SPD-Fraktion             Fraktion B. 90/DIE GRÜNEN            UWG-Fraktion
  im Rat der Stadt Siegen  

Siegen, 11.03.2009


Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 25.03.2009
Termin Kommunalwahl 2009


Die unterzeichnenden Fraktionen legen folgenden Beschlussvorschlag vor und bitten um die Beratung und Abstimmung in der Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 25.03.2009:

Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt fordert die Landesregierung auf, den Termin der Kommunalwahl 2009 mit dem Termin für die Bundestagswahl am 27. September zusammenzulegen.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu ermitteln, welche Erfolgsaussichten eine Klage gegen das Land auf Übernahme der durch einen zusätzlichen Wahltermin bedingten Mehrkosten hat.


Begründung
Das Landesverfassungsgericht hat mit Richterspruch vom 18.02.2009 das Vorhaben der Landesregierung NRW, die Kommunalwahl vorzuziehen und am 07.06.2009 mit der Europawahl durchzuführen, für verfassungswidrig erklärt. Da der neu gewählte Rat erst am 21. Oktober zusammentreten werde, sei das viereinhalb monatige Nebeneinander von gewählten und abgewählten Räten als Verstoß gegen die Volkssouveränität zu werten. Der Präsident des Verfassungsgerichtes, Michael Bertrams, bezeichnete das entsprechende Gesetz insoweit als „mit demokratischen Grundsätzen (...) unvereinbar und nichtig“.
Daraufhin nannte Innenminister Wolf in einer Presseerklärung den 30. August 2009 als neuen Termin für die Kommunalwahl. Dieser Termin liegt vier Wochen vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 und zwei Wochen nach den Schulferien.

Aus Sicht einer Kommune bringt der geplante Wahltermin erhebliche organisatorische und finanzielle Belastungen mit sich. So würden die Wählerinnen und Wähler am 7. Juni, am 30. August und am 27. September innerhalb von drei Monaten für drei Wahlen an die Urnen gerufen.
Zentrale Argumente der Landesregierung für die Durchführung der Kommunalwahlen am Tag der Europawahl waren die Bündelung von Wahlen, die Reduzierung von Kosten und die Erhöhung der Wahlbeteiligung. Diese Ziele werden durch die nun beabsichtigte getrennte Durchführung von Kommunal- und Bundestagswahl erkennbar nicht erreicht.
Derartig viele und kurz hintereinander liegende Wahltermine könnten etliche Wahlberechtigte von einer Wahlbeteiligung abhalten und so negative Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung haben. Zudem bleibt den ehrenamtlich politisch Aktiven mit zwei Wochen nach Ende der Sommerferien in NRW wenig Möglichkeit, in angemessenem Umfang für sich und ihre politischen Positionen zu werben. Der Stadtverwaltung wird es sehr schwer fallen, die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in so kurzer Abfolge wieder zu aktivieren.
Für die Stadt Siegen und viele andere Städte und Kreise ist die Durchführung der Kommunalwahl an einem separaten Termin mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, allein für Siegen werden 40.000 Euro veranschlagt.
Angesichts der immer weiter eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten in unserer Stadt ist diese überflüssige Ausgabe den BürgerInnen schwer vermittelbar, zumal diese Kosten leicht zu vermeiden wären.

Aus diesen Gründen kann es nur eine sinnvolle Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen geben: ein gemeinsamer Termin für die Kommunalwahl und für die Bundestagswahl am 27. September 2009.
Wir fordern die Landesregierung auf, im Sinne einer hohen Wahlbeteiligung, einer Bündelung der Urnengänge und zur Vermeidung zusätzlich entstehender Kosten den 27.09.2009 für die Kommunalwahl 2009 festzulegen.

Ergebnis der Abstimmung im Rat
Der Antrag wird mit den Stimmen der antragstellenden Fraktionen angenommen, CDU und FDP stimmen dagegen.

 

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