Siegen, 29.08.2008

Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 03.09.2008
Erhaltung der Calvin-Buche


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den folgenden Beschlussvorschlag als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 03.09.2008 zu stellen:


Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Siegen spricht sich für die dauerhafte Erhaltung der Calvin-Buche aus.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Maßnahmen, die der Umsetzung dieses Zieles dienen, zu ergreifen.
Der Rat erwartet einen Zwischenbericht über die Aktivitäten der Verwaltung in der Sitzung des HFA am 24.09.2008

Begründung
Durch den umstrittenen Verkauf des Grundstücks des Calvin-Hauses wurde in Siegen eine breite öffentliche Diskussion über die Zukunft des Gebietes Vogelsang ausgelöst. Eine der Kernforderungen der Anwohner war von Anfang an der Erhalt der stadtbildprägenden Calvin-Buche, die von vielen als schönster Baum seiner Art im gesamten Stadtgebiet bezeichnet wird.
Ein Ergebnis dieser Diskussionen ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Vogelsang. Ziel dieses Bebauungsplans ist der Erhalt und die behutsame Fortentwicklung der städtebaulichen Qualitäten, aber auch der vorhandenen Grünstrukturen dieses Wohngebiets. Dies beinhaltete für uns von Anfang an den Erhalt der Calvin-Buche!
Auf unsere Anfrage hin teilte die Verwaltung in der Sitzung des HFA am 20.08.2008 mit, dass aus ihrer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt ungeachtet des laufenden Bebauungsplan-Verfahrens die Genehmigung eines vorliegenden Bauantrags auf dem Gelände des Calvin-Hauses möglich ist, auch wenn damit das Fällen der Buche verbunden ist.
Aus unserer Sicht sind bei weitem noch nicht alle Möglichkeiten zum Erhalt dieses Baumes ausgeschöpft.
Denkbar wäre z. B ein direktes Gespräch des Bürgermeisters mit den Investoren, das Angebot eines Grundstückstauschs mit einem städtischen Baugrundstück usw. Aber auch die juristischen Möglichkeiten (z.B. Erlass einer Veränderungssperre, Festsetzung der Buche als zu erhaltender Baum im Bebauungsplan) müssen intensiv geprüft werden, wobei auch evtl. Schadensersatz-forderungen des Investors kein Hindernis sein dürfen.

Begründung der Dringlichkeit
Der aktuelle Sachstand in dieser Angelegenheit wurde erst am 20.08.2008 bekannt, als die Antragsfrist für den Rat schon abgelaufen war, andererseits duldet die Angelegenheit keinen Aufschub bis zur Sitzung des Rates am 15.10., um der Gefahr, dass zwischendurch Fakten geschaffen werden, entgegen zu wirken.


Ergebnis der Beratung im Rat: Mehrheitlich dagegen, 11 Stimmen dafür (Bündnis 90/Die
Grünen, UWG), 1 Enthaltung

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