Siegen, 09.06.2009

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie der Stadt Siegen am 25.06.2009
Naturschutzgebiet „Heiden und Magerrasen Trupbacher Heide“

Bereits mehrfach wurde in den letzten Jahren Kritik an der mangelnden Fürsorge für das im Stadtgebiet liegende FFH-Gebiet „Trupbacher Heide“ geübt. Die verantwortliche Untere Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein bzw. Herr Landrat Breuer kommen offensichtlich ihrer Fürsorgepflicht nicht nach.  Ausweisung der Begehungen, Verhaltenshinweise und –gebote für einen Aufenthalt im Naturschutzgebiet, Informationen zu Flora, Fauna und gebotenem Artenschutz fehlen weiterhin.
Bereits letztes Jahr wurden unsachgemäße und dem gesetzlich festgesetzten Schutz des Gebietes zuwiderlaufende Handlungen und Zerstörungen aufgezeigt und nicht unterbunden.

Jetzt gibt es erneut Vorwürfe gegen den Kreis, der hier offensichtlich untätig weiteren Zerstörungen der Landschaft Vorschub leistet und seiner Aufgabe, dieses wertvolle Gebiet aktiv zu schützen und weiter zu entwickeln, nicht nachkommt. Aufgrund dieser nicht nachvollziehbaren Untätigkeit des Kreises haben sich die Naturschutzverbände offen an den nordrhein-westfälischen Umweltminister gewandt und um Unterstützung gebeten. Jahrelanges Ehrenamt und tausende unentgeltliche Arbeitsstunden von Bürgerinnen und Bürgern, die dieses wertvolle Gebiet in Siegen erhalten und schützen wollen, werden so missachtet und zunichte gemacht.

Da die Trupbacher Heide in wesentlichen Anteilen im Gebiet der Stadt Siegen liegt, fragen wir:

1. Was hat die Stadt Siegen, die Kenntnis über die schädigenden Eingriffe (massive Holzablagerungen, Störung der Brutgebiete der Heidelerche (rote Liste), Vandalismus, Motorradfahren, unerlaubtes Grillen und Zelten etc.) und fehlende Schutzmaßnahmen (ordentliche Ausschilderungen der begehbaren Wege, Informationen zum NSG etc.) des Kreises Siegen-Wittgenstein hatte und hat, in den letzten Jahren unternommen, um den Kreis zur Erledigung zumindest seiner gesetzlichen Pflichtaufgaben zu bewegen?
2. Wer ist Eigentümer des abgelagerten Holzes?
3. Wer hat die Holzablagerungen im Naturschutzgebiet genehmigt?
4. Wie viel Holz wurde im Naturschutzgebiet (wo genau?) abgelagert?
5. Ist das Holz mit Insektiziden behandelt?
6. Ist das Forstamt Hilchenbach/des Kreises Siegen-Wittgenstein in Kenntnis gesetzt worden oder in irgendeiner Weise in die Vorgänge involviert?
7. Welche Maßnahmen sieht die Stadt Siegen vor, um zukünftig o.g. Zuwiderhandlungen vermeiden zu helfen?
8. Auf welcher gesetzlichen Grundlage sind welche Rechtsmittel bei Gesetzesverstößen gegen Schadensverursacher (Holzablagerungen in Naturschutzgebieten) einzuleiten?
9.  Auf welcher Grundlage sind welche Rechtsmittel gegen die Untätigkeit der verantwortlichen Behörde einzuleiten?
10. Wann werden die von Holzrückarbeiten zerstörten Wanderwege wieder in Stand gesetzt und begehbar gemacht?

Zu den Antworten

 

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