Siegen, 02.02.2009

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Siegen am 11.02.2009
Kauf der Karstadt-Tiefgarage durch das Land NRW und seine Konsequenzen

Im Oktober 2008 legte die Verwaltung ihre Konzeption zur Nach- und Umnutzung des „Unteren Schlosses“ vor. Während es über die Ziele der Umnutzung einen breiten, fraktionsübergreifenden Konsens gibt, führte die konkret vorgesehene Art und Weise der Umsetzung durchaus zu kritischen Fragen.

So ist auf den ersten Blick nicht nachzuvollziehen, weshalb ein Konsortium aus Stadt, Kreis und Sparkasse das im Besitz des Landes stehende Denkmal „Unteres Schloß“ erwerben  und damit das Land aus seinen Pflichten als Eigentümer gemäß Denkmalschutzgesetz entlassen soll, nur um anschließend das Gebäude zu einer nicht kostendeckenden Miete der landeseigenen Universität Siegen zu überlassen.

Für zusätzliche Verwirrung in dieser Angelegenheit sorgte die Nachricht, dass das Land NRW zwischenzeitlich die Karstadt-Tiefgarage erworben hat (s. dazu die beiliegende Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Johannes Remmel).

Abgesehen vom undurchsichtigen Umgang des Landes mit Steuergeldern (über den Kauf für 3,4 Mio. € wurden die zuständigen Gremien erst nachträglich unterrichtet, einen Beschluss demokratisch legitimierter Gremien zum Ankauf der Tiefgarage gab es offensichtlich nicht), wirft dieser Vorgang auch aus der Sicht der Stadt Siegen einige Fragen auf.

Wir fragen daher:

  1. Wann wurde die Stadt Siegen zum ersten Mal durch das Land über den beabsichtigten oder erfolgten Ankauf der Tiefgarage unterrichtet?
  2. Ist in den von der Stadtverwaltung vorgelegten Kostenberechnungen zur Umnutzung des „Unteren Schlosses“ der Kauf der Tiefgarage durch die Stadt oder ggfs. eine ihrer Tochtergesellschaften enthalten?
  3. Die einzige Begründung des Landes für den Ankauf der Tiefgarage war, „Eigentum und Erbbaurecht wieder zu vereinen“. Dieser Grundsatz würde bei einem Kauf des „Unteren Schlosses“ ohne die Tiefgarage durchbrochen. Hat das Land in diesem Zusammenhang der Stadt den Erwerb der Tiefgarage angeboten oder nahe gelegt?
  4. Besteht ein Erwerbsinteresse der Stadt, einer ihrer Tochtergesellschaften oder der Sparkasse an der Tiefgarage?

 

weitere Informationen in der Antwort der Landesregierung NRW auf die Kleine Anfrage von Johannes Remmel, MdL

 

zur Antwort der Verwaltung der Stadt Siegen(pdf-Datei)

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