwortete die Fragen.

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